Zuletzt aktualisiert: 14.08.2024

Rechtspflegeordnung

Die Rechtspflegeorgane von Swiss Volley sind die Rekursinstanz und das Verbandsgericht. 

  • Die Rekursinstanz setzt sich zusammen aus fünf Mitgliedern. 
  • Das Verbandsgericht besteht aus mindestens fünf Personen. 
  • Die Präsident:innen und die übrigen Mitglieder der Rechtspflegeorgane werden vom Volleyballparlament auf die Dauer von vier Jahren mit der Möglichkeit der Wiederwahl gewählt.