Zuletzt aktualisiert: 05.12.2024

Spitzensportförderung in der Armee – Volleyball

Die Schweizer Armee unterstützt Verbände und deren Athletinnen und Athleten durch verschiedene Fördergefässe, sich im Spitzensport zu etablieren und für den Schweizer Sport wichtige Erfolge zu erzielen. Die Unterstützungsmassnahmen der Schweizer Armee sind grundsätzlich subsidiär zu verstehen, d.h. sie sind nur sinnvoll und entfalten ihre Wirkung im Zusammenspiel mit Massnahmen des Verbandes.

Qualifizierter Athlet

Für NLA-Spieler und bei Ausnahmen auch für NLB-Spieler besteht die Möglichkeit die Rekrutenschule als „qualifizierter Athlet“ zu absolvieren. Wer als qualifizierter Athlet eingestuft ist, hat die Möglichkeit zu abendlichen Trainings und Urlauben. Als Richtwert ist für qualifizierte Athleten eine wöchentliche Absenz für das Training von viermal höchstens 3 Stunden nach Absprache vorgesehen. Nach Möglichkeit ist dieses Training während der Arbeitszeit (Randzeit) einzuplanen. Das Training wird nur gewährt, wenn eine Planung vorliegt. Das Training soll in erster Linie sportartspezifisch erfolgen. Es besteht aber keinen Anspruch darauf. Verhalten und Leistungen müssen den Anforderungen genügen. Der Status des qualifizierten Athleten muss spätestens drei Monate vor RS-Start mittels bestehender Formulare über den Verband beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Inhaber Swiss Olympic Card
  • Mitglied nationales Junioren-Kader / Elitekader
  • Mitglied Nationalliga A (in Ausnahmefällen Nationalliga B)

Rekrutenschule (RS)

Wer die RS als qualifizierter Athlet absolvieren möchte, muss die folgenden Anmeldefristen beachten:

  • 1. RS; März – Juli  Anmeldeschluss 15. Januar
  • 2. RS; Juli-November Anmeldeschluss 15. Mai
  • 3. RS; November-März Anmeldeschluss 15. September

Achtung: Für RS-Verschiebungen/Umteilungen kann dieses Formular nicht verwendet werden. Dies muss vorgängig und selbständig erfolgen!!

Wiederholungskurse (WK)

WK’s sind auch als qualifizierter Athlet möglich. Zudem kann ein qualifizierter Athlet den WK jederzeit passend verschieben, wenn der Termin (mind. drei Monate vor Dienstbeginn) eingehalten wird.

Spitzensport-RS

Die Mitglieder der Volleyball-Nationalmannschaften (Männer und Frauen) können sich für eine Beach-Spitzensport-RS bewerben. Nach der RS können die Athleten und Athletinnen jedes Jahr max. 130 Diensttage (max. 30 mit Anrechnung; max. 100 zusätzliche Diensttage) absolvieren. Wer an einer Spitzensport-RS interessiert ist, soll direkt mit der Leiterin Leistungssport Volleyball Anne-Sylvie Monnet Kontakt aufnehmen: E-Mail

Förderung

  • 3 Wochen militärische Grundausbildung
  • 5 Wochen Kombination Ausbildung/Weiterbildung (Persönlichkeit) mit Training
  • 10 Wochen Training
  • Infrastruktur/Dienstleistungen BASPO, Magglingen/extern
  • Athletenschulung durch Armee, BASPO und Swiss Olympic (Medien, Englisch, Karriereplanung etc.)
  • „Eingangs-Tür“ zu Spitzensport-WK/Anstellung als Zeitmilitär

Voraussetzungen

  • Der Athlet/die Athletin muss diensttauglich sein (Hinweis für die Rekrutierung: Keine Funktion Sportsoldat möglich)
  • Antrag durch nationalen Verband
  • Potential für internationale Erfolge
  • Inhaber/in Swiss Olympic Card Elite 
  • Commitment für langfristiges Engagement im Spitzensport
  • Commitment zur Armee
  • Commitment durch den Verband für den Athleten/die Athletin
  • Selektion durch das Kompetenzzentrum Sport der Armee in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic und dem Verband

