Zuletzt aktualisiert: 22.08.2024

Pflichtenhefte: Organisator:innen der Nachwuchs-Schweizermeisterschaften Volleyball

Die N-SM wird in den Kategorien U14 / SAR / U16–U23 ausgetragen. Das primäre Ziel der N-SM ist es, den teilnehmenden Teams einen würdigen Rahmen zu bieten damit die N-SM den Spieler:innen in guter Erinnerung bleibt. Die Geschäftsstelle von Swiss Volley unterstützt die Organisatoren nach Kräften.

Jeder Verein/jede natürliche oder juristische Person kann sich, unabhängig von der Teilnahme an der N-SM, für die Ausrichtung dieser Turniere bewerben.

1. Allgemeines

1.1 Eventname

a. Nachwuchs-Schweizermeisterschaft U14

b. Nachwuchs-Schweizermeisterschaft SAR

c. Nachwuchs-Schweizermeisterschaft U16–U23 1. oder 2. Tag

1.2 Modus

a. Die N-SM in den Kategorien U14 und SAR werden jeweils verteilt auf zwei Tage an einem Wochenende ausgetragen. 

b. Die N-SM in den Kategorien U16–U23 dauern vier Tage verteilt auf drei Wochenenden. 

c. Die Startberechtigungen, Gruppeneinteilungen, Spielplan usw. werden im Modus definiert und auf der Webseite aufgeschaltet.

d. Findet sich kein Organisator, wird innerhalt des Spielorts ein Organisator aus den teilnehmenden Teams ausgelost. Bei dieser Auslosung werden jene Vereine übergangen, die bereits in diesem Jahr einen Turniertag der N-SM organisiert haben oder organisieren werden. 

e. die Kosten für eine allfällige Anmiete einer Turnhalle wird durch die Teilnahmegebühr der teilnehmenden Teams gedeckt.

1.3 Grundlagen zur Umsetzung

Das vorliegende Pflichtenheft bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Organisator und Swiss Volley (SV). Die Nachwuchs-Schweizermeisterschaften (N-SM) sind Veranstaltungen von SV. Die N-SM werden von der Nachwuchskommission Indoor (NKI) veranstaltet. Diese hat in der Sitzung vom 15.05.2017 die Swiss Volley Geschäftsstelle (GS) mit der Umsetzung der N-SM betraut. Grundlage zur Umsetzung bilden folgende Unterlagen:

  • Wichtige Daten und Fristen
  • Protokolle und Court Layout
  • Modus
  • Ethik Charta von SV
  • Verhaltenskodex
  • Volleyballreglement (VR)

1.4 Termine

a. Die wichtigen Daten und Termine der Nachwuchs-Schweizermeisterschaft werden von der NKI und MKI festgelegt und von SV auf der Webseite veröffentlicht.

1.5 Ansprechperson

a. Der Organisator muss eine Ansprechperson für SV und eine für die Vereine definieren. Die Kommunikation zwischen dem Organisator und SV bzw. den Organisator und den Vereinen läuft immer über diese Person. 

1.6 Verpflegung und Unterkunft 

a. Teams: Der Organisator stellt den teilnehmenden Teams für die U14/SAR/Final 4 kostenpflichtige Unterkünfte zur Verfügung (Zivilschutzanlage / Gruppenunterkunft) und ist für eine sportgerechte und reichhaltige Mahlzeit (Richtlinien nach http://www.ssns.ch/) verantwortlich. Die Teams sind nicht verpflichtet das Verpflegungsangebot zu nutzen (Ausnahme: Final 4 U16–U23). Die Zimmer sind nach Spieler:innen und Trainer:innen sowie nach Geschlecht getrennt. Falls ein Team am Freitagabend anreist, muss zwischen dem Organisator und dem Team eine Lösung betreffend den Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten gefunden werden.

b. Schiedsrichter:innen: Der Organisator ist für Organisation der Unterkunft und Verpflegung der Schiedsrichter:innen (Essen und Getränke) zuständig. Die Verpflegung kann sich von derjenigen der Teams unterscheiden und auch als Gutschein für die Kantine/Buvette organisiert werden. Der Organisator ist bemüht allfällige Essenszeiten spielplangerecht festzulegen. Die Verpflegungskosten gehen zu Lasten des Organisators. Die Unterkunftsräume für Schiedsrichter:innen müssen von jenen der Spieler:innen getrennt sein. Die Zimmerverteilung der Schiedsrichter:innen ist nach Geschlecht getrennt. Sie übernachten in 1er- und 2er-Zimmern.

c. Zuschauende: Der Organisator kann während des Turniers eine Kantine/Buvette betreiben. Es wird empfohlen Getränke und Esswaren anzubieten, da die Eltern der Spieler:innen häufig vor Ort konsumieren.

