Zuletzt aktualisiert: 03.09.2026
vom 01. September 2026
gestützt auf Art. 29 Abs. 1 der Statuten von Swiss Volley erlässt der Zentralvorstand (ZV) folgendes Reglement.
Dieses Reglement bestimmt die Organisation der Volleyball Easy League (VEL) in Abweichung vom Volleyballreglement (VR).
Die Bestimmungen des RVEL gelten für alle Spieler:innen der VEL.
Die folgenden Titel und Artikel des VR finden in der VEL keine Anwendung:
a. Kapitel I, Titel 5. bis Titel 12
b. Kapitel I, Titel 13., mit Ausnahme von VR Art. 103 & 104
c. Kapitel IV, Titel 1. Artikel 237 und 241
d. Kapitel V, Titel 1. bis Titel 6.
e. Kapitel V, Titel 7, Artikel 281
1 Die VEL umfasst die regionalen Wettspiele, die von einem Regionalverband (RV) unter der Bezeichnung «Volleyball Easy League» angeboten werden.
2 Die RV, die eine VEL anbieten, regeln den Spielbetrieb in den «Regionale Weisungen der Volleyball Easy League (RWVEL)».
1 Mitgliedervereine des RV sind berechtigt, Mannschaften für die VEL anzumelden.
2 Gruppierungen und Vereine, die keine Mitglieder des RV sind, sind berechtigt, zwei Mannschaften für die VEL anzumelden.
3 Spielberechtigt sind Mannschaften, die sich über den VolleyManager bis zum Ablauf der Anmelde-frist angemeldet haben.
4 Die spielberechtigten Mannschaften haben die Teilnahmegebühren (bestehend aus Teilnahmegebühr RV und pauschalem Lizenzbetrag SV), welche im VR geregelt sind, vor Beginn der Meisterschaft zu bezahlen.
5 Der RV ist berechtigt, Mannschaften ausländischer Vereine zur Teilnahme am Meisterschaftsbe-trieb zuzulassen. Der RV meldet jede Zulassung einmalig der Geschäftsstelle von Swiss Volley.
Art. 26 des VR findet keine Anwendung.
1 Alle teilnehmenden Spieler:innen müssen eine gültige und homologierte Lizenz besitzen, müssen aber nicht Einzelmitglieder von SV sein.
2 Die an offiziellen Wettspielen teilnehmenden Personen müssen bis zur Resultatmeldung im Team im VolleyManager hinzugefügt sein.
3 Die VELL wird bei Aufnahme in ein VEL-Team automatisch an Spieler:innen ohne andere ordentli-che Spieler:innenlizenz vergeben.
1 Es wird keine Einsatzliste im Sinne von VR, Kapitel I, Titel 4, Art. 37 Abs. 2 geführt.
2 Es wird ohne Matchblatt gespielt. Die Teamverantwortlichen haben sicherzustellen, dass aus-schliesslich spielberechtigte Personen eingesetzt werden.
Bei Auslegungsschwierigkeiten aufgrund sprachlicher Verschiedenheiten ist die deutsche Version verbindlich.
Datum des Inkrafttretens: 01.09.2026