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Was ändert sich 2026 in der Athlet:innenentwicklung im Beachvolleyball und Volleyball?

Swiss Volley nimmt 2026 verschiedene Anpassungen in der Athlet:innenentwicklung vor. Ziel ist es, die Strukturen so zu gestalten, dass sich Eltern sowie Spieler:innen besser orientieren können und die Zusammenarbeit zwischen Beachvolleyball und Volleyball weiter gestärkt wird.

Die wichtigsten Änderungen betreffend die Bezeichnung der Trägerschaften und Kader, die Harmonisierung der Förder- und Kaderstrukturen sowie eine stärkere Vernetzung zwischen Beachvolleyball und Volleyball.

Anpassung der Bezeichnung der nationalen Trägerschaften

Auf Stufe der nationalen Trägerschaften kommt es zu einer Anpassung der Bezeichnungen, der Auftrag der Trägerschaften bleibt dabei unverändert.

Bisher wurden als Nationale Nachwuchsvereine (NNV) alle nationalen Trägerschaften auf der Stufe T3 bezeichnet, während der Begriff Nationales Leistungszentrum (NLZ) für alle nationalen Trägerschaften auf Stufe T4 verwendet wurde. Die Einteilung erfolgte somit ausschliesslich anhand der Ausbildungsphase (T3 oder T4) – unabhängig davon, ob die Trägerschaften im Auftrag von Swiss Volley oder direkt durch Swiss Volley geführt wurden.

NEU: Ab 2026 gelten die Bezeichnungen unabhängig von der Ausbildungsphase (T3 oder T4), in der eine Trägerschaft aktiv ist. Als NNV werden künftig alle nationalen Trägerschaften bezeichnet, die mit einem Label im Auftrag von Swiss Volley tätig sind. Als NLZ gelten hingegen alle Fördergefässe, die von Swiss Volley selbst geführt werden. Die Bezeichnungen der Trägerschaften ermöglichen eine klare Zuordnung der Trägerschaften zu Swiss Volley oder den jeweiligen Partnerstrukturen und entsprechen gleichzeitig den Vorgaben von Swiss Olympic.

Wegfall der nationalen Trägerschaften in der NLA

Wie bereits kommuniziert, steigen die bisherigen Teams der Talentförderung in der NLA, die ehemaligen NLZ in Zürich (Frauen) und Jona (Männer), ab Sommer 2026 aus den Verträgen mit Swiss Volley aus. Alle betroffenen Spieler:innen können ihre Karriere in NLA-Vereinen, anderen Trägerschaften oder im Ausland fortsetzen.

Ob es in Zukunft wieder Teams der Talentförderung in der NLA geben wird, ist derzeit noch offen. Swiss Volley hat sich entschieden, zurzeit kein Label an andere Partner für ein Team der Talentförderung in der NLA zu vergeben. Die somit entstandene Lücke in der Ausbildung soll vorläufig durch eine engere Betreuung der Top-Talents durch Swiss Volley abgefedert werden. Swiss Volley wird die Entwicklung der Talente in der NLA beobachten und behält sich vor gegebenenfalls zu reagieren.

Neues Ausbildungsangebot im Beachvolleyball

Ergänzend zur bestehenden Trägerschaft der Frauen, dem NNV Beachvolleyball Zürich (Volleyball Academy), und auf Grund fehlender Angebote für die Männer, wird Swiss Volley das Angebot des NLZ-Beachvolleyball in Bern von der Ausbildungsphase E auf die Ausbildungsphasen T4 (ab Herbst 2026) und T3 (ab Herbst 2027) ausweiten. Entsprechend können Frauen und Männer ab dem Sommer 2027, unmittelbar nach dem Ende der obligatorischen Schule, ihre Beachvolleyballausbildung auch in Bern absolvieren. Dabei wird es ein Schulangebot in Deutscher und Französischer Sprache geben.

Neudefinition der Förder- und Kaderstrukturen

Volleyball und Beachvolleyball haben ihre Förder- und Kaderstrukturen gemeinsam überprüft, harmonisiert und neu festgelegt.