1.7 Medizinischer Notfalldienst

a. Organisator stellt Material für eine angemessene Erstversorgung zu Verfügung (Erste Hilfekoffer, Kaltkompressen, etc.).

b. Ein permanenter Sanitätsdienst in der Halle ist nicht obligatorisch.

1.8 Sicherheit

a. Die Sicherheit der Teams und der Zuschauer:innen muss gewährleistet sein und allfällige Vorgaben der Stadt/des Kantons (Sicherheitsdienst, etc.) berücksichtigt werden.

b. Die Wettkampffläche darf nur von Offiziellen betreten werden. Nötigenfalls kann das Sicherheitspersonal oder die Hallenverantwortliche nicht berechtigte Personen der Wettkampffläche bzw. Halle verweisen.

1.9 Cool and Clean

a. An den N-SM arbeitet SV mit «cool and clean» zusammen, dem nationalen Präventionsprogramm von Swiss Olympic. SV setzt sich für den Schutz vor Passivrauchen und die Umsetzung der Alkohol Jugendschutzbestimmungen an den N-SM ein.

b. Zur Erreichung dieser Ziele und um die jungen Sportler:innen präventiv vor dem Rauchen zu schützen, wird dem Organisator auf Anfrage «cool and clean» Informations-, Kennzeichnungs- und Promotionsmaterial zur Verfügung gestellt (muss bestellt werden).

c. Dieses Material verbleibt nach Ende des Turniers bei ihm.

1.10 Schlussbericht

a. der Organisator erstellt einen Schlussbericht und sendet diesen bis spätestens eine Woche nach Turnierende an SV. Der Schlussbericht beinhaltet folgende Punkte:

  • Gesamteindruck;
  • Sportlicher Verlauf;
  • Verpflegung/Übernachtung;
  • Zeremonien;
  • Wettspielgericht (Vorfälle);
  • Administration;
  • Diverses

b. SV stellt dazu ein Formular zur Verfügung.

2. Infrastruktur

Der Organisator stellt sämtliches Material für den Spielbetrieb zur Verfügung, richtet die Spielhalle ein und ist während der ganzen Veranstaltung verantwortlich (es gilt das VR, Art. 82).

2.1 Anzahl Felder

a. Es stehen regelkonforme Spielfelder (Freizonen laut Homologationskategorie B laut VR VIII, Pkt. 6 jedoch mit einer Hallenhöhe von mindestens 7 Meter) und ein Warm-up Feld bzw. eine Warm-up Zone zu Verfügung. Eine Blendschutzvorrichtung gegen blendende Sonneneinstrahlung muss errichtet werden.

b. Die Spielfeld-Linien müssen 5 cm breit sein. Die Linien müssen sich farblich vom Boden und irgendwelchen anderen Linien unterscheiden. Das Spielfeld muss entweder eine andere Farbe als der restliche Boden aufweisen oder die Seitenlinien müssen mit einer min. 10 cm breiten, anders farbigen Linie, besser sichtbar gemacht werden.

c. Pro Spielfeld werden mindestens eine Resultattafel, ein Natel/Computer/Tablet für den Liveticker (Betrieb in der Halle testen!) und ein Block mit offiziellen Matchblättern bereitgestellt.

d. Bei der Bewerbung um die Austragung sind Hallenpläne beizulegen. Falls die gewünschten Anforderungen nur teilweise erfüllt werden können, bitte Rücksprache mit SV nehmen. SV behält sich das Recht vor, die Infrastruktur zu inspizieren.

2.2 Zuschauertribüne

Es muss eine Tribüne bzw. Fläche für Zuschauer:innen vorhanden sein. Eine Tribüne mit Sitzplätzen, idealerweise bis Höhe Wettkampfbereich und auf allen vier Seiten des Spielfeldes, ist bei der Beurteilung der Bewerbung von Vorteil.

2.3 Temperatur

Der Organisator stellt sicher, dass die Temperatur in den Hallen zwischen 16 und 25 Grad Celsius beträgt.

2.4 Internet

a. Der Organisator stellt sicher, dass in den Hallen eine Internetverbindung vorhanden ist. Diese Internetverbindung muss für die Bedienung des Livetickers von allen Feldern und für den Mediendienst ausgelegt sein.

b. Die Internetverbindung kann direkt durch ein Mobiltelefon hergestellt oder über ein lokales W-LAN sichergestellt werden.

