Entscheide der Meisterschaftskommissionen

Die Meisterschaftskommissionen Indoor (MKI) und Beach (MKB) sind hauptsächlich für die folgenden drei Aufgaben zuständig. Sie organisieren und kontrollieren den korrekten Ablauf der nationalen Meisterschaften und in bestimmten Bereichen auch der regionalen Meisterschaften (zum Beispiel im Lizenzwesen). Dabei pflegen sie einen intensiven Kontakt zu den für die Meisterschaften verantwortlichen Konferenzen. Als weiterer zentraler Punkt sind sie für die Ausarbeitung von Reglementsänderungen und den Erlass von Richtlinien verantwortlich.

MKI-Entscheide 2023/2024

Verstoss gegen die Ethik-Charta

 
16.12.2023 | Bellinzona Volley – BIWI VFM (NLB)

Bellinzona Volley wird aufgrund einer Vielzahl ehrverletzender Äusserungen sowie verbal aggressivem Verhalten des Präsidenten gegenüber den Schiedsrichter:innen und der gegnerischen Trainerin sanktioniert. Gleichzeitig haben auch das Verhalten des Trainers, der Zuschauer:innen sowie der Spielerinnen von Bellinzona Volley das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass deutlich überschritten. News vom 21.02.2024

Die MKI verhängt eine Busse von CHF 2’500. (16.01.2024)

Status: rechtskräftiger Entscheid

Verstoss gegen die Ethik-Charta

 
28.10.2023 | VBC Aesch – Bienne Volleyboys (1L)

Der ehemalige Trainer der Bienne Volleyboys hat sich gegenüber der Schiedsrichterin und den gegnerischen Spielern massiv beleidigend und ehrverletzenden geäussert. News vom 11.01.2024

Die MKI sperrt ihn für den Rest der Saison 2023/224 und verhängt eine Busse von CHF 500. (05.12.2023) 

Status: rechtskräftiger Entscheid

Spielprotest wegen Beeinträchtigung des Spielverlaufs aufgrund von Sonneneinstrahlung

 
28.10.2023 | VBC Thun – VC Uettligen (1L)

In der Halle des VBC Thun waren bereits zu Beginn des Spiels zwei Sonnenstoren defekt und konnten nicht heruntergelassen werden. Gemäss übereinstimmenden Angaben aller Beteiligten führte dies mindestens in den Sätzen 3 und 4 zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Teams auf der Spielfeldseite links vom 1. Schiedsrichter. Der VBC Uettligen hat im 3. Satz beim Spielstand von 7:20 Protest eingelegt, nachdem der 1. Schiedsrichter entschieden hatte, trotz Sonneneinstrahlung und Beschwerden des Gastteams auf dem betreffenden Spielfeld zu spielen.

Der Protest verlangt eine Spielwiederholung, weil der Match trotz Sonnenblendung aufgrund der defekten Sonnenstoren ohne Unterbruch zu Ende gespielt wurde. Gemäss Volleyballreglement ist das Heimteam verpflichtet, die Halle, die Einrichtungen und das Spielfeld regelkonform bereit zu stellen. Dazu gehört auch die Sicherstellung, dass die vorhandenen Blendschutzvorrichtungen funktionsfähig sind, was vorliegend offensichtlich nicht der Fall war.

Ob die Sonneinstrahlung tatsächlich den Spielausgang beeinflusst hat, ist nicht massgeblich. Entscheidend ist allein, ob aufgrund der konkreten Umstände klare Indizien zu effektiven Beeinträchtigungen vorliegen, welche mit grosser Wahrscheinlichkeit den Ausgang des Spiels beeinflusst haben. Das war über mindestens zwei Sätze der Fall. Der 1. Schiedsrichter hat trotzdem entschieden, das Spiel fortzusetzen. Der VC Uettligen hat dagegen rechtzeitig Protest eingelegt.

