Zuletzt aktualisiert: 15.08.2024
Der FIVB schreibt vor, dass alle internationale Transfers über das FIVB VIS Transfertool abgewickelt werden müssen. Aufgrund dieser Einführung und der nicht-professionellen National- sowie Regionalliga stellte Swiss Volley (SV) einen Antrag – zur Ausnahmebewilligung in der JL, RL und 1L -, welcher vom FIVB abgelehnt wurde und uns verpflichtet, jeden internationalen Transfer durchzuführen.
Alle Vereine, die Personen lizenziert haben, welche die Volleyballlizenz im Alter von 14 Jahren im Ausland (also nicht CH/LIE) gelöst haben. Egal ob der Spieler seit längerem in der Schweiz wohnt, nur Amateur ist, keinen Vertrag hat etc. Bedeutet also, Heimverband/Federation of Origin (FoO) ist nicht Schweiz.
Mit Federation of Origin ist der Verband gemeint, welcher der Person eine Lizenz im Alter von 14 Jahren gelöst hat. Wichtig: Genaue Bestimmung: FIVB Sports Regulations
Jeder Verein ist verpflichtet, auch wenn die Person bereits im Besitz der Lizenz ist, einen Internationalen Transfer über das Transfertool abzuwickeln. Der FIVB stellt dafür ein Manual zur Verfügung.
Aufgrund von jährlich Änderungen beschränkt sich dieses Factsheet auf die groben Schritte:
Der Mehraufwand entsteht vor allem beim Eintragen und Verwalten des Transfers und mit der Korrespondenz mit dem Heimverband oder letzten Verein (falls notwendig).
Die Dauer zwischen Erstellung und Abschluss des Transfers ist stark unterschiedlich, weshalb auf eine Zeitangabe verzichtet wird. In der Regel muss vor allem vor und während dem Saisonstart mit starken Verzögerungen gerechnet werden. Wir raten, mit den Parteien in Kontakt zu bleiben und hartnäckig zu sein. Swiss Volley bearbeitet das Transfertool vor und während dem Saisonstart mehrmals täglich.
Eine Übersicht der Transferkosten sind am Schluss des Leitfadens aufgeführt. Diese Gebühren werden jährlich verrechnet.
Die Transferperiode der Regionalliga startet am 1. September und endet automatisch am 15. Mai des Folgejahres. Die Transferperiode der Nationalliga startet am 16. Oktober und endet automatisch am 15. Mai des Folgejahres.
Die Transfers können jedoch schon im August/September (FIVB legt kein bestimmtes Datum fest) gestartet werden, damit die ITC’s (International Transfer Certificate) rechtzeitig bei Spielbeginn vorhanden sind. Swiss Volley kommuniziert das Öffnen des Transfertools (VIS) per Mail.
Die Transferegulations der FIVB sind verbindlich und nicht verhandelbar.
Grundsätzlich ist der Transfer für Minderjährige nicht erlaubt. Dem FIVB können Anträge zur Ausnahmebewilligung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden in den FIVB Sports Regulations (Transfer of Minors) aufgeführt.
Alle Transfers in die NLA und NLB müssen mit International Rights angewählt werden. Alle anderen sind no international Rights. Ist dies nicht korrekt eingetragen, verzögert sich der Prozess.
Das FIVB hat aufgrund der hohen Anfrage bezüglich Transfers von Flüchtlingen ein Entscheid getroffen und dies in einem Schreiben festgehalten. Swiss Volley hat die NF Category 3.
Das Schreiben ist vom 2015 aber nach wie vor gültig.