Zuletzt aktualisiert: 20.10.2025

Guidelines ethisches Verhalten Trainer:innen

1. Einleitung

Diese Guidelines richten sich an Trainer:innen im Volleyball und Beachvolleyball und bieten praxisnahe Empfehlungen für ein ethisch verantwortungsvolles Handeln im Trainings- und Wettkampfalltag. Sie unterstützen Trainer:innen dabei, ihre Rolle als fachliche Leitungsperson, Vorbild und Bezugsperson bewusst wahrzunehmen und schaffen Sicherheit im Umgang mit Spieler:innen. Die Inhalte gelten für alle Zielgruppen, unabhängig von Alter und Geschlecht. Beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen wird auf besonders sensibles und verantwortungsbewusstes Handeln geachtet.

Die Inhalte dienen sowohl dem Schutz der Spieler:innen als auch der Trainer:innen. Neben der sportlichen Arbeit – wie der Planung und Durchführung von Trainings sowie dem Coaching bei Wettkämpfen – umfasst die Rolle einer Trainerin oder eines Trainers auch den regelmässigen Austausch mit Spieler:innen und weiteren Beteiligten. Dadurch entsteht ein besonderes Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis, das verantwortungsvoll gestaltet werden muss.

Trainer:innen im Volleyball und Beachvolleyball unterstehen als Mitglieder von Swiss Volley und/oder dessen Vereinen der Ethik-Charta (Link) und dem Ethik-Statut (Link) des Schweizer Sports.

Das Ethik-Statut bildet die rechtliche Grundlage für Sanktionen von allfälligen Ethikverstössen, dessen Inhalte sollten deshalb allen Trainer:innen bekannt sein. Die Einhaltung der Ethik-Charta und des Ethik-Statuts ist zentral, um die Integrität des Sports zu wahren, ein sicheres Umfeld zu schaffen und das Vertrauen aller Beteiligten zu stärken.

Bei Fragen und Unsicherheiten bietet die Geschäftsstelle von Swiss Volley via [email protected] vertraulich Unterstützung und Beratung an.

2. Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex für Trainer:innen von Swiss Volley bildet die Grundlage für ein professionelles, respektvolles und verantwortungsbewusstes Handeln im Trainings- und Wettkampfalltag. Er dient als Orientierung für Trainer:innen, um die eigenen Werte und Handlungen regelmässig zu überprüfen und sicherzustellen, dass das eigene Verhalten den ethischen Grundsätzen des Schweizer Sports entspricht. Die nachfolgenden Punkte unterstützen dabei, die Rolle als Trainer:in bewusst wahrzunehmen, die Integrität des Sports zu wahren und ein sicheres, faires Umfeld für alle Beteiligten und insbesondere den Spieler:innen zu schaffen.

In meiner Tätigkeit als Trainer:in:

  • beachte ich die Prinzipien der Ethik-Charta des Schweizer Sports und richte mich danach.
  • erfülle ich die an mich gestellten Aufgaben und Vorgaben und respektiere die Reglemente von Swiss Volley und dem Regionalverband und richte mich danach.
  • bin ich mir meiner Rolle als Vorbild bewusst und handle entsprechend.
  • lebe und fordere ich ein faires Verhalten gegenüber allen Beteiligten im Sport und verzichte ich auf unlautere Mittel.
  • achte ich meine eigenen Grenzen und die der anderen. Ich suche aktiv den Kontakt der Organisationsleitung, wenn Probleme auf persönlicher Ebene auftreten, damit diese in einem Gespräch angesprochen werden können.
  • reflektiere ich mein Verhalten anhand dieser Leitlinien und Werte.

3. Handlungsfelder

In diesem Dokument werden in vier zentralen Handlungsfeldern konkrete Empfehlungen beschrieben. Diese sind auch für weitere, nicht explizit genannte Handlungen in der Rolle als Trainer:in anwendbar.

3.1 Beziehungsgestaltung

3.1.1 Grundhaltung

Eine respektvolle und vertrauensvolle Beziehung zwischen Spieler:innen und Trainer:innen wird als zentral betrachtet und bewusst gepflegt. In der Tätigkeit als Trainer:in liegt der Fokus auf folgenden Aspekten:

  • Physische und psychische Gesundheit der Spieler:innen respektieren.
  • Sichere Trainings- und Wettkampfbedingungen schaffen.
  • Spieler:innen bei Entscheidungen, die sie persönlich betreffen, einbeziehen.
  • Bewusstsein über das bestehende Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis entwickeln und dieses nicht missbrauchen.
  • Alle Spieler:innen gleich behandeln.
  • Persönliche Gespräche mit Spieler:innen und bei Bedarf mit Erziehungsberechtigten können helfen, das Wohlbefinden einzuschätzen.