Der Spielprotest wird gutgeheissen. Das 1L-Qualifikationsrundenspiel vom 28. Oktober 2023, VBC Thun – VC Uettligen, wird wiederholt und das bisherige Ergebnis annulliert. Die Kosten dieses Verfahrens werden dem Protestgegner VBC Thun auferlegt. (08.11.2023)

Status: rechtskräftiger Entscheid

Spielforfait wegen Einsatz von nicht berechtigtem Spieler aufgrund fehlenden internationalen Transfers

 
21.10.2023 | Volley Schönenwerd – Volley Emmen-Nord (1L)

Volley Schönenwerd hat einen Spieler eingesetzt, für den ein internationaler Transfer hätte gemacht werden müssen. Der betroffene Spieler ist dem Team erst kurz vor dem Spiel beigetreten und Volley Schönenwerd hat sofort eine Lizenz aktiviert und den Spieler eingesetzt, obwohl Swiss Volley die Lizenz nicht validiert hatte. Dem Verein war nicht bekannt, dass der Spieler seine allererste Lizenz in Polen gelöst hatte, somit den FIVB-Transferbestimmungen unterstellt ist und deshalb ein Transfer nötig ist. Dass der Verein den regelwidrigen Einsatz des Spielers nicht absichtlich getätigt hat, gilt nicht als Entschuldigung.

Das Spiel wird nach Art. 97 Abs. 1 VR mit 3:0 Sätzen sowie 25:0, 25:0 und 25:0 zu Gunsten von Volley Emmen-Nord gewertet.

Die MKI verhängt eine Busse von CHF 300. (31.10.2023)

Status: rechtskräftiger Entscheid

Spielforfait wegen Einsatz von nicht berechtigten Spielern aufgrund fehlenden internationalen Transfers

 
06.10.2023 | Chênois Genève Volleyball – VBC Lausanne (1L)
14.10.2023 | TV Murten Volleyball – VBC Lausanne (1L)

Der VBC Lausanne hat zwei Spieler eingesetzt, für die ein internationaler Transfer hätte gemacht werden müssen. Das Team hat für beide Spieler eine Lizenz aktiviert und sie in beiden Spielen eingesetzt, obwohl Swiss Volley die Lizenzen nicht validiert hatte. Dem Verein war beim ersten Spiel nicht bekannt, dass die Spieler ihre allererste Lizenz nicht in der Schweiz gelöst hatten und somit den FIVB-Transferbestimmungen unterstellt sind, weshalb ein Transfer notwendig ist. Vor dem zweiten Spiel wurden sie auf den Verstoss aufmerksam gemacht und hatten die Spieler beim zweiten Spiel trotzdem eingesetzt. Dass der Verein die ersten regelwidrigen Einsätze der Spieler nicht absichtlich getätigt haben, gilt nicht als Entschuldigung.

Das erste Spiel wird nach Art. 97 Abs. 1 VR mit 3:0 Sätzen sowie 25:0, 25:0 und 25:0 zu Gunsten von Chênois Genève Volleyball gewertet. Das zweite Spiel wird nach Art. 97 Abs. 1 VR mit 3:0 Sätzen sowie 25:0, 25:0 und 25:0 zu Gunsten von TV Murten Volleyball gewertet.

Die MKI verhängt eine erste Busse von CHF 300 (13.10.2023) und eine weitere Busse von CHF 600 (27.10.2023).

Status: rechtskräftiger Entscheid

Spielforfait aufgrund fehlender gültiger Spielerlizenzen

 
04.10.2023 | VBC Buochs – TV Lunkhofen (Mobiliar Volley Cup)

Zwei Spieler des VBC Buochs waren am 4. Oktober 2023 beim Mobiliar Volley Cup-Spiel gegen den TV Lunkhofen nicht nur auf dem Matchblatt eingetragen, sondern wurden auch in allen fünf Sätzen eingesetzt. Die Lizenzen der beiden Spieler wurden im VolleyManager jedoch erst nach dem Match aktiviert und validiert, weshalb sie zum Zeitpunkt des Spiels nicht über eine validierte Spielerlizenz verfügt haben. Der Sachverhalt ist nicht bestritten.

