Die Rechtspflegeorgane von Swiss Volley sind die Rekursinstanz und das Verbandsgericht.
- Die Rekursinstanz setzt sich zusammen aus fünf Mitgliedern.
- Das Verbandsgericht besteht aus mindestens fünf Personen.
- Die Präsident:innen und die übrigen Mitglieder der Rechtspflegeorgane werden vom Volleyballparlament auf die Dauer von vier Jahren mit der Möglichkeit der Wiederwahl gewählt.