3.1.2 Kommunikation

  • Spieler:innen sind informiert, wie sie vorgehen können, wenn sie sich in ihrer Integrität verletzt oder durch das Verhalten anderer unwohl fühlen Sie können sich an andere Vereinspersonen wenden, die Beratungs- und Meldestelle Swiss Sports Integrity oder Swiss Volley kontaktieren.
  • Kontaktkanal bewusst wählen, z. B. WhatsApp und andere Nachrichtenapplikationen nutzen. Snapchat und ähnliche Plattformen mit häufiger Fotokommunikation vermeiden.
  • Gespräche und Treffen sollen ausschliesslich im öffentlichen Raum stattfinden. Auf Treffen in privaten Haushalten ist zu verzichten.
  • Zum Schutz aller Beteiligten soll auf Einzelgespräche in geschlossenen Räumen verzichtet werden. Sind öffentliche Orte wie zum Beispiel Cafés, Foyer... als Gesprächsrahmen nicht geeignet, sollte zwingend eine Drittperson beim Gespräch dabei sein.
  • Eine gegenseitig respektvolle Feedbackkultur pflegen. Dabei auf Rechtfertigungen verzichten.
  • Mit dem Verein klären, ob jährlich die standardisierte Befragung zum Thema Ethik im Verein von Swiss Volley umgesetzt wird (Info).
  • Auf Treffen und häufige Kontaktpflege zu Themen, die nicht die Spieler:innen-Trainer:in-Rolle betreffen, ist aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses zu verzichten.
  • Geschenke oder sonstige Angebote an einzelne Spieler:innen sind nicht empfohlen.

3.1.3 Kommunikation mit Minderjährigen

Im Umgang mit Minderjährigen sind zusätzliche folgende Punkte zu beachten:

  • Erziehungsberechtigte bei der Wahl der Kommunikation zwischen ihnen und Trainer:in, sowie Kind und Trainer:in miteinziehen. Dies gilt beispielsweise für: Instant Message (z.B. WhatsApp), E-Mail, Telefonate, persönliche Gespräche.
  • Erziehungsberechtigte bei Verletzungen, auffälligen Verhaltensänderungen und Änderungen der Trainings- oder Wettkampfstruktur einbeziehen.
  • Persönliche Beziehung zu den Erziehungsberechtigten aufbauen, sie aktiv zu Elterninfos oder Trainings einladen und Gespräche führen, um Vertrauen zu schaffen.

3.1.4 Körperkontakt

Körperkontakt ist ausschliesslich in angemessener Form und unter Berücksichtigung des ausdrücklichen Einverständnisses sowie des Wohlbefindens aller Beteiligten zulässig. Ein solcher Umgang kann zur Förderung einer positiven Beziehung beitragen.

  • Im Volleyball- und Beachvolleyballtraining sind Berührungen kaum notwendig. Daher vorgängig bewusst überlegen, ob es eine Berührung braucht oder ob mit sprachlichen Anweisungen dasselbe Resultat erreicht wird.
  • Vor jeder möglichen Berührung Spieler:in fragen, ob es in Ordnung ist. Ein explizites «Ja» abwarten und vor jeder Situation einzeln wieder fragen.
  • Berührungen an möglicherweise intimen Stellen vollständig vermeiden.
  • Das Begrüssungsritual bewusst wählen. Handschlag, Abklatschen, Fist Bump sind bewährte Methoden, Umarmungen und Küsschen sind zu vermeiden.
  • Bei Verletzungen oder Emotionen kann Körperkontakt beruhigend und trösten wirken. Berührungen an der Schulter oder am Arm können sinnvoll sein, mögen jedoch nicht alle. Umarmungen sind nicht empfohlen.
  • Kinder neigen teilweise dazu, Bekannte zu umarmen. Sprich das Verhalten und deinen Umgang damit mit den Erziehungsberechtigen ab.