Nach Ansicht des VBC Buochs befand sich das Team in einer «Notlage», da es zu wenig Spieler hatte. Der Teamverantwortliche war zudem der irrigen Meinung, dass der technische Leiter des Vereins die Lizenzen bereits aktiviert hätte. Da es aber in der Verantwortung des Teamverantwortlichen liegt, die Bestimmungen über die ordnungsgemässe und rechtzeitige Lizenzaktivierung und Validierung einzuhalten, trägt er auch das Risiko für den Einsatz seiner Spieler am Match. Dass er regelwidrigen Einsatz der Spieler nicht absichtlich gemacht hat, gilt nicht als Entschuldigung.

Das Spiel wird nach Art. 97 Abs. 1 VR mit 3:0 Sätzen sowie 25:0, 25:0 und 25:0 zu Gunsten von TV Lunkhofen gewertet.

Die MKI verhängt eine Busse von CHF 200 und der VBC Buochs (Männer) wird von der Teilnahme am Mobiliar Volley Cup 2024/2025 ausgeschlossen. (13.10.2023)

Status: rechtskräftiger Entscheid

MKI-Entscheide 2022/2023

Verstoss gegen die Ethik-Charta

 
04.03.2023 | Raiffeisen Volley Toggenburg – BIWI Volley Franches-Montagnes (NLA-Playoutspiels)

Ein grosser Teil der Zuschauer:innen des Heimteams hat nach Abpfiff des Spiels ihre Sitzkissen ins Feld geworfen – vornehmlich auf der Spielfeldseite des Gastteams – wobei eine Spielerin des Gastteams von einem Kissen am Kopf getroffen wurde. Der Sachverhalt ist nicht bestritten und auf den Bildaufnahmen des Livestreams festgehalten.

Die MKI geht jedoch aufgrund der Bildaufnahmen davon aus, dass es nicht ein Bewerfen des Gastteams mit Gegenständen, sondern ein (wenn auch verfehlter) Ausdruck der Freude über den Sieg des Heimteams war. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass dahinter eine Absicht steckt. Die MKI wertet dies nicht als aggressives, sondern lediglich als unsportliches Verhalten, weshalb die Bestimmungen der Ethik-Charta in fahrlässiger Weise verletzt wurden.

Die MKI empfindet es als wichtig, hier eine klare Grenze zu ziehen, um weitere Vorfälle zu unterbinden, so dass eine reine Verwarnung nicht als ausreichend deutliches Signal erscheint, sondern eine Sanktion erfolgen soll.

Die MKI verhängt eine Busse von CHF 250. (14.03.2023)

Status: rechtskräftiger Entscheid

Zu wenig LAS-Spielerinnen auf dem Feld

 
05.11.2022 | Bellinzona Volley – BTV Aarau (NLB)

Bellinzona Volley hat die Bestimmungen zu den lokal ausgebildeten Spielerinnen LAS während dem Spiel nicht eingehalten. Wenn Verletzungen der LAS-Bestimmungen nicht unmittelbar beim Eintreten des Fehlers bemerkt und gemeldet werden, kann die MKI nicht auf den Fall eingehen. News vom 12.12.2022

Die MKI verwarnt Bellinzona Volley und weist die Schiedsrichter darauf hin, dass sie ihre Kontrollfunktion bezüglich eScoresheet wahrnehmen müssen. (29.11.2022)

Status: Nichteintretensentscheid 

MKI-Entscheide 2021/2022

Verstoss gegen die Ethik-Charta

 
26.03.2022 | Volero Zürich – Volley Düdingen (Mobiliar Volley Cup Final)

Der Trainer von Volley Düdingen hat sich gegenüber der Schiedsrichterin und den Schiedsrichtern in einem Interview mit dem Schweizer Fernsehen ehrverletzend geäussert. News vom 03.05.2022

