1:1 Vorlagen für Vereine

Vereinsstatuten (bitte anzupassen bis 30.06.2023)

Je nach Verband/ Verein sind die Statuten sehr ausführlich formuliert oder aber eher kurzgehalten. Swiss
Olympic stellt eine minimale Formulierung zur Verfügung.

Minimale Bestimmung für Vereinsstatuten:

1. Der VBC XY setzt sich für einen gesunden, sauberen, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Er lebt diese Werte vor, indem er - sowie seine Organe und Mitglieder – dem Gegenüber mit Respekt begegnet, transparent handelt und kommuniziert. Der VBC XY anerkennt die aktuelle «Ethik-Charta» des Schweizer Sports und verbreitet deren Prinzipien bei seinen Mitgliedern.

2. Swiss Volley, seine direkten und indirekten Mitgliedsorganisationen und alle auf Seite 4 ("Persönlicher Geltungsbereich") des Doping-Statuts von Swiss Olympic ("Doping-Statut") bzw. in Artikel 1 Absatz 4 des Ethik-Statuts des Schweizer Sports ("Ethik-Statut") genannten Personen unterstehen dem Doping-Statut bzw. dem Ethik-Statut. Der VBC XY sorgt dafür, dass alle diese Personen, soweit sie dem VBC XY angehören oder zugerechnet werden können, das Doping-Statut und das Ethik-Statut anerkennen und befolgen.

3. Mutmassliche Verstösse gegen das Doping Statut oder das Ethik-Statut werden von Swiss Sport Integrity untersucht. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (nachfolgend: Disziplinarkammer) ist für die Beurteilung und Sanktionierung von festgestellten Verstössen gegen das Doping-Statut und das Ethik-Statut zuständig. Die Disziplinarkammer wendet ihre Verfahrensvorschriften an. Entscheide der Disziplinarkammer können unter Ausschluss der staatlichen Gerichte innert 21 Tagen ab Erhalt des begründeten Entscheids beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne angefochten werden.