2.5 Court Layout

a. SV hat einen Vorschlag zum Court Layout gemacht. Dieser kann in Absprache mit SV verändert werden.

b. Zwingend vorgeschrieben ist, dass in der Halle eine SV-Fahne sowie eine Schweizer Fahne in Richtung Haupttribüne platziert wird (SV- und CH-Fahne wird von SV zur Verfügung gestellt). Daneben steht es dem Organisator frei, weitere Fahnen (des Heimvereins, des Kantons, der Gemeinde) aufzuhängen.

c. Die SV- und CH-Fahne muss nach dem Turnier an SV zurückgeschickt werden.

d. dem Organisator steht es frei, in Absprache mit SV, ein geeignetes Bandensystem zu verwenden. 

2.6 Matchbälle

a. Die Bälle für die Spiele und zum Aufwärmen werden vom Organisator zu Verfügung gestellt (ausgenommen Kategorie SAR - die Bälle zum Aufwärmen werden von den Teams mitgebracht).

b. Drei Matchbälle werden verwendet. Zwei zusätzliche Bälle sind auf dem Spielfeld verfügbar und einsatzbereit.

2.7 Garderobe

a. Der Organisator stellt den Teams und Trainer:innen nach Geschlecht getrennte Garderoben zur Verfügung. Dabei können sich mehrere Teams bzw. Trainer:innen gleichen Geschlechts eine Garderobe teilen.

b. Den Schiedsrichter:innen muss eine nach Geschlechtern getrennte Garderobe zur Verfügung gestellt werden. 

2.8 VIP-Bereich

Das Organisator kann einen VIP-Bereich einrichten und seinen Sponsoren, sowie für Sponsoren von SV, zur Verfügung stellen – muss aber nicht

2.9 Anti-Doping

Ein Raum mit mindestens einer Toilette muss für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen. Es kann auch eine temporäre Nutzung einer sonst anders verwendeten Garderobe sein.

2.10 Anfahrt / Parking

a. Der Organisator stellt sicher, dass die Teams und die Offiziellen in der Nähe der Halle parkieren können (mindestens zwei Parkplätze/Team, wenn möglich gratis). Die Parkplätze müssen klar signalisiert werden.

b. Die Anfahrtswege zur Halle müssen in der Einladung für die Anreise mit dem öffentlichen Verkehrsmittel und dem Auto gut beschrieben und vor Ort klar signalisiert werden. 

c. auch für die Zuschauer:innen sollen Parkplätze (können auch kostenpflichtig sein) in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen. Die Parkplätze müssen klar signalisiert werden.

2.11 Transport / Shuttleservice

Gilt für die Kategorie SAR: 

Der Organisator stellt den Transport der mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereisten Teams sicher, sofern die Hallen resp. Unterkünfte mehr als einen Kilometer auseinanderliegen. Bei grösseren Distanzen zwischen Bahnhof, Turnierhalle, Essenslokal und Übernachtung wird ein Shuttletransport durch den Organisator gewährleistet.

3. Organisationskomitee

Der Organisator bestimmt für folgende Positionen eine Verantwortliche, diese können auch mehrere Funktionen ausüben, sofern es den Ablauf des Turniers nicht beeinträchtigt. 

3.1 Hallenverantwortliche:r

Der Organisator bestimmt eine:n Hallenverantwortliche:n für die Turniertage. Diese:r ist während des gesamten Turniers anwesend und telefonisch für Rückfragen erreichbar. Die Aufgabe besteht darin:

  • den Teams und SV an den Spieltagen für Anfragen (deutsch und französisch) zur Verfügung zu stehen;
  • das Technical Meeting für die Teams zu leiten;
  • das Wettspielgericht zu bilden;
  • den reibungslosen Ablauf des Turniers zu organisieren;
  • sich um eine allfällige Notfallversorgung (Rettung, etc.) zu kümmern;
  • sicherzustellen, dass der Liveticker ordnungsgemäss funktioniert (wenn ein solcher installiert wird);
  • den reibungslosen Ablauf der Eröffnungs- und Schlusszeremonie sicherzustellen.

3.2 Speaker:in

Der Organisator stellt eine:n Speaker:in, die in deutscher und französischer – von Vorteil auch in italienischer – Sprache kommunizieren kann. Der/die Speaker:in muss in der Halle gut hörbar sein. Die Anlage sowie das Mikrofon müssen vorgängig getestet werden. Die Aufgaben bestehen darin:

  • die Begrüssung der Teams und Zuschauer:innen zu machen;
  • die Spieler:innen vor den beiden ersten Spielen laut Protokoll vorzustellen;
  • die Schweizer Nationalhymne vor den beiden ersten Spielen abzuspielen (Nationalhymne von SV verwenden);
  • durch die Eröffnungs- und Schlusszeremonie zu führen;
  • während des Turniers die Teams und das Publikum über aktuelle Spielbegegnungen sowie aktuelle und kommende Programmpunkte zu informieren

3.3 Kommunikationsverantwortliche:r

Der Organisator bestimmt eine:n Kommunikationsverantwortliche:n (KV), diese:r hat folgende Aufgaben:

  • die externe Kommunikation vor, während und nach dem Anlass sicherzustellen. Koordination mit den Kommunikationsverantwortlichen von Swiss Volley (und Swiss Volley Final 4 [email protected] - für die Kategorie U16–U23);
  • die Diplome mit Fotos zu versehen und zu finalisieren (Diplomvorlage wird von SV geliefert);
  • die KV benützt bei der Kommunikation die offiziellen Hashtags: #SwissVolley, #volleyball, #volleyfinal4;
  • vor dem ersten Spiel ein offizielles Teamfoto von jedem Team machen;
  • bis spätestens drei Stunden nach Turnierende mindestens fünf ausgewählte Fotos von Spielszenen vom zweiten Turniertag sowie die Siegerfotos an die Kommunikationsverantwortlichen von Swiss Volley (und Swiss Volley Final 4 für die Kategorien U26-U23) zu schicken;
  • diese Fotos (ohne Wasserzeichen) stellt der Organisator Swiss Volley unentgeltlich (inkl. Nutzungsrechte) zur Verfügung

3.4 Fotograf:in

Der Organisator organisiert eine:n Fotograf:in (kann auch die Kommunikationsverantwortliche:r sein). Die Aufgabe besteht darin:

  • vor dem ersten Spiel ein offizielles Teamfoto von jedem Team zu machen;
  • Fotos von attraktiven Spielaktionen, Sponsoren Brandings, der Eröffnungs- und Schlusszeremonie zu machen;
  • die gemachten Fotos laufend während dem Turniertag auf der Veranstaltungsseite des Turniers auf Facebook zu veröffentlichen und die darauf zu sehenden Teams zu verlinken;
  • alle Fotos werden mit einer Auflösung von mindestens 300dpi gemacht

3.5 Schreiber:in, Bediener:in der Resultattafel und des Livescore

a. pro Spielfeld ist eine Resultattafel und ein Mobiltelefon oder Tablet (mit Google Chrome und mit dem Internet verbunden) bereitzustellen.

b. für das Schreiben des Matchberichtes und das Bedienen der Resultattafel sowie des Livescore ist der Organisator verantwortlich. Dazu braucht es mindestens zwei Personen, die Bedienerin der Resultattafel kann auch den Livescore bedienen. 

4. Ablauf

4.1 Korrespondenz

a. der Organisator stellt die Turnierkorrespondenz sicher und hat zwingend über eine E-Mail-Adresse zu verfügen, die er täglich bewirtschaftet.

b. die Teamanmeldung für die N-SM erfolgt über SV. SV stellt nach dem Anmeldeschluss die Anmeldedaten sowie die Teamlisten den Organisatoren zur Verfügung.

4.2 Teameinladung

a. der Organisator lädt die teilnehmenden Teams ein. Der Organisator muss das von Swiss Volley zur Verfügung gestellte Formular für die Teameinladung nutzen.

b. Eine Kopie dieser Einladung geht an SV. Der Versand dieser Information an die Teams erfolgt in deutscher und französischer Sprache – besser auch auf Italienisch – am Montag nach dem Anmeldeschluss.

4.3 Check-in / Lizenzen / Teamlisten / Verhaltenskodex

Siehe Teaminformation, welche für alle Teams zugänglich ist.

Hinweise für den Organisator:

  • Der Organisator stellt die Turnierkorrespondenz sicher und hat zwingend über eine E-Mail-Adresse zu verfügen, die er täglich bewirtschaftet.
  • Die Teamanmeldung für die N-SM erfolgt über SV. Die Anmeldung erfolgt im VolleyManager mit dem MyIndoor-Login (Login Lizenzbestellung – wird meistens von der Korrespondentin verwaltet). Die Anmeldedaten liegen als Excel-Datei zur Verfügung. Die Bearbeitung sowie Betreuung der Teamanmeldungen erfolgt ausschliesslich durch den Organisator.
  • die Rolle der Kapitänin darf VOR jedem Spiel (vor der Auslosung) festgelegt werden.
  • falls ein Team das Dokument «Verhaltenskodex» vergessen hat, stellt der Organisator das Blatt zur Verfügung. Der Organisator stellt sicher, dass das Dokument von allen Teams bzw. ihren Cheftrainer:innen unterschrieben ist bevor das Technical Meeting der N-SM beginnt.
  • Die Kontrolle der Teamlisten mit den Lizenzen erfolgt durch die Schiedsrichterchefin VOR dem ersten Spiel des jeweiligen Teams. Die Teamliste gilt für das ganze Turnier und kann nicht geändert werden (inkl. Nummern der Spieler:innen). 
  • Bei Regelwidrigkeiten kann ein Team auch nachträglich disqualifiziert werden.

