Foto: Roberto Sorin

Anti-Doping gilt für alle – auch im Breitensport

Doping – ein Thema nur für den Spitzensport? Falsch! Auch im Breitensport, sei es in der Halle oder im Sand, gelten die Anti-Doping-Bestimmungen uneingeschränkt. Vor dem Saisonstart in der Halle zeigen wir auf, was es rund ums Thema Doping alles zu beachten gibt.

Gerade weil es rund ums Thema Doping noch viel Unwissen und Irrtümer gibt, ist es umso wichtiger, dass du dich aktiv informierst und Verantwortung übernimmst. Denn Unwissen schützt nicht vor Konsequenzen und alle lizenzierten Spieler:innen tragen Verantwortung – für Fairness, aber auch für die eigene Gesundheit. Jeder Verstoss schadet dabei nicht nur der eigenen Integrität, sondern auch dem Ansehen unseres Sports.

Egal ob 3. Liga oder NLA – die Anti-Doping-Bestimmungen gelten für Alle

Die Anti-Doping-Bestimmungen sind zentral, um Fairness im Wettbewerb, den Schutz der Gesundheit sowie Chancengleichheit für alle Athlet:innen zu gewährleisten. Sie gelten für alle lizenzierten Spieler:innen im Volleyball und Beachvolleyball, unabhängig vom Alter oder dem sportlichen Leistungsniveau. Doch gerade im Breitensport häufen sich in letzter Zeit die Dopingfälle – häufig aus Unwissen oder Fehleinschätzungen. Diese Entwicklung ist problematisch, da sie einen Teufelskreis in Gang setzt: Mehr Verstösse im Volleyball führen zu mehr Kontrollen – und diese bringen wiederum weitere Fälle ins Rollen. Deshalb ist es wichtig, genau hinzuschauen: Was gilt als Doping – und was nicht?

«Doping hat im Volleyball nichts zu suchen – auf keiner Stufe. Unser Sport basiert auf Fairness, Respekt und der Überzeugung, dass echte Leistung nur durch Training, Teamgeist und Einsatzbereitschaft entsteht. Swiss Volley verurteilt jegliche Form von Doping klar und unmissverständlich. Wir stehen für sauberen Sport und setzen uns auf allen Ebenen – vom Nachwuchs bis zu den Nationalteams – konsequent dafür ein.»

Philippe Saxer, CEO von Swiss Volley, hat eine klare Haltung zum Thema Doping

Was gilt alles als Doping?

Swiss Sport Integrity (SSI) bezeichnet Doping als den Einsatz verbotener Substanzen oder Methoden zur Leistungssteigerung. Dazu zählt nicht nur die Anwendung solcher Mittel, sondern bereits die versuchte Anwendung oder auch deren Besitz, Handel, Inverkehrbringen, Verabreichung sowie die Verweigerung der Dopingkontrolle. Nebst verbotenen Verhaltensweisen im Umgang mit bestimmten Substanzen führen auch Unsicherheiten darüber, welche Mittel konkret verboten sind, immer wieder zu Irrtümern. Verlässliche Orientierung bietet die jährlich aktualisierte Dopingliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).

Ausserdem ein häufig übersehenes Risiko: Auch vermeintlich harmlose Nahrungsergänzungsmittel können unerwartet verbotene Substanzen enthalten – etwa durch Verunreinigungen oder unklare Deklarationen. Wer solche Produkte bestellt/kauft, trägt die volle Verantwortung. Gerade bei der Anpreisung von neuen Wundermitteln durch Influencer in den sozialen Medien (v.a. Instagram und TikTok) ist grösste Skepsis und Vorsicht geboten, denn bereits eine Bestellung, gilt als versuchte Anwendung und wird mit einer Sperre sanktioniert.

Unwissen schützt vor Strafe nicht

Deshalb gilt: Alle lizenzierten Spieler:innen sind selbst dafür verantwortlich, vor der Einnahme jeglicher Substanzen – ob Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel – deren Doping-Status zu prüfen. Für die Anwendung verbotener Substanzen oder Methoden aus gesundheitlichen Gründen ist eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) nötig. Diese muss zwingend vor der Anwendung bei der SSI beantragt werden. Wird bei einer Dopingkontrolle eine verbotene Substanz nachgewiesen, kann dies auch ohne Absicht als positive Probe gewertet und entsprechend sanktioniert werden.

Swiss Volley, 18.09.2025

Ethik