Die MKI verhängt eine Busse von CHF 1'000. (13.04.2022) 

Status: rechtskräftiger Entscheid

Verstoss gegen die Ethik-Charta

 
04.12.2021 | VBC Buochs – #Dragons Lugano (1L)

Ein Spieler des Erstligateams von #Dragons Lugano hat sich gegenüber dem Schiedsrichter ehrverletzend geäussert. News vom 21.01.2022 

Die MKI sperrt den Spieler für die Meisterschaftsrunde vom 11./12.12.2021 und verhängt eine Busse von CHF 500. (17.12.2021) 

Status: rechtskräftiger Entscheid

Verstoss gegen die Ethik-Charta

 
06.11.2021 | biogas volley näfels – Lausanne UC (NLA)

Bei der Verabschiedung auf der Grundlinie kam es zu Provokationen von Seiten eines Spielers von Lausanne gegenüber einem Spieler von Näfels. Das daraus resultierende Gemenge am Netz konnten die Schiedsrichter schliesslich auflösen. Die MKI wertet das Verhalten der beiden Spieler als unsportlich. News vom 21.01.2022

Die MKI bestraft Lausanne UC mit einer Busse von CHF 500 und biogas volley näfels mit einer Busse von CHF 150. (17.12.2021) 

Status: rechtskräftiger Entscheid

Verstoss gegen die Ethik-Charta

 
30.10.2021 | VBC Kanti Baden – Volley Biasca (1L)

Der Trainer von Volley Biasca hat sich gegenüber der Schiedsrichterin und den Schiedsrichtern öffentlich ehrverletzend geäussert. News vom 03.12.2021

Die MKI verhängt eine Busse von CHF 300. (18.11.2021) 

Status: rechtskräftiger Entscheid

MKI-Entscheide 2020/2021

Verweis aufgrund einer gefährlichen Aktion eines Spielers

 
23.01.2021 | LINDAREN Volley Amriswil – Chênois Genève Volleyball (NLA)   

Nach Meldungen der am Spiel Beteiligten und Durchsicht des vorhandenen Videomaterials und Analyse des Spielgeschehens ist die Aktion des Spielers von Chênois Genève Volleyball für die MKI weder aus volleyballerischer noch spielerischer Sicht nachvollziehbar; sie hat die Gesundheit des Gegenspielers gefährdet und kann nur als unverständlich, unnötig sowie grobfahrlässig bezeichnet werden. Die MKI verurteilt diesen Vorfall ausdrücklich.

Die MKI hat aber auch zur Kenntnis genommen, dass sich der Spieler unmittelbar nach dieser Aktion beim betreffenden Gegenspieler mit Handschlag entschuldigt hat und im Nachgang diese Entschuldigung nochmals auf den sozialen Medien wiederholt hat.

Die MKI erteilt dem Spieler einen Verweis, verzichtet aber auf weitergehende Sanktionen. Bei Wiederholung solcher Vorfälle behält sich die MKI ausdrücklich weitergehende Sanktionen vor. (08.02.2021)

Status: negativer Tatsachenentscheid der Schiedsrichter*innen

LAS-Fehler aufgrund technischer Probleme

 
16.01.2021 | Volley Lugano – Groupe E Valtra (NLA)

Groupe E Valtra hat die Bestimmungen zu den lokal ausgebildeten Spielerinnen LAS während einem Spielzug nicht eingehalten – dies jedoch ohne Verschulden. News vom 24.02.2021

Die MKI spricht den Verein frei. (02.02.2021)

Status: rechtskräftiger Entscheid 

Verstoss gegen die Ethik-Charta

 
12.12.2020 | Groupe E Valtra – TS Volley Düdingen (NLA)

Die Präsidentin von Groupe E Valtra hat sich gegenüber der Schiedsrichterin und den Schiedsrichtern im Kommentar des Livestreams ehrverletzend geäussert. News vom 04.02.2021

Die MKI verhängt eine Busse von CHF 500. (12.01.2021)

