Wie immer bedeutet das nahende Saisonende im Volleyball einiges an administrativem Aufwand. Aufgrund diverser Rückzüge und Verzichte auf den Aufstieg präsentiert sich die Situation rund um den Auf-/Abstieg in den Nationalen Ligen wie folgt:
Aufgrund des freiwilligen Rückzugs von Raiffeisen Volley Glaronia von der NLA in die NLB hat der Zentralvorstand die Austragungsmodalitäten der Auf-/Abstiegsspiele NLB/1. Liga neu definiert. Der freiwillige Rückzug von Raiffeisen Volley Toggenburg von der NLB in die 1. Liga ist aufgrund des 12. Platzes in der NLB mit dem Abstieg in die 1. Liga gleichgestellt. Es steigt kein Team von der NLB in die NLA auf. Die Auf-/Abstiegsspiele zwischen der NLB/1. Liga finden demnach in einer Best-of-3 Serie statt.
Die Spiele um den «ev. Verbleib» in der 1. Liga (Rhone Volley, City Volley Basel, TV Lunkhofen, Volley Pizol) finden gemäss Modus statt. Aufgrund der Auf-/Abstiegssituation in den oberen Ligen und der Labelvergabe des NNV’s an die Volleyball Academy bedeutet dies, dass ein 1. Liga Team in der 1. Liga verbleiben kann.
Aufgrund des freiwilligen Rückzugs vom VBC Sursee von der NLA in die NLB und den zwei freien Plätzen in der NLB hat der Zentralvorstand die Austragungsmodalitäten der Auf-/Abstiegsspiele NLB/1. Liga ebenfalls neu definiert. Es steigt kein Team von der NLB in die NLA auf, auch steigt kein Team von der NLB in die 1. Liga ab. Da beide 1. Liga Final4 Siegerteams in die NLB aufsteigen wollen, steigen sie direkt ohne Auf-/Abstiegsspiele in die NLB auf.
Aufgrund von fehlenden Aufsteigerteams aus der 2. Liga können alle vier Teams «ev. Verbleib 1. Liga» (VBC Lausanne, U60 Muristalden, Volley Luzern Men, VBC Voléro Zürich) in der 1. Liga bleiben. Die Spiele «ev. Verbleib» finden somit nicht statt. Aufgrund der noch verfügbaren Plätze in der 1. Liga wurden alle vier 11. Platzierten der 1. Liga angefragt, ob sie in der 1. Liga bleiben möchten. 3 Teams haben dies bejaht.
Der Zentralvorstand hat im Frühjahr 2024 (Siehe News vom 26. Januar) folgenden Auftrag zur LAS-Regelung erteilt:
Der Zentralvorstand sieht sowohl pro als auch contra Argumente als valabel, weshalb er entschieden hat, dass die LAS-Regelung in einer Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen der NLA, der NLB, der 1. Liga, der Spieler:innenkommission sowie der Nachwuchskommission Indoor genau und in all seinen Wirkungen analysiert werden soll. Diese Arbeitsgruppe erhält bis zur letzten Sitzung des Zentralvorstands Ende November 2024 Zeit, ergebnisoffen über das Thema zu diskutieren. Ihre fundierte Analyse stellt sie dort dem Zentralvorstand vor und dieser wird entscheiden, ob es ab 2025/2026 Veränderungen geben wird.
Diese Arbeitsgruppe ist an ihrer ersten Sitzung nach dem Offenlegen aller Argumente zum Schluss gekommen, dass die LAS-Regel weitergeführt werden soll. Aufgrund dieser Meinungsäusserungen und den Äusserungen der NLA-Teams an der Swiss Volley League Konferenz im Januar 2024 wurde entschieden, eine erneute Umfrage zur LAS-Regel bei den NLA-Teams durchzuführen, da das Resultat der damaligen Umfrage als nicht sehr eindeutig interpretiert werden konnte. Diese erneute Umfrage im Oktober 2024 hat gezeigt, dass eine grosse Mehrheit der NLA-Teams die LAS-Regel beibehalten wollen. Die Arbeitsgruppe hat das Resultat an einer weiteren Sitzung erneut diskutiert und ist zum Schluss gekommen, dass die LAS-Regel beibehalten werden soll. Die Arbeitsgruppe ist aber auch der Meinung, dass die Bestimmungen, wie man den LAS-Status erhält, überprüft werden soll. Entsprechend wurde dem Zentralvorstand das Resultat präsentiert. Da die Diskussionen zur Änderung zum Erhalt des LAS-Status noch ausstehend ist, wurde keine Änderung an der LAS-Regel vorgenommen.
Die LAS (Lokal ausgebildete Spieler:innen) Regel besagt, dass in der NLA immer mindestens zwei LAS Spieler:innen auf dem Feld stehen müssen (respektive drei in der NLB). Alle anderen Ligen sind von dieser Regel nicht betroffen. Als lokal ausgebildete Spieler:in gilt, wer vor dem 21. Lebensjahr mindestens während 3 Saisons in der Schweiz eine Lizenz gelöst hatte. Genaueres kann im Volleyball-Reglement unter Artikel 47 und Artikel 150 nachgelesen werden.
Swiss Volley, 02.04.2025