3.2 Räume und Reisen

3.2.1 Garderobe

Die Teamgarderobe ist grundsätzliche ein Ort, der den Spieler:innen vorbehalten ist. Diese Empfehlungen gelten unabhängig vom Geschlecht von Trainer:in und Spieler:innen.

  • Garderobe der Spieler:innen nie unangekündigt betreten.
  • Eigene Garderobe, Lehrpersonengarderobe oder andere geeignete Räumlichkeiten zum Umziehen und Duschen nutzen. Falls dies nicht möglich ist, in der WC-Kabine umziehen. Die Garderobe nie gemeinsam mit den Spieler:innen zu nutzen (Ausnahme: Trainer:in spielt selbst im Team, das er/sie trainiert).
  • Führt der Zugang zur Halle aufgrund der örtlichen Gegebenheiten durch die Garderobe, ist auf ein besonders umsichtiges Vorgehen zu achten. Teilweise bestehen Verbindungstüren, die nach Rücksprache mit der Hauswartschaft geöffnet werden können. Ist dies nicht möglich, erfolgt der Zugang durch eine leere Garderobe. Wenn auch das nicht umsetzbar ist, soll Trainer:in die Garderobe passieren, bevor sich Spieler:innen darin aufhalten.
  • Teambesprechungen z.B. vor einem Spiel können in der Garderobe stattfinden. Spieler:innen auffordern, Trainer:in abzuholen, wenn sie bereit sind. Sicherstellen, dass sich niemand in einer verbundenen Garderobe oder Dusche befindet. Darauf achten, dass Garderobe «aufgeräumt» und insbesondere keine Unterwäsche sichtbar ist.
  • Beim Vorbeigehen an Garderobentüren immer damit rechnen, dass diese jederzeit geöffnet werden können und den Blick deshalb vorsorglich abwenden.
  • Bei Kindern im Fall von Streitigkeiten in der Garderobe anklopfen, sie bitten herauszukommen und sich neben die Tür stellen. Sollte dies nicht funktionieren, die Spieler:innen fragen, ob sie Kleidung tragen und die Garderobe betreten werden darf. Erst nach expliziter Bestätigung die Garderobe betreten.
  • Auch im Spielbetrieb müssen geschlechtergetrennte Garderoben zur Verfügung gestellt werden. Eine versetzte Geschlechterdurchmischung (z.B.: 2. Liga-Frauen spielen nach den U20-Männern und ziehen sich zeitversetzt in der gleichen Garderobe um) ist nicht erlaubt. Stehen in einer Halle nur zwei Garderoben zur Verfügung und finden mehrere Spiele nacheinander statt, teilen sich alle Teams des gleichen Geschlechts (auch gegnerische) eine Garderobe. 

3.2.2 Reisen und Übernachtung

Bei Trainingsweekends oder Lagern wird teilweise extern übernachtet.

  • Bei einer Fahrgemeinschaft zwischen Trainer:in und einer einzelnen Spielerin / einem einzelnen Spieler darauf achten, dass eine Drittperson, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, informiert ist.
  • Trainer:innen und Spieler:innen übernachten in unterschiedlichen Zimmern und nutzen unterschiedliche Duschen.
  • Die Zimmer der Spieler:innen sind geschlechtergetrennt.

3.2.3 Besondere Verantwortung für Minderjährige

  • Für Minderjährige sind Trainer:innen während der ganzen Aktivität verantwortlich, auch ausserhalb des offiziellen Programms.
  • Den Erziehungsberechtigten die Adresse und das Programm des Aufenthalts mitteilen. Sie sollen ihre Kinder abholen, sofern es ihnen nicht gut geht (Krankheit, Heimweh etc.).
  • Freier Bewegungsradius und Ausgänge (z.B. Einkaufen) mit den Spieler:innen abmachen und zeitlich beschränken.
  • Handy und Social Media sind präsent im Leben von Minderjährigen. Allenfalls kann eine eingeschränkte Nutzung oder spezifische Abmachungen sinnvoll sein. Möglich wäre z.B. beim Essen und ab 22:00 Uhr das Handy abzugeben. Ein vollständiges Verbot ist nicht empfohlen.

3.3 Auftreten

Trainer:innen agieren als Vorbilder für Spieler:innen. Ein professionelles und angemessenes Auftreten ist dafür eine wesentliche Voraussetzung.

