Zuletzt aktualisiert: 03.09.2026

Reglement Volleyball Easy League (RVEL)

vom 01. September 2026
gestützt auf Art. 29 Abs. 1 der Statuten von Swiss Volley erlässt der Zentralvorstand (ZV) folgendes Reglement.

I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Zweck

Dieses Reglement bestimmt die Organisation der Volleyball Easy League (VEL) in Abweichung vom Volleyballreglement (VR).

Art. 2 Geltungsbereich

Die Bestimmungen des RVEL gelten für alle Spieler:innen der VEL.

Art. 3 Allgemeine Ausnahmen vom Volleyballreglement (VR)

Die folgenden Titel und Artikel des VR finden in der VEL keine Anwendung:

a. Kapitel I, Titel 5. bis Titel 12

b. Kapitel I, Titel 13., mit Ausnahme von VR Art. 103 & 104

c. Kapitel IV, Titel 1. Artikel 237 und 241

d. Kapitel V, Titel 1. bis Titel 6.

e. Kapitel V, Titel 7, Artikel 281

II. Besondere Bestimmungen

Art. 4 Volleyball Easy League (VEL)

1 Die VEL umfasst die regionalen Wettspiele, die von einem Regionalverband (RV) unter der Bezeichnung «Volleyball Easy League» angeboten werden.  

2 Die RV, die eine VEL anbieten, regeln den Spielbetrieb in den «Regionale Weisungen der Volleyball Easy League (RWVEL)».

Art. 5 Teilnahmeberechtigung

1 Mitgliedervereine des RV sind berechtigt, Mannschaften für die VEL anzumelden.

2 Gruppierungen und Vereine, die keine Mitglieder des RV sind, sind berechtigt, zwei Mannschaften für die VEL anzumelden.

3 Spielberechtigt sind Mannschaften, die sich über den VolleyManager bis zum Ablauf der Anmelde-frist angemeldet haben.

4 Die spielberechtigten Mannschaften haben die Teilnahmegebühren (bestehend aus Teilnahmegebühr RV und pauschalem Lizenzbetrag SV), welche im VR geregelt sind, vor Beginn der Meisterschaft zu bezahlen.

5 Der RV ist berechtigt, Mannschaften ausländischer Vereine zur Teilnahme am Meisterschaftsbe-trieb zuzulassen. Der RV meldet jede Zulassung einmalig der Geschäftsstelle von Swiss Volley.

Art. 6 Einstieg in die Meisterschaft

Art. 26 des VR findet keine Anwendung.

Art. 7 Einsatzberechtigung

1 Alle teilnehmenden Spieler:innen müssen eine gültige und homologierte Lizenz besitzen, müssen aber nicht Einzelmitglieder von SV sein.  

2 Die an offiziellen Wettspielen teilnehmenden Personen müssen bis zur Resultatmeldung im Team im VolleyManager hinzugefügt sein.  

3 Die VELL wird bei Aufnahme in ein VEL-Team automatisch an Spieler:innen ohne andere ordentli-che Spieler:innenlizenz vergeben.

Art. 8 Matchblatt und Einsatzliste

1 Es wird keine Einsatzliste im Sinne von VR, Kapitel I, Titel 4, Art. 37 Abs. 2 geführt.  

2 Es wird ohne Matchblatt gespielt. Die Teamverantwortlichen haben sicherzustellen, dass aus-schliesslich spielberechtigte Personen eingesetzt werden.  

III. Schlussbestimmungen

Art. 9 Textdifferenzen

Bei Auslegungsschwierigkeiten aufgrund sprachlicher Verschiedenheiten ist die deutsche Version verbindlich. 

Datum des Inkrafttretens: 01.09.2026

Abkürzungsverzeichnis