4.4 Check-out Teams

Im Zuge der Schlusszeremonie oder anlässlich des letzten Spiels werden den Teams die Lizenzen zurückgegeben.

4.5 Technical Meeting für Teams

a. die Hallenverantwortliche führt vor Turnierbeginn ein Technical Meeting für die Teams analog des Spielplans durch. An diesem Technical Meeting müssen die Cheftrainer:innen der Teams und die Hallenverantwortliche anwesend sein.

b. Inhalt des Technical Meetings:

  • Vorstellung der Hallenverantwortlichen, Schiedsrichterchef:in und der Headcoaches;
  • Erklärungen zum Spielbetrieb und Modus (Ablauf und Turnierplan, Ablauf der Eröffnungs- und Schlusszeremonie, …);
  • Erklärungen zum Spielprotokoll (Hymne und Vorstellung der Spieler:innen, Einspielzeiten auf dem Feld, WarmUp Zonen, …);
  • Allfällige Sonderregeln;
  • Bildung des Wettspielgerichts;
  • Sonstige Informationen (Verpflegung, usw.).

4.6 Technical Meeting für Schiedsrichter:innen

a. der/die Schiedsrichterchef:in organisiert spätestens 45 Minuten vor dem ersten Spiel ein obligatorisches Briefing für alle Schiedsrichter:innen und die Hallenverantwortlichen.

Sie gehen folgende Punkte durch:

  • Vorstellung der Hallenverantwortlichen, Schiedsrichterchef:in und der Schiedsrichter:innen;
  • die Einteilung der Spiele für den Tag;
  • Spielprotokoll für die einzelnen Spiele (1. & 2. Spiel, weitere Spiele, Kreuzspiel);
  • allfällige Sonderregeln und bespricht sie mit den Schiedsrichter:innen;
  • die technische Linie die gepfiffen wird, und Abgleich der Meinungen der Schiedsrichter:innen;
  • Besonderheiten der Halle (Ringe, usw.);
  • Infos bezüglich Verpflegung.

b. am Ende des Tages findet ein kurzer Abschluss statt, an dem das Turnier nachbesprochen und den Schiedsrichter:innen von Seiten der RSK, SSK und SV für ihren Einsatz gedankt wird.

4.7 Auszeichnung

a. die Wahl der MVP erfolgt durch die Nachwuchsverantwortlichen von SV.

b. dem Organisator ist es jedoch möglich, nach Absprache und vorheriger Genehmigung von SV, persönliche Auszeichnungen während der Schlusszeremonie zu vergeben (z.B. beste Angreiferin).

c. die möglichen kommerziellen Partner für die Auszeichnungen müssen vorab von SV genehmigt werden.

4.8 Erinnerungsgeschenke und Diplome für Teams

a. der Organisator kann allen offiziell Teilnehmenden (Spieler:innen und Offizielle) ein Erinnerungsgeschenk abgeben. Er ist aber nicht dazu verpflichtet.

b. der Organisator überreicht allen ausgeschiedenen Teams ein Diplom. SV stellt eine Vorlage zur Verfügung.

c. das allfällige Erinnerungsgeschenk sowie das Diplom werden bei der Schlusszeremonie vom Organisator übergeben.

4.9 Offizielle Eröffnung

a. das Ziel der Eröffnung ist es, den Spieler:innen und Offiziellen die nationale Bedeutung dieses Anlasses ins Gedächtnis zu rufen. Sie wird im Rahmen des ersten Spielprotokolls des ersten Spiels durchgeführt.

b. SV liefert ein Protokoll für die Eröffnung, der Organisator sorgt für dessen Umsetzung.

4.10 Offizielle Schlusszeremonie

a. Ziel der Schlusszeremonie ist es, sie als bleibende Erinnerung für die Teilnehmenden und Zuschauer:innen zu gestalten. Dabei werden den Teams die sich in den Kategorien U16–U23 für das nächste Turnier qualifiziert haben das «Silver Ticket» (1. Tag der N-SM) bzw. «Golden Ticket» (2. Tag der N-SM) überreicht.

b. es werden zwei Schlusszeremonien pro Turniertag durchgeführt (Kategorie U16–U23).