3.3.1 Sprache und Verhalten

  • Bewusste und anständige Sprache verwenden. Auf Fluchen und diskriminierende Aussagen verzichten.
  • Schreien, das Werfen von Gegenständen oder anderes verbales oder non-verbales aggressive Verhalten sind in jedem Fall zu unterlassen.
  • Als Beispiel vorangehen, z.B. auf abschätzige Aussagen über andere verzichten.
  • Im Falle eines Fehlers wird empfohlen, sich zu entschuldigen. Dies stützt das Vertrauen des Umfelds.

3.3.2 Suchtmittel

  • Im Umfeld des Sports wird vollständig auf den Konsum von Alkohol und Tabakerzeugnissen (in sämtlichen Anwendungsformen) verzichtet.
  • Auf übermässigen Alkoholkonsum soll im Beisein minderjähriger Spieler:innen des eigenen Teams/Vereins auch ausserhalb der sportlichen Aktivitäten verzichtet werden.
  • Der Konsum von Alkohol und Tabakwaren des Teams soll im Trainings- und Wettkampfumfeld unterbunden werden; allfällige Verstösse sind direkt und zeitnah anzusprechen.

3.3.3 Kleidung

  • Passende Kleidung für den Anlass tragen.
  • Im Volleyballtraining Sportkleidung (z.B. T-Shirt und Trainerhose) und Hallenschuhe.
  • Im Beachvolleyball auf Sonnenschutz (Sonnencreme, Hut, Brille) und ebenfalls auf angemessene Sportkleidung (z. B. T-Shirt und kurze Hose) achten. Trainings sollen nicht im Bikini oder ohne T-Shirt geleitet werden.
  • Auch bei Anlässen mit dem Team oder im Verein ausserhalb des Trainings- und Spielbetriebs soll auf eine angemessene Kleidung geachtet und auf allzu freizügige Kleidung verzichtet werden. Dadurch wird ein respektvoller Rahmen geschaffen und die Rolle als Vorbild für Spieler:innen – insbesondere Minderjährige – respektiert.

3.4 Verletzungen und Krankheit

Verletzungen gehören zum Sport. In diesem Kapitel werden Empfehlungen zur Prävention, zum Verhalten im Moment der Verletzung sowie zum Wiedereinstieg gegeben.

3.4.1 Prävention

  • Empfehlungen von Jugend+Sport (J+S), der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und Swiss Volley zur Prävention berücksichtigen, insbesondere sicherheitsrelevante Aspekte: Link
  • Zusammen mit dem Verein ein Erste-Hilfe-Set für Trainings- und Spielbetrieb bereitstellen. Darin dürfen sich keine Medikamente zur Einnahme befinden. Empfohlen sind insbesondere: chemische Kühlverbände, Desinfektionsmittel, Pflaster, elastisches und nicht-elastisches Tape.
  • Im Beachvolleyball sind die Wettereinflüsse zu berücksichtigen. Auf ausreichend Sonnenschutz bei den Spieler:innen (Sonnencreme, Hut, Brille) achten. Bei kühleren Temperaturen ist lange Kleidung empfohlen. Im Falle von Gewitter wird vollständig auf das Training verzichtet, da Beachvolleyballfelder häufig an exponierten Stellen liegen.

3.4.2 Verletzung

Jede Verletzung ist bei jeder Spielerin / jedem Spieler individuell zu beurteilen.

  • Im Moment einer Verletzung Ruhe bewahren, um Betroffene und Mitspieler:innen zu beruhigen.
  • Im Falle eines medizinischen Notfalls ist erste Hilfe zu leisten. Auf weitere Behandlungen ist zu verzichten, ausser bei entsprechender Ausbildung.
  • Keine Medikamente ohne ausdrückliches Einverständnis der betroffenen Spielerin oder des betroffenen Spielers, bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigten, verabreichen.
  • Ausmass der Verletzung einschätzen und entscheiden, ob medizinische Hilfe sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt angebracht ist. Im Zweifel medizinische Unterstützung beanspruchen, entweder telefonisch oder per Konsultation einer Notfallstation.

3.4.3 Schmerzen und Krankheit

Das Schmerzempfinden ist sehr individuell. Dies ist im Umgang mit Spieler:innen mit Schmerzen zu berücksichtigen.

