Zuletzt aktualisiert: 02.10.2024
vom 20. November 2004
Genehmigt durch das Volleyballparlament.
Die Ethik-Charta widerspiegelt die grundlegenden ethischen Regeln, welche die Mitglieder von Swiss Volley unter sich und in Kontakt mit Dritten und der Natur zur beachten haben. Sie bezwecken ein harmonisches Miteinander in Respekt und Toleranz.
Nationalität, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft, religiöse und politische Ausrichtung führen nicht zu Benachteiligungen.
Die Anforderungen in Training und Wettkampf sind mit Ausbildung, Beruf und Familie vereinbar.
Sportlerinnen und Sportler werden an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt.
Die Massnahmen zur Erreichung der sportlichen Ziele verletzen weder die physische noch die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler.
Das Verhalten untereinander und gegenüber der Natur ist von Respekt geprägt.
Prävention erfolgt ohne falsche Tabus: Wachsam sein, sensibilisieren und konsequent eingreifen.
Nachhaltig aufklären und im Falle des Konsums sofort einschreiten.
Die Mitglieder von Swiss Volley verhalten sich in ihrem sportlichen, beruflichen und sozialen Wirken loyal und integrativ. Sie beachten insbesondere die Grundsätze des Fairplays.
Die Mitglieder von Swiss Volley fördern in ihrem Wirken das Ansehen des Volleyballsportes. Sie unterlassen Äusserungen, die geeignet sind, den Ruf oder die Ehre von Swiss Volley, anderen Mitgliedern oder von Drittpersonen zu schädigen.
Die Mitglieder von Swiss Volley enthalten sich jeglicher Art von körperlicher oder psychischer Gewalt. Ebenso verzichten sie auf jegliche willentliche Sachbeschädigung.
Die Mitglieder von Swiss Volley enthalten sich jeglicher rassistischen, ehrverletzenden oder diffamierenden Bemerkung, Gestik oder Mimik. Ebenso enthalten sie sich jeglicher Beschimpfung.
Vor, während und nach dem Wettkampf gehen alle Mitglieder von Swiss Volley höflich und respektvoll mit Schiedsrichtern, offiziellen Personen, Gegner und den Zuschauern um. Sie akzeptieren die Entscheidungen der offiziellen Personen mit sportlichem Geist und enthalten sich jeglicher Verhaltensweise, die geeignet ist, die Entscheidungen des Schiedsrichters zu beeinflussen.
Verstösse gegen die Ethik-Charta werden durch das jeweilig zuständige Organ untersucht. Neben den vorgesehenen Sanktionen kann das zuständige Organ Teilnahmesperren bis zu zwei Jahren verhängen. In besonders gravierenden Fällen wird der lebenslange Ausschluss aus dem Verband verfügt.