Zuletzt aktualisiert: 22.08.2024
Europacup
Gemäss Weisungen CEV
NLA
Gemäss Weisungen Swiss Volley
NLB, 1L, Regionalliga
MIKASA V200W
MIKASA MVA 200
MIKASA MVP 200 (farbig);
MIKASA VL 200 (weiss); MIKASA MVL 200 (farbig) MOLTEN V5M5000 (farbig); MOLTEN IV58L (weiss); MOLTEN IV58LC (farbig), MOLTEN IV5XC (farbig) GALA Pro-line BV 5001L (weiss)
GALA Pro-line BV 5091L (farbig)
GALA Pro-line BV 5091S (farbig)
ERIMA King of the court
Nachwuchsliga U14
Mikasa VS123W-SL Mikasa V350W-SL Mikasa V345W
Ein Team, welches auf ihre Spielberechtigung für die nächste Saison verzichten will, muss ihren Rückzug der Geschäftsstelle Swiss Volley mit eingeschriebenem Brief bekanntgeben.
Als Rückzugstermin für die NLA, NLB und 1L gilt der 17. März 2025 (Datum des Poststempels).
Sämtliche regionalen Meisterschaften müssen bis am 16. März 2025 abgeschlossen sein.
Der 1. Schiedsrichter der 1L und des Mobiliar Volley Cup (exkl. Begegnungen wo das eScoresheet verwendet wird) muss das Matchblatt unmittelbar nach dem Match per E-Mail senden an [email protected]
Die Mannschaften sind verpflichtet, die im Game Center eingetragenen Resultate ihrer Spiele auf die Richtigkeit zu prüfen. Allfällige Beanstandungen sind spätestens drei Tage nach erfolgtem Spiel der Geschäftsstelle, Bern mitzuteilen.
NLA, automatisch mit dem eScoresheet, muss vom Heimteam kontrolliert werden
NLB, automatisch mit dem eScoresheet, muss vom Heimteam kontrolliert werden
1L durch das Heimteam via VolleyManager → Teamverantwortlicher
Folgende Teams, welche in eine höhere Liga aufgestiegen sind, haben für die Saison 2024/2025 eine Ausnahmebewilligung erhalten:
VBC Sursee
Colombier Volley
STV St. Gallen Volleyball
Die Spiele sind grundsätzlich gemäss Modus anzusetzen und dürfen nicht vor dem ersten und letzten Spiel der jeweiligen Phase angesetzt werden. Bei Spielverschiebungen muss berücksichtigt werden, dass zur Vermeidung von Meisterschaftsverfälschungen die Spiele vor dem zweitletzten Spiel der jeweiligen Phase angesetzt werden muss.
Teamnamen eines oder mehrerer Teams eines Vereins können vom Vereinsnamen gemäss den Vereinsstatuten abweichen. Die MKI prüft die Anträge.
Werbungen auf den Tenues sind Kostenpflichtig. Der Betrag bleibt bei einer oder mehreren Werbungen gleich und muss mittels Formular gemeldet werden.
Jede Spielhalle muss eine Homologation aufweisen, damit Spiele angesetzt werden können. In der NLA muss diese die Homologation A aufweisen, in der NLB die Homologation B und in der 1L die Homologation C. Die jeweiligen Homologationen sind bei jeder Halle im VolleyManager hinterlegt und können eingesehen werden. Solange keine Renovation oder Änderung in der Infrastruktur vorgenommen wurde, ist die Homologation gültig.
Jedes NL-Team muss gemäss Volleyballreglement eine gewisse Anzahl von Juniorenteams stellen. Kann es dieses nicht stellen, muss eine Zusammenarbeit mit einem anderen Verein nachgewiesen werden. Es kann ein eigener Vertrag oder diese Vorlage verwendet werden.