Zuletzt aktualisiert: 22.08.2024
Durch eine angemessene Entschädigung als Teil der Wertschätzung der grösstenteils ehrenamtlichen Tätigkeit sollen neue Trainer:innen gefunden, sowie bereits im Verein aktive Trainer:innen gehalten und ihre Tätigkeit im Optimalfall ausgebaut werden können. Weiter kann dadurch eine Möglichkeit zur Reduktion des Anstellungsgrades im Erstberuf geschaffen werden. Die auf der Einstufung basierende Höhe der Entschädigung soll Anreize schaffen, die entsprechenden Ausbildungsmodule zu besuchen.
Swiss Volley empfiehlt, die Trainer:innenentschädigungen von der Einstufung der Trainerin oder des Trainers sowie von der Anzahl geleiteter Trainingsstunden pro Woche abhängig zu machen.
Die nachfolgende Übersicht soll als Grundlage für die minimale Höhe der Brutto-Entschädigung dienen. Um eine angemessene Wertschätzung der geleisteten Arbeit der Trainerinnen und Trainer im Verein sicher zu stellen, sollen diese Beträge nicht unterschritten werden. Höhere Entschädigungen sind möglich und erwünscht.
Die Entschädigungen beinhalten die Vorbereitung und Durchführung der Trainings, die Teamführung und damit verbundene Administrationsaufwände sowie den Coachingaufwand für ein Team in einer Regionalliga.
Befinden sich in einem Team mindestens drei Teilnehmende im J+S-Alter (5-20 Jahre) und ist die leitende Person im Besitz einer gültigen J+S Anerkennung Volleyball (Voraussetzung zum Bezug einer Trainer:innenlizenz), kann ein Teil der Trainer:innenentschädigungen durch J+S-Gelder finanziert werden. Ein weiterer, substantieller Teil der Trainer:innenentschädigungen soll durch entsprechend angesetzte Mitgliederbeiträge gedeckt werden. Als Rechenbeispiel wird für 3h Training/Woche (z.B. 2x 90min) ein Mitgliederbeitrag von rund CHF 440.00 empfohlen. Auch Helfereinsätze und Vereinsanlässe eignen sich zur Mittelbeschaffung und können zur Finanzierung von angemessenen Trainer:innenentschädigungen eingesetzt werden.
Ab einer Jahresentschädigung von CHF 2'300.00 muss vom Verein zwingend eine AHV/IV/EO/ALV-Anmeldung und Abrechnung vorgenommen werden. Ausserdem unterliegen sämtliche Entschädigungen der Steuerpflicht und es müssen Lohnausweise erstellt werden. Eine Zusammenarbeit mit einem lokalen Treuhand Unternehmen (zum Beispiel im Rahmen eines Sponsorings) ist zu empfehlen. Hilfreiche Informationen und Anleitungen zu den Sozialversicherungen und der Steuerpflicht finden sich im Wissen.