  • am Ende der Gruppenphase gibt es eine 30-minütige Pause vor Beginn der Kreuzspiele. In dieser Pause wird der 1. und 4. Platzierte der Gruppen geehrt und den Schiedsrichter:innen, Trainer:innen und Eltern für ihren Einsatz gedankt;
  • am Ende der Kreuzspiele werden die Sieger und Verlierer dieser Spiele geehrt und den noch anwesenden Schiedsrichter:innen, Helfer:innen, Trainer:innen und Eltern für ihren Einsatz gedankt.

c. SV liefert weiter Punkte zu diesem Thema in seinem Protokoll. Der Organisator bezeichnet eine für den reibungslosen Ablauf der Ehrung verantwortliche Person. Die Teams sind verpflichtet mit allen akkreditierten Spieler:innen und Offiziellen, daran teilzunehmen.

d. Während dem Turnier orientiert die Speakerin die Zuschauer:innen (in den drei Landessprachen), dass am Ende des Turniers die offizielle Siegerehrung stattfinden wird und sie gebeten sind, an dieser Zeremonie teilzunehmen. 

e. Die Siegerteams erhalten von SV den Titel «Schweizermeister», eine Auszeichnung und Goldmedaillen mit eingravierter Jahreszahl. Die Zweit- und Drittrangierten erhalten Silber- resp. Bronzemedaillen. Der Organisator informiert SV, welche Personen für die Übergabe geplant sind. SV hat das Recht, nach Absprache mit dem Organisator, selbst Vertreter:innen für die Übergabe der Auszeichnungen und Medaillen zu stellen. 

5. Spielbetrieb

5.1 Spielregeln

a. es gelten die offiziellen Volleyballregeln, das VR 24/25 und je nach Kategorie gelten spezielle Spielregeln. 

b. alle Spiele werden auf 2 Gewinnsätze gespielt. 

c. zudem werden alle Spiele (6 gegen 6) mit zwei Schiedsrichter:innen gespielt (nur die Spiele der U16 am 1. und 2. Tag der NSM werden von eine:r Schiedsrichter:in geleitet).

d. es dürfen maximal fünf Personen gemäss den geltenden offiziellen Volleyball-Regeln auf der Trainerbank Platz nehmen:

  • Trainerpersonal (lizenziert): eine Trainerin und höchstens zwei Trainerassistent:innen
  • medizinisches Personal (ohne Lizenz): eine Physiotherapeutin und eine Ärztin

Während dem Spiel ist es nur dem:derCheftrainer:in erlaubt zu stehen, alle anderen Personen müssen auf der Bank sitzen.

5.2 Punktevergabe

Die Punktevergabe an den Turniertagen erfolgt laut VR Art. 32.

5.3 Wettspielgericht

a. Der Organisator bildet ein neutrales Wettspielgericht. Dieses besteht aus drei Mitgliedern:

  • Schiedsrichterchef:in
  • zwei weiteren Personen, die verschiedenen RV angehören.

b. Es wird empfohlen, dass die beiden letztgenannten Personen aus je einer anderen Region stammen als der Organisator (VR Art. 200 Abs. 1).

c. das Wettspielgericht entscheidet bei Protesten, Unklarheiten und Streitigkeiten sofort und endgültig. Nach dem Turnier ist kein Rekurs möglich (VR Art. 200 Abs. 2)

d. SV stellt dazu ein Formular für Protestfälle zur Verfügung.

5.4 Match- und Positionsblätter

a. es wird das offizielle Matchblatt und Positionsblätter verwendet.

b. die Matchblätter sind am Montag nach dem Turnier an die Geschäftsstelle von SV zu senden.

c. die Verwendung von Positionsblättern ist obligatorisch. Der Organisator stellt die Positionsblätter zur Verfügung.

5.5 Resultatdienst

a. in der Halle müssen die Spielbegegnungen inkl. Resultate angeschlagen werden.

b. zu diesem Zweck stellt SV eine passwortgeschützte Excel-Datei zur Verfügung. Die Organisatoren müssen die Resultate elektronisch in diese Datei eintragen und können Auszüge daraus anschlagen. Am Sonntagabend senden sie die ausgefüllte Datei per E-Mail an SV ([email protected]).

c. die Rechte an nationalen Berichterstattungen in den Bereichen Live-TV und online Live-Streaming können nur gemeinsam durch die Organisatoren und SV vergeben werden.

5.6 Schiedsrichter:innen

a. Aufgebot: Die regionale Schiedsrichterkomission (RSK) bietet im Namen des Organisators die Schiedsrichter:innen für den 1. Tag der N-SM und für den 2. Tag der N-SM auf (Ausnahme U23 am 2. Tag der N-SM -> schweizerische Schiedsrichterkommission (SSK)) und bestimmt die Schiedsrichterchefin. Die RSK und die SSK sind für den Einsatzplan verantwortlich und vergewissern sich, dass die Schiedsrichter:innen rechtzeitig von ihren Einsätzen erfahren und anwesend sind.

b. Niveau und Einsätze der Schiedsrichter:innen sind auf der Website ersichtlich.

c. die Schiedsrichter:innen weden durch den Organisator gemäss VR Anhang 12 und 13 entschädigt.

