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HUGO FRAGT:
«Nach dem 3. Satz hat unser Coach verges-
sen, dem 2. Schiedsrichter das neue Aufstel-
lungsblatt für den 4. Satz abzugeben. Als
der 4. Satz anfangen sollte, verlangte daher
der 1. Schiedsrichter, dass wir mit der glei-
chen Aufstellung wie im 3. Satz beginnen
müssen. Ist das korrekt?»
HOI HUGO.
Es hält sich schon seit längerer Zeit der
Mythos, dass einfach die Aufstellung des
letzten Satzes gilt, wenn kein neues Auf-
stellungsblatt abgegeben wird oder dies erst
verspätet geschieht. Das ist allerdings nicht
korrekt.
Zwar ist es die Pflicht des Trainers, vor je-
dem Satz ein korrekt ausgefülltes Aufstel-
lungsblatt dem 2. Schiedsrichter oder dem
Schreiber direkt abzugeben (Regel 5.2.3.1).
Der Schreiber hat aber vor jedem Satz eben-
falls die Pflicht, die Startaufstellung der
Mannschaften vom Aufstellungsblatt zu
übertragen und muss, wenn er dieses nicht
rechtzeitig erhalten sollte, dies unverzüg-
lich dem 2. Schiedsrichter melden (Regel
25.2.1.2). Somit kann die Folge aus einem
verspäteten (oder vergessenen) Abgeben des
Aufstellungsblattes nicht einfach sein, dass
die «alte» Aufstellung übernommen und die
Mannschaft gezwungen wird, mit dieser zu
spielen. Vielmehr muss der 2. Schiedsrichter
den Coach veranlassen, ein neues Aufstel-
lungsblatt auszufüllen und abzugeben.
Für eine daraus resultierende Verzögerung
des Anpfiffs im 4. Satz müsstet ihr aber
mit einer Sanktion wegen Spielverzögerung
belegt werden, falls der Fehler eures Trai-
ners zu einer Verzögerung des Beginns des
4. Satzes geführt hat, was aufgrund der
geschilderten Umstände vermutlich der Fall
sein dürfte (Regeln 16.1 und 16.2). Dies zu
beurteilen liegt aber im konkreten Einzelfall
im Ermessen des 1. Schiedsrichters. Die Re-
gelkommission des FIVB hat in einem ähn-
lich gelagerten Fall auch so entschieden (vgl.
FIVB – Rules of the Game Casebook, 2012
Edition, No. 7.7).
Dr. Fischbacher erklärt...
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Du hast eine Frage zu den Volley-
ballregeln und ihrer Auslegung?
Dann frag Dr. Fischbacher!
Dr. iur. Alain Fischbacher ist seit 10 Jah-
ren Schiedsrichter des Nationalen Ka-
ders und Präsident der Meisterschafts-
kommission Indoor (MKI). Beruflich ist
er als Staatsanwalt im Kanton Zürich
tätig.
Um künftig solche heiklen Situation zu ver-
meiden, gilt es, zwei Dinge zu beachten: viel
(Volleyball-)Sport treiben als Mittel gegen
Vergesslichkeit und natürlich die Positions-
zettel frühzeitig dem Schiedsrichter abge-
ben… In diesem Sinne wünsche ich dir und
deinem Team eine «unvergessliche» Saison.
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