Foto: Lucie Gertsch

Volleyballspieler für zwölf Monate gesperrt

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports sperrt einen NLA-Volleyballspieler wegen Vorhandensein, Anwendung und Besitz einer verbotenen Substanz für zwölf Monate und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.

Im Rahmen einer Wettkampfkontrolle wurde ein NLA-Volleyballspieler positiv auf die jederzeit verbotene Substanz Clenbuterol getestet. Nach Benachrichtigung durch Swiss Sport Integrity konnte der Athlet den Nachweis von Clenbuterol aufgrund der Anwendung eines Medikaments erklären.

Nach Abschluss des Disziplinarverfahrens wurde der Athlet von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports wegen Vorhandensein, Anwendung und Besitz der verbotenen Substanz zu einer Sperre von zwölf Monaten verurteilt. Dies, da der Sportler glaubhaft habe darlegen können, dass er nicht vorsätzlich und ohne grobes Verschulden gehandelt habe. Die Sperre gilt bis zum 21. November 2024 und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich muss der Athlet die Kontrollkosten, die Verfahrenskosten sowie eine Parteientschädigung an Swiss Sport Integrity im Gesamtbetrag von CHF 1'665 Franken übernehmen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Swiss Volley erinnert alle Athletinnen und Athleten daran, den Doping-Status jedes Medikaments vor der Einnahme zu prüfen. Für die Anwendung verbotener Substanzen oder Methoden aus gesundheitlichen Gründen ist eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken nötig. Der Nachweis verbotener Substanzen in einer Dopingkontrolle kann ansonsten als positive Probe beurteilt und sanktioniert werden.

Swiss Volley bekennt sich zudem vorbehaltlos dazu, dass Doping im Schweizer Sport keinen Platz hat, unterstützt sowohl die Prävention als auch das konsequente Einschreiten bei Verstössen gegen den Doping-Statut und pflegt eine aktive Zusammenarbeit mit Swiss Sport Integrity. 

Stiftung Schweizer Sportgericht

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports hat ihre Tätigkeit gemäss Beschluss des Sportparlaments am 30. Juni 2024 eingestellt. In Übereinstimmung mit diesem Beschluss wurden alle Kompetenzen der bisherigen Disziplinarkammer am 1. Juli 2024 auf die Stifung Schweizer Sportgericht übertragen. Die Liste der Richter und Richterinnen, das Verfahrens- und das Organisationsreglement können auf der Website des Schweizer Sportgerichts eingesehen werden. 

Swiss Volley, 03.07.2024

Ethik