Zuletzt aktualisiert: 01.09.2026
In allen Ligen von Swiss Volley und seiner Regionalverbände gelten die offiziellen FIVB Volleyballregeln 2025–2028 in der Fassung von 2025.
Für die Saison 2026/27 hat der Zentralvorstand von Swiss Volley am 25. August 2026 gemäss Art. 3 Abs. 2 des Volleyballreglements ergänzende Regeländerungen zu den FIVB Volleyballregeln 2025–2028 erlassen. Diese gelten in allen Ligen von Swiss Volley und seiner Regionalverbände.
Regeltext
In dem Moment, in dem der Aufschlagspieler den Ball schlägt, muss jede Mannschaft, ausgenommen der Aufschlagspieler, in ihrem eigenen Feld aufgestellt sein. Die Spieler der annehmenden Mannschaft müssen beim Aufschlag (Schlagen des Balles) entsprechend der Rotationsfolge aufgestellt sein.
Die Spieler der aufschlagenden Mannschaft hingegen dürfen beim Aufschlag (Schlagen des Balles) jede beliebige Position einnehmen.
Anpassungen und Erläuterung
Als Zeitpunkt des Aufschlags wird nicht mehr der Moment des Schlages gewertet, sondern der Beginn der Aufschlagsausführung. Als Beginn der Aufschlagsausführung gilt beispielsweise der erste Schritt, das Aufwerfen des Balles, eine erste Arm- oder Fussbewegung zur Ausführung des Aufschlags. Das Auftippen, das Hin- und Herbewegen des Balles in den Händen oder ein tiefes Einatmen gelten aber noch nicht als Beginn der Aufschlagsausführung. Weiterhin müssen die Spieler:innen aber immer noch bis zum Schlagen des Balles in ihrem eigenen Feld aufgestellt sein.
Gemäss Regel 9.2.2 darf der Ball nicht gehalten oder geworfen werden. Diese Regel soll eng ausgelegt werden. Dabei ist zwischen Angriffsbällen (in Richtung des Gegners) und Blockaktionen zu unterscheiden. Jeder Ball von der gegnerischen Spielfeldseite (einschliesslich eines vom gegnerischen Block zurückprallenden Balles) darf regelkonform geblockt werden. Jeder Ball aus der eigenen Spielfeldseite (einschliesslich eines vom eigenen Block abprallenden Balles) gilt als Angriffsball, wenn er in Richtung des gegnerischen Feldes gespielt wird. Für einhändige und beidhändige Blockaktionen gilt weiterhin der bisherige Massstab.
Bei Angriffsbällen ist nur ein sehr kurzer Ballkontakt erlaubt; gestossene, geführte, gehaltene oder geworfene Bälle sind als Fehler zu ahnden. Massgebend für die Beurteilung sind insbesondere die Dauer des Ballkontakts, die Art der Ballberührung (ganze Hand oder Finger) sowie die Flugrichtung des Balles nach der Berührung.
Bei einem einhändigen Angriff (Finte) muss die Berührung
Bei einem beidhändigen Angriff (Handlung mit beiden Händen, durch welche der Ball über das Netz fliegt und bei der es sich nicht um eine Blockaktion handelt) muss unterschieden werden zwischen:
Unverändert bleibt die Bewertung des internen Zuspiels: Eine Doppelberührung ist nur gestattet, wenn der Ball nach einem (internen) oberen Zuspiel in der eigenen Spielfeldhälfte verbleibt. Fliegt der Ball jedoch ins gegnerische Feld, ist dies weiterhin als Fehler anzusehen.