d. In den Augen von Swiss Volley sind die Spieler:innen, die sich für die Schweizermeisterschaften qualifizieren die besten Nachwuchsspieler:innen ihres Alters. Im Sinne des schweizerischen Volleyballsports ist es daher wünschenswert, dass die Schiedsrichter:innen technische Fehler entsprechend konsequent ahnden. Das soll die Spieler:innen und Trainer:innen dazu zu motivieren, weiter an ihren technischen Fähigkeiten zu arbeiten. Für die Swiss Volley Nachwuchsverantwortlichen ist es, im Sinne der technischen Ausbildung der Spieler:innen wichtig, dass vor allem beim Zuspiel, die gehobenen Bälle, streng gepfiffen werden. Die SSK empfiehlt ausserdem zu diesem Thema einen Blick in die FIVB Refereeing Guidelines and Instructions.

5.7 Schiedsrichterchef:in

Die Schiedsrichterchefin (VR Art. 210 und Art. 216) ist mindestens eine NR3- Schiedsrichterin und wird vom Organisator aufgeboten. Sie kann sich mindestens in den zwei Landessprachen Deutsch und Französisch unterhalten. Ihre Aufgaben sind:

  • Kontakt zwischen den Schiedsrichter:innen sowie dem Organisator;
  • Anwesenheit am Technical Meeting der Teams;
  • Mitglied des Wettspielgerichts;
  • Kontrolle der Teamlisten und Lizenzen;
  • Leitung des Technical Meetings der Schiedsrichter:innen;
  • Festlegung der technischen Linie am Turnier und Kontrolle der Umsetzung;
  • Beobachtung der Leistung der Schiedsrichter:innen und das Geben von Feedback zur Leistung;

Anpassung des Einsatzplans bei Bedarf (zeitliche Überschneidungen, ungenügende Leistungen usw.).

5.8 Disziplin

a. es gelten die offiziellen Regeln der FIVB. Es dürfen maximal fünf Personen gemäss den geltenden offiziellen Volleyball-Regeln auf der Trainerbank Platz nehmen:

  • Trainerpersonal (lizenziert): eine Trainerin und höchstens zwei Trainerassistenten:innen
  • medizinisches Personal (ohne Lizenz): eine:n Physiotherapeut:in und ein:e Ärzt:in

b. Während dem Spiel ist es nur den Cheftrainern erlaubt zu stehen, alle anderen Personen müssen auf der Bank sitzen.

c. die Offiziellen sind Vorbilder für ihre Spieler:innen und haben sich dementsprechend zu verhalten. Der Organisator wird gebeten, für Disziplin am Spielfeld zu sorgen und diese mit den nötigen disziplinarischen Mitteln durchzusetzen. Im Wiederholungsfall werden Sanktionen laut Reglement angewandt.

6. Marketing / Kommunikation

6.1 Branchenexklusivität

a. dem Organisator steht es frei, eigene Sponsoren für die Veranstaltung zu gewinnen, sofern diese die Branchenexklusivität der Verbandssponsoren von SV respektieren.

b. die aktuellen Partner von Swiss Volley sind auf der Swiss Volley Website zu finden.

c. die Verbandssponsoren haben das Recht, sich bis 180 Tage vor Anlass einen für die Laufzeit dauernden Auftritt zu sichern oder abzuwenden.

d. der Organisator muss bei einer Überschneidung mit den Verbandssponsoren von Swiss Volley in jedem Fall vor Vertragsabschluss mit der Geschäftsstelle Rücksprache nehmen.

e. es ist zwingend darauf zu achten, dass keine Partnerschaften eingegangen werden mit Sponsoren, die in Zusammenhang mit Tabak, Pornografie, Alkohol (Spirituosen) und Waffen stehen.

6.2 Verbandsstände

SV hat das Recht, 2 Infostände und pro Spielfeld bis zu 4 Banden zu platzieren. Die Kosten und Organisation gehen zu Lasten von SV. SV kontaktiert den Organisator vorgängig.

6.3 Informationspflicht gegenüber SV

Der Organisator informiert SV auf Anfrage über den Stand der Vorbereitungen. Falls es SV für notwendig hält, kann eine Sitzung mit dem OK beantragt werden.

6.4 Logos

Das SV-Logo und die Logos der involvierten Verbandssponsoren müssen auf allen Kommunikationsmitteln (physisch und elektronisch) platziert werden. Vorgängig muss bei [email protected] ein GzD/GzA eingeholt werden. SV stellt die Logos als Bild- bzw. Druckdatei zur Verfügung

6.5 Social Media & Digital Media

Swiss Volley ist auf Facebook (@volleyball.ch), Instagram (swiss.volley) und YouTube (Swiss Volley) aktiv. Wenn immer möglich, bitte Swiss Volley taggen.