Von den Förderkadern zu Fördergruppen

Neben der Fördergefässen führt Swiss Volley neu Fördergruppen. Damit wird hervorgehoben, dass die Einzelpersonen und nicht Kader im Zentrum der Nachwuchsförderung stehen.

Unverändert bleibt die Definition «Talent». Wie bisher werden alle Personen, welche der Talentdefinition von Swiss Volley entsprechen, als Talente bezeichnet und im Talentpool zusammengefasst – unabhängig vom Ausbildungsort und der Sportart.

NEU: Ab 2026 wird das «Perspektivkader» unbenannt in «Prospects». Damit sind Talente gemeint, die ein überdurchschnittliches Entwicklungspotenzial haben und bereits gewisse körperliche Voraussetzungen mitbringen, deren langfristige Entwicklung aber noch nicht genau vorhersehbar ist. Die Sichtung und Förderung der «Prospects» erfolgt gleich wie im bisherigen Programm des Perspektivkaders (Try-Outs, Lager).

Ebenfalls NEU: Neben «Talents» und «Prospects» gibt es neu die «Top-Talents». Darunter fallen Talente mit besonders grossem Potenzial, die körperlich, mental sowie technisch und taktisch überzeugen und in Zukunft möglicherweise für ein Elite-Nationalteam infrage kommen. Diese Athletinnen und Athleten werden ganzjährig individuell durch die Umfeldmanager:innen von Swiss Volley betreut.

Nationalteams: Next Gen, Nachwuchs und Elite

Bisher wurden die Kader im Volleyball und Beachvolleyball unterschiedlich bezeichnet. Im Volleyball gab es das Nachwuchsnationalteam, «Next Gen» sowie das Elite-Nationalteam. Im Beachvolleyball gab es hingegen zahlreiche weitere Kader, wie zum Beispiel das Transitions- oder Übergangskader.

NEU: Ab 2026 werden die Bezeichnungen der Kader im Volleyball und Beachvolleyball vereinheitlicht. Auch im Beachvolleyball heissen die Kader nun Nachwuchsnationalteam, «Next Gen» und Elite-Nationalteam.

Die Nachwuchsnationalteams werden gezielt für internationale Wettbewerbe zusammengestellt, mit dem Ziel, an diesen Turnieren gute Ergebnisse zu erzielen.

Spieler:innen mit besonders viel Potenzial für das Elite-Nationalteam können nach Abschluss ihrer Ausbildung in die Next Gen wechseln. Sie gehören nicht mehr zu einer Fördergruppe, nehmen aber weiterhin an gemeinsamen Aktivitäten teil und werden von Swiss Volley betreut. Ziel ist es, junge Talente später in die Elite-Nationalteams zu integrieren.

Die Elite-Nationalteams werden jährlich neu aufgestellt, um bei internationalen Wettbewerben erfolgreich zu sein.

Die Selektionskriterien für alle Volleyball-Nationalteams werden ab Herbst 2026 auf der Webseite von Swiss Volley veröffentlicht.

Stärkere Vernetzung zwischen Volleyball und Beachvolleyball

Volleyball und Beachvolleyball werden sich in Zukunft enger vernetzen. Auch nach der Entscheidung für eine der beiden Sportarten am Ende der obligatorischen Schule soll neu ein Wechsel möglich sein. Der Wechsel kann aus guten Gründen jeweils am Ende eines Schuljahres erfolgen. Diese Option soll den Talenten die Entscheidung für einen Ausbildungsweg erleichtern, da die Wahl dadurch nicht endgültig ist.

Zeitplan

Die Anpassungen der Begrifflichkeiten sowie die Harmonisierung der Förder- und Kaderstrukturen sollen es Spielerinnen, Spielern und Eltern erleichtern, sich in beiden Sportarten zurechtzufinden.

Derzeit werden die verschiedenen Interessensgruppen von den Neuerungen in Kenntnis gesetzt. Zudem werden alle Informationen zur Talentförderung neu aufbereitet. Geplant ist, dass sie ab Ende Juni 2026 auf der Webseite verfügbar sind und so für Vereine, Eltern sowie Spielerinnen und Spieler jederzeit zugänglich sind.

Swiss Volley, 02.05.2026

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