Zuletzt aktualisiert: 22.04.2026
Diese Guidelines richten sich an Trainer:innen im Volleyball und Beachvolleyball und bieten praxisnahe Empfehlungen für ein ethisch verantwortungsvolles Handeln im Trainings- und Wettkampfalltag. Sie unterstützen Trainer:innen dabei, ihre Rolle als fachliche Leitungsperson, Vorbild und Bezugsperson bewusst wahrzunehmen und schaffen Sicherheit im Umgang mit Spieler:innen. Die Inhalte sind Empfehlungen für alle Zielgruppen, unabhängig von Alter und Geschlecht. Beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen wird auf besonders sensibles und verantwortungsbewusstes Handeln geachtet.
Die Inhalte dienen sowohl dem Schutz der Spieler:innen als auch der Trainer:innen. Neben der sportlichen Arbeit – wie der Planung und Durchführung von Trainings sowie dem Coaching bei Wettkämpfen – umfasst die Rolle einer Trainerin oder eines Trainers auch den regelmässigen Austausch mit Spieler:innen und weiteren Beteiligten. Dadurch entsteht ein besonderes Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis, das verantwortungsvoll gestaltet werden soll.
Trainer:innen im Volleyball und Beachvolleyball unterstehen als Mitglieder von Swiss Volley und/oder dessen Vereinen der Ethik-Charta (Link) und dem Ethik-Statut (Link) des Schweizer Sports. Die Ethik-Charta beschreibt die Werte, nach denen im Sport gehandelt werden soll. Das Ethik-Statut bildet die rechtliche Grundlage für Sanktionen von allfälligen Ethikverstössen. Trainer:innen sollen nach der Ethik-Charta handeln und das Ethik-Statut kennen. Dadurch wird die Integrität im Sport gewährleistet, ein sicheres Umfeld geschaffen und das Vertrauen aller Beteiligten gestärkt.
Bei Fragen und Unsicherheiten bietet die Geschäftsstelle von Swiss Volley via [email protected] vertraulich Unterstützung und Beratung an.
In diesem Dokument werden in vier zentralen Handlungsfeldern konkrete Empfehlungen beschrieben. Diese sind auch für weitere, nicht explizit genannte Handlungen in der Rolle als Trainer:in anwendbar.
Eine respektvolle und vertrauensvolle Beziehung zwischen Spieler:innen und Trainer:innen wird als zentral betrachtet und bewusst gepflegt. In der Tätigkeit als Trainer:in liegt der Fokus auf folgenden Aspekten:
Im Umgang mit Minderjährigen sind zusätzliche folgende Punkte zu beachten:
Körperkontakt ist ausschliesslich in angemessener Form und unter Berücksichtigung des ausdrücklichen Einverständnisses sowie des Wohlbefindens aller Beteiligten zulässig. Ein solcher Umgang kann zur Förderung einer positiven Beziehung beitragen.
Die Teamgarderobe ist grundsätzliche ein Ort, der den Spieler:innen vorbehalten ist. Die folgenden Empfehlungen gelten unabhängig vom Geschlecht von Trainer:in und Spieler:innen.
Bei Trainingsweekends oder Lagern wird teilweise extern übernachtet.
Trainer:innen agieren als Vorbilder für Spieler:innen. Ein professionelles und angemessenes Auftreten ist dafür eine wesentliche Voraussetzung.
Verletzungen gehören zum Sport. In diesem Kapitel werden Empfehlungen zur Prävention, zum Verhalten im Moment der Verletzung sowie zum Wiedereinstieg gegeben.
Jede Verletzung ist bei jeder Spielerin / jedem Spieler individuell zu beurteilen.
Das Schmerzempfinden ist sehr individuell. Dies ist im Umgang mit Spieler:innen mit Schmerzen zu berücksichtigen.
Der Einstieg nach einer verletzungs- oder krankheitsbedingten Pause ist individuell mit den Betroffenen abzusprechen. Mögliche Massnahmen:
Sollten Trainer:innen unsicher sein, ob ihr Verhalten im Widerspruch zum Ethik-Statut stehen könnte, stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:
Für Situationen die gemäss Ethik-Kompass als «irritierend» (grau) eingeschätzt werden, soll das Gespräch gesucht werden. Dabei können weitere Personen z.B. aus dem Vereinsvorstand oder Erziehungsberechtigte beigezogen werden, insbesondere wenn Minderjährige involviert sind.
Nehmen Trainer:innen oder andere Vereinsfunktionär:innen mögliche Verstösse gegen das Ethik-Statut wahr, sind sie zur Meldung an Swiss Sports Integrity verpflichtet. Diese Meldung wird geprüft. Swiss Sports Integrity behandelt persönliche Daten mit grosser Sorgfalt, und der Persönlichkeitsschutz wird bestmöglich gewahrt. Je nach Einschätzung kann ein Fall nicht weiterverfolgt oder eine Untersuchung eingeleitet werden. Auch nach Abschluss einer Untersuchung ist es möglich, dass kein Fehlverhalten festgestellt wird.