Zuletzt aktualisiert: 22.08.2024
Die Ausbildungsentschädigung soll einen Ausgleich schaffen zwischen jenen Vereinen und Trägerschaften, die in die Ausbildung von Talenten investieren und jenen welche von deren Können profitieren.
Die Berechnung der Ausbildungsentschädigung ist im Art. 67 des Volleyballreglement geregelt. Die Höhe der Ausbildungsentschädigung kann dem Kapitel 12 (Entschädigungen) entnommen werden. Die Ausbildungsentschädigung kann vom abgebenden Verein vom aufnehmenden Verein bis zum 31.01. der laufenden Saison verlangt werden.
Für die Berechnung der Ausbildungsentschädigung stellt Swiss Volley "Ausbildungsentschädigungsrechner" zu Verfügung.
Die derzeitige Form der Ausbildungsentschädigung ist über 10 Jahre alt und bildet die heutige Ausbildungslandschaft der Swiss Volley Talentförderung nicht mehr ab. Daher ist dieses Thema zur Zeit in Überarbeitung.