Status: rechtskräftiger Entscheid

Verstoss gegen die Ethik-Charta

 
12.12.2020 | Groupe E Valtra – TS Volley Düdingen (NLA)

Der Trainer von Groupe E Valtra hat sich gegenüber der Schiedsrichterin und den Schiedsrichtern auf Instagram ehrverletzend geäussert. News vom 04.02.2021

Die MKI verhängt eine Busse von CHF 500. (12.01.2021) 

Status: rechtskräftiger Entscheid

Spielforfait trotz schwieriger Verkehrs- und Wetterbedingungen

 
03.10.2020 | Raiffeisen Volleya Obwalden – G&B Scuola Volley (NLB)   

G&B Scuola Volley war am NLB Qualifikationsspiel bei Raiffeisen Volley Obwalden nicht anwesend, weil das Team aufgrund schwieriger Verkehrs- und Wetterbediungen unterwegs entschieden hat, die Reise abzubrechen. Trotz der schwierigen Wettersituation liegt kein Fall höherer Gewalt vor – das Team hat sich für eine frühe Abfahrtszeit entschieden (das Risiko muss ihnen bewusst gewesen sein) und andere Teams aus dem Kanton Tessin haben am selben Tag Auswärtsspiele in der Deutschschweiz ausgetragen. 

Die MKI entscheidet, das Spiel mit 3:0 Forfait zugunsten von Raiffeisen Volley Obwalden zu werten und verhängt eine Busse von CHF 200. (23.10.2020)

Status: rechtskräftiger Entscheid 

Spielforfait infolge fehlender NL-Lizenz

 
27.09.2020 / 29.09.2020 | Volley Möhlin – KSC Wiedikon (1L) sowie VBC Limmattal KS – KSC Wiedikon (Cup)   

Eine Spielerin des KSC Wiedikon hatte ihre, bei Swiss Volley bestellte Lizenz noch nicht erhalten, weil der internationale Transfer zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war. Da die Spielerin die Lizenz an beiden Spielen nicht vorweisen konnte, haben die Schiedsrichter*innen nach Überprüfung eines Ausweises erlaubt, die Spielerin auf dem Matchblatt einzutragen. Bereits das Eintragen auf dem Matchblatt gilt als Einsatz an einem offiziellen Wettspiel, es ist also irrelevant, ob die Spielerin gespielt hat oder nicht. Der Schiedsrichter oder die Schiedsrichterin kann und muss aufgrund der nicht vorhandenen Lizenz nicht wissen, ob ein internationaler Transfer benötigt wird und ob er ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Die Verantwortung für die Erfüllung der lizenzrechtlichen Bestimmungen liegt einzig beim Team.     

Die MKI wertet das Meisterschaftsspiel mit 3:0 Forfait zugunsten von Volley Möhlin und verhängt eine Busse von CHF 100. (05.10.2020)

Die MKI wertet das Cupspiel mit 3:0 Forfait zugunsten des VBC Limmattal KS und verhängt eine Busse von CHF 200. Zudem wird der KSC Wiedikon (Frauen) von der Teilnahme am Mobiliar Volley Cup 2021/2022 ausgeschlossen. (05.10.2020)

Status: rechtskräftige Entscheide 

Der Prozess bei Reglementsverstössen

  • Kommt es zu Reglementsverstössen so müssen die MKI und MKB aktiv werden. Sie eröffnen ein Verfahren, hören die Parteien an und fällen einen Entscheid. Die Sanktionen umfassen zum Beispiel Bussen, Verweis oder Forfait (vollständige Übersicht im Volleyballreglement Art. 277 ff und im Beachvolleyballreglement Art. 81 ff).  
  • In erster Instanz kann gegen die Entscheide der MKI und MKB Rekurs bei der Rekursinstanz eingelegt werden. Aufschiebende Wirkung ist dabei nur bei finanzielle Sanktionen möglich. Alle anderen Entscheide gelten sofort und mindestens bis zum Entscheid der nächsten Instanz.
  • Ein