Es müssen folgende Hashtags verwendet werden: #SwissVolley, #volleyball (#VolleyFinal4)

6.6 Wording

Die ersten beiden Tage der Nachwuchs-SM werden als «1. Tag der Nachwuchs-SM» bzw. «2. Tag der Nachwuchs-SM» bezeichnet. Diese beiden Tage sind keine Qualifikationsturniere, sondern bereits ein fixer Bestandteil der Nachwuchs-Schweizermeisterschaft. Die richtige Bezeichnung des Finalturniers ist «Swiss Volley Final 4», mit Artikel «das» zu verwenden. Bitte diese Bezeichnungen übernehmen und auf allen Informationskanälen so benutzen.

6.7 Dropbox

Alle nötigen Dokumente und Vorlagen für den Organisator werden auf der Dropbox zur Verfügung gestellt. Alle berechtigten Personen können die Daten hoch- und herunterladen.

7. Finanzen

Der Organisator ist einzig für die Kosten (Gewinn/Verlust) verantwortlich. Einnahmen aus Sponsoring Programmverkauf und Kantine/Buvette gehen an den Organisator. Der Organisator kann Teams, die Schäden an Einrichtungen und Material verursacht haben, zur Rechenschaft ziehen.

7.1 Einschreibegebühren / Kaution

a. die Einschreibegebühren sind im VR Anhang 11 geregelt.

b. die Schiedsrichterchef:in sowie die Schiedsrichter:innen werden gemäss VR Anhang 12 und 13 entschädigt. Die Aufteilung der Entschädigungen ist wie folgt geregelt:

  • die Verpflegungskosten gehen zu Lasten des Organisators.
  • Honorar und Reisespesen gehen zu Lasten der Teams.

c. zusätzlich muss jedes Team allfällige Schäden an Einrichtungen und Material (Verlust von Bällen) sowie Bussen wegen unsportlichem Verhalten aufkommen.

7.2 Verrechnung

a. die Einschreibegebühr sowie die Kaution sind durch den Organisator im Voraus einzuziehen (Akonto).

b. der Organisator erstellt innert 14 Tagen nach der N-SM eine Kostenabrechnung:

  • die Schiedsrichterkosten
  • allfälligen Schäden an Einrichtungen und Material (Verlust von Bällen)
  • Bussen wegen unsportlichem Verhalten

c. die Rückvergütung der Kaution (abzüglich obengenannter Kosten) an die Teams muss innerhalb von 21 Tagen nach dem Turnier erfolgen. Es werden jedoch keine Infrastrukturbeiträge/Einschreibegebühren zurückerstattet, wenn im Nachhinein weniger Personen vor Ort waren als bei der administrativen Anmeldung angegeben.

7.3 Finanzreporting

Der Organisator stellt SV die Erfolgsrechnung bzw. Eventabrechnung (Aufwandspositionen und Ertragspositionen) innert 60 Tage nach dem Event zu. Diese wird u.a. für statistische Zwecke verwendet, dient als Best-Practice Beispiel und trägt zum Know-How Transfer für Organisatoren und Veranstalter bei. Die Buchführung muss dem Schweizerischem Obligationenrecht entsprechen.

7.4 Bussen

Der Organisator verpflichtet sich die Bussen und Gebühren gemäss Reglement durchzusetzen und diese im RD Report festzuhalten. Die Bussen werden von Swiss Volley in Rechnung gestellt.

8. Rechtliches

8.1 Mahnungen, Sanktionen und Proteste

a. ein Rückzug oder Nichterscheinen eines angemeldeten Teams ist SV unverzüglich zu melden. Das entsprechende Team kann durch SV  gebüsst (VR, Anhang 15 Bussenkatalog). Davon ausdrücklich ausgenommen ist ein Rückzug auf Grund der Quarantäne des Teams (eine Quarantäne muss vom jeweiligen kantonsärztlichen Team schriftlich bestätigt werden).

b. falls ein Team bei der Schlusszeremonie nicht anwesend ist, wird es mit einer Busse bestraft (VR, Anhang 15 Bussenkatalog). Diese Busse wird von der Kaution abgezogen und geht an den Organisator.

c. das Wettspielgericht entscheidet bei Protest, Unklarheiten und Streitigkeiten sofort und endgültig. Nach dem Turnier ist kein Rekurs möglich.

8.2 Schlussbestimmungen

a. bei Auslegungsschwierigkeiten aufgrund sprachlicher Verschiedenheiten ist die deutsche Version verbindlich.

b. Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die sich während der Durchführung der Turniere neu ergeben, aber in der vorliegenden Richtlinie nicht oder nur ungenügend geregelt sind, werden vom Wettspielgericht entschieden.

c. diese Richtlinie tritt am 1. Februar 2019 in Kraft.

8.3 Gerichtsstand

Bern