Zuletzt aktualisiert: 22.08.2024

Nachwuchsleistungssport – Umfeldanalyse

Die Talente sollen ihr Trainingsumfeld einmal jährlich analysieren. Dabei sind fünf Punkte wichtig damit die Talente ihr Potenzial auch entfalten können:

  • Ausbildungsverantwortung
  • Situation Ausbildung und Sport
  • Trainingsumfang
  • Erholungsmöglichkeit
  • Aufwandverhältnis

Ausbildungsverantwortung

Jede Spielerin und jeder Spieler wissen, welche Lehrerperson in der Schule für das Fach Mathematik zuständig ist. In diesem Fall ist die Ausbildungsverantwortung geklärt. Im Volleyball sieht das oft anders aus. Häufig trainieren Spieler:innen bei vielen Trainer:innen die sich untereinander meist nur wenig absprechen. In so einem Fall ist die Ausbildungsverantwortung nicht klar, was enorme Nachteile in der Ausbildung mit sich bringt.

Im Idealfall haben Spieler:innen also eine Trainerin oder einen Trainer, die auch ihre Ausbildungsverantwortlichen sind. In so einem Fall ist die Ausbildungsverantwortung eins. Falls das nicht möglich ist, müssen sich die Ausbildungsverantwortlichen bewusst sein, dass sie zusätzlich noch eine Koordinationsaufgabe unter den verschiedenen Trainer:innen haben, um die Spieler:innen gut betreuen zu können.

Situation Ausbildung und Sport

Talente trainieren mehr als andere Spieler:innen. Daher ist es wichtig, die Doppelbelastung durch die Ausbildung möglichst zu reduzieren. Je nach Region gibt es hier verschiedene Möglichkeiten:

  • Sportklassen
  • Sportlehren
  • Regelklassen mit Sportdispens

Ab der Phase T3 ist eine Sportklasse beziehungsweise eine Sportlehre Voraussetzung für den Erhalt einer Swiss Olympic Talent Card National.

Trainingsumfang

Volleyball und Beachvolleyball sind sehr trainingsintensive Sportarten. Damit es am Ende einfach und selbstverständlich aussieht müssen die Spieler:innen bereits in jungen Jahren viel trainieren. Für den Erhalt der Swiss Olympic Talent Card müssen, je nach Einstufung laut FTEM, verschiedene Mindestanforderungen erfüllt sein – siehe Punkt Swiss Olympic Talent Cards oben.

Ab dem 2. Jahr im Talentmanagement schreibt Swiss Volley für die Ausstellung einer SO TC Mindestanforderungen an das Trainingsumfeld vor:

SO TC Regional

  • Phase T1 – keine Anforderungen
  • Phase T2 – Ausbildungsverantwortung (AV) ≥ 0,5; min. 8h Training/Woche oder 5 Trainingseinheiten/Woche
  • Phase T3 – AV ≥ 0,6; min. 10h Training/Woche; Erholungsmöglichkeit ≤ 4,0

SO TC National

  • Phase T2 – wie oben
  • Phase T3 – Ideale Lösung Ausbildung & Sport (Sportklasse, Sportlehre); AV ≥ 0,8; min. 16h Training/Woche; Erholungsmöglichkeit ≤ 2,0

Erholungsmöglichkeit

Talente trainieren mehr als andere Spieler:innen. Durch den hohen Trainingsumfang in Kombination mit ihrer normalen Ausbildung ist es wichtig, dass die Spieler:innen sich zwischen den Trainings gut erholen können. So sind die Trainings der Talentförderung in der Regel tagsüber und der Abend bleibt frei. Das stellt sicher, dass die Spieler:innen genug Schlaf und Zeit zum Lernen und Entspannen bekommen.

Die Erholungsmöglichkeit wird folgendermassen berechnet:

Pro Training wird der Erholungswert mit der Trainingsdauer multipliziert. Dieser Wert wird dann pro Woche addiert und wieder durch die Summe der Trainingsdauer dividiert. Je niedriger die Zahl ist, umso besser ist die Möglichkeit auf Erholung. Eine 1 bedeutet zum Beispiel, dass eine Spielerin oder ein Spieler ausschliesslich am Vormittag trainiert, eine 5 dass sie nur nach 20.00 trainiert.

Aufwandverhältnis

Je nach Situation haben Spieler:innen sehr lange An- und Abreisewege zum Training. Im Idealfall ist das Verhältnis vom Reiseweg zur Trainingszeit unter 0,25. Also die Spieler:innen wenden nur 25% ihrer Trainingszeit für die An- und Abreise auf. Aufwandverhältnisse für ein Training von >1 – also längere An- und Abreise als Trainingszeit – müssen gut begründet werden, um den enormen Aufwand zu rechtfertigen.

In Kombination mit einer geschickten Vereins- bzw. Schulwahl kann sehr viel Reisezeit eingespart werden.