  • Spieler:innen teilen teilweise nicht mit, dass sie Schmerzen haben und / oder Medikamente eingenommen haben. Daher zu Beginn kommunizieren, dass über jede Art von Schmerzen (z.B. Kopfschmerzen, chronische Belastungen an Knien, Unfälle, etc.) und Medikamenteneinnahme Trainer:in informiert werden sollen. Ebenfalls kann angeboten werden, sich bei Menstruationsbeschwerden an Trainer:in zu wenden.
  • Spieler:innen mit Schmerzen sind im Trainings- und Spielbetrieb nicht einzusetzen.
  • Mit Fieber darf kein Sport getrieben werden. Bei Krankheiten mit erhöhter Körpertemperatur (über 37,4 Grad nachmittags) führt körperliche Anstrengung zur Schwächung des Körpers und kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.
  • Trainieren und Spielen unter Medikamenten ist nur unter Absprache mit der Ärztin / dem Arzt erlaubt. Grundsätzlich ist nicht empfohlen unter Schmerzmitteln sportlich aktiv zu sein.
  • Bei Medikamenten jeglicher Art (auch rezeptfreie) ist in sämtlichen Ligen die Dopingliste zu berücksichtigen (Medikamentenabfrage).

3.4.4 Wiedereinstieg

Der Einstieg nach einer verletzungs- oder krankheitsbedingten Pause ist individuell mit den Betroffenen abzusprechen. Mögliche Massnahmen:

  • Verletzten Spieler:innen anbieten sie z.B. als Assistenztrainer:innen ins Training zu integrieren, um den Teambezug aufrecht zu erhalten.
  • Bei verletzten Spieler:innen regelmässig nach Updates fragen.
  • Langzeitverletzte (mehrere Monate) benötigen teilweise Abstand zum Volleyball. Dies Entscheidung ist zu akzeptieren und es ist sinnvoll, Vereinbarungen bezüglich der Kontaktpflege zu treffen.
  • Der Wiedereinstieg soll im passenden Tempo für Spieler:innen, bei Bedarf in Absprache mit der Ärztin / dem Arzt, erfolgen. Das muss unabhängig von der Saisonplanung umgesetzt werden.
  • Häufig ist eine schrittweise Rückkehr beispielsweise mit verkürzter Trainingszeit, Training ohne Sprünge oder sonstigen individuellen Abmachungen ist möglich. Trainer:innen sollen an den getroffenen Abmachungen festhalten, auch wenn die Spielerin / der Spieler während des Trainings mitteilt, dass eine höhere Belastung möglich wäre. Teilweise treffen Reaktionen auf Belastungen erst im Nachhinein auf.
  • Neben den rein physischen Auswirkungen der Verletzung kann mentale Blockade bei Spieler:innen ausgelöst werden. So ist es möglich, dass sie Mühe haben, dieselbe Aktion auszuführen, bei der sie sich verletzt haben. Das beobachtete Verhalten soll direkt angesprochen werden.

4. Massnahmen bei möglichem Verstoss

Sollten Trainer:innen unsicher sein, ob ihr Verhalten im Widerspruch zu diesen Guidelines oder zum Ethik-Statut stehen könnte, stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:

  1. Den Ethik-Kompass beiziehen und die dort empfohlene Handlungsmöglichkeit umsetzen.
  2. Sich an die Geschäftsstelle von Swiss Volley wenden: [email protected]
  3. Eine Beratung bei Swiss Sports Integrity in Anspruch nehmen.

Werden mögliche Verstösse durch Dritte wahrgenommen, sind Trainer:innen und andere Vereinsfunktionär:innen verpflichtet, diese an Swiss Volley oder Swiss Sports Integrity zu melden. Dabei wird jede Meldung sorgfältig behandelt und der Schutz der beteiligten Personen gewährleistet.

Falls Anhaltspunkte für ein mögliches grenzüberschreitendes Verhalten bestehen, können sowohl betroffene Personen wie auch Beobachtende eine Meldung bei Swiss Sports Integrity einreichen. Diese Meldung wird geprüft. Swiss Sports Integrity behandelt persönliche Daten mit grosser Sorgfalt, und der Persönlichkeitsschutz wird bestmöglich gewahrt. Je nach Einschätzung kann ein Fall nicht weiterverfolgt oder eine Untersuchung eingeleitet werden. Auch nach Abschluss einer Untersuchung ist es möglich, dass kein Fehlverhalten festgestellt wird.