Prozess

  • 15 Monate vor der RS: Einladung an den Verband, eine Liste mit aus ihrer Sicht geeigneten Athlet:innen für die entsprechende Spitzensport-RS an Swiss Olympic einzureichen.
  • 14 Monate vor der RS: Eingabe der Liste der in Frage kommenden Athlet:innen durch den Verband an Swiss Olympic (-> Weiterleitung an die Armee).
  • 13.5 Monate vor der RS: Einladung der Athlet:innen an die Informationsveranstaltung(en) durch die Armee.
  • 12 Monate vor der RS: 3-4 Informationsveranstaltungen der Spitzensportförderung der Armee in der ganzen Schweiz, grundsätzlich obligatorisch für Athlet:innen.
  • Anschliessend: Selektion der Athlet:innen durch die Verbände im Rahmen eines persönlichen Gespräches mit den Athlet:innen.
  • 10 Monate vor der RS: Der Verband gibt seine definitive Meldeliste mit allen durch den Verband selektionierten Athleten bei Swiss Olympic ein.
  • Anschliessend: Swiss Olympic erstellt die Gesamtübersicht mit den gemeldeten Athleten aller Sportarten und macht einen Priorisierungsvorschlag unter Berücksichtigung der maximalen Kapazitäten der entsprechenden RS.
  • 9 Monate vor der RS: Swiss Olympic, Verband und Armee legen gemeinsam die definitive Liste der Athlet:innen für die entsprechende RS fest. Im Ausnahmefall wird Kontakt mit den Athlet:innen aufgenommen.
  • 8 Monate vor der RS: Kommunikation definitiver Entscheid an die Athlet:innen durch das Kompetenzzentrum Sport der Armee (cc an den Verband).

Spitzensport-WK

Voraussetzungen

  • Absolvierte Spitzensport-RS (in Ausnahmefällen „Quer-Einsteiger:innen“)
  • Aktueller nationaler Kaderstatus
  • Perspektiven internationale Elite-Erfolge (langfristig)
  • Commitment des Verbands für den Athleten oder die Athlethin
  • Commitment zur Armee (Athletenvereinbarung)

Prozess

  • Jahresplanung durch den nationalen Verband
  • Meldung/Aufgebot pro Einsatz
  • Marschbefehl pro Einsatz  

Förderung

  • Max. 30 anrechenbare Diensttage pro Jahr (inkl. Sold/EO/Versicherung) für Vorbereitungsmassnahmen und Wettkampfbeschickungen durch den nationalen Verband.
  • Max. 100 zusätzliche freiwillige Diensttage pro Jahr (inkl. Sold/EO/Versicherung) für Vorbereitungsmassnahmen und Wettkampfbeschickungen durch den nationalen Verband.
  • Zwischen dem Kdo Spitzensport-RS und der Athletin bzw. dem Athleten gibt es eine schriftliche Athletenvereinbarung, welche die beidseitigen Rechte und Pflichten festhalten.

Visibilität/Militärisches Verhalten

Die Spitzensportförderung der Armee ist nicht nur für den Sport, sondern auch für die Armee ein wichtiges Gefäss („Botschafter der Armee“). Darum wird militärisch korrektes Verhalten vorausgesetzt. Das Abbilden des Logos „Spitzensport Schweizer Armee“ und des Schriftzuges „ARMEE SUISSE“ auf Kleidung, Websites etc. wird ebenso erwünscht wie die Erwähnung der Unterstützung durch die Armee in Interviews/Statements, etc. erwartet.

 

Kontakte

Bei Fragen oder Unklarheiten helfen wir euch gerne weiter:

Swiss Volley

Sabrina Buchser

Koordinatorin Leistungssport Volleyball

031 303 37 66

E-Mail


Komp. Zen. Sport A

Hauptstrasse 247

2532 Magglingen

058 467 63 29

Stabsadj. Urs Walther

Chef Fachbereich Spitzensportförderung der Armee

058 467 62 02

E-Mail

Website

 

Die Formulare für qualifizierte Athleten an folgende Person einreichen:

Swiss Volley

Sabrina Buchser

Schwarzenburgstrasse 47

Postfach 318

3000 Bern 14