Foto: Lucie Gertsch

Groupe E Valtra wegen Verstoss gegen die Ethik-Charta gebüsst

Die Meisterschaftskommission Indoor von Swiss Volley hat die Präsidentin und den Trainer des NLA-Vereins aufgrund von ehrverletzenden Äusserungen gegenüber der Schiedsrichterin und den Schiedsrichtern sanktioniert.

Alle Mitglieder von Swiss Volley und damit alle Offiziellen und Vereinsvertreter:innen verpflichten sich, die Regeln der Ethik-Charta einzuhalten. Die Teilnehmenden an offiziellen Wettspielen müssen zudem das Volleyballreglement und die internationalen Volleyballregeln befolgen. Dies gilt sowohl in der analogen als auch in der digitalen Welt.  

Während sowie im Anschluss an das NLA-Qualifikationsrundenspiel vom 12. Dezember 2020 zwischen Groupe E Valtra und dem TS Volley Düdingen haben sich die Präsidentin und der Trainer von Groupe E Valtra öffentlich negativ zur Leistung der Schiedsrichter:innen geäussert. Die Meisterschaftskommission Indoor (MKI) hat deshalb ein Verfahren gegen sie eröffnet.  

Teilnehmer:innen von Volleyballspielen müssen sich im Geiste des Fairplay respektvoll und höflich gegenüber den Schiedsrichter:innen sowie anderen Offiziellen verhalten und deren Entscheidungen in sportlichem Geist widerspruchslos anerkennen. Diffamierende oder beleidigende Äusserungen oder Gesten sowie jede Art verächtlicher Handlungen sind zu unterlassen. Dies gilt sowohl für die Mitglieder des Teams und des Staff als auch für alle anderen offiziellen Personen eines Vereins. Nur der Captain darf im Zweifelsfall während dem Spiel eine Erläuterung verlangen.  

Gleichzeitig gehören Emotionen zum Volleyballsport und sollen nicht vollständig unterbunden werden. Dies räumt auch die MKI ein. Sie zieht aber eine Grenze, dort wo sich Unmutsäusserungen und Aggressionen gegen einzelne Personen – insbesondere Schiedsrichter:innen – richten und deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden.  

Die MKI hat in beiden Fällen entschieden, dass die Aussagen ehrverletzend sind und somit die Bestimmungen der Ethik-Charta und der internationalen Volleyballregeln verletzen. Der Verein wird mit einer Busse von CHF 1’000 bestraft und muss die Verfahrenskosten von CHF 600 tragen. Die MKI weist auch darauf hin, dass im Wiederholungsfall mit deutlich härteren Sanktionen zu rechnen wäre. Groupe E Valtra hat keinen Rekurs eingereicht und dieser Entscheid ist somit rechtskräftig.  

Swiss Volley, 04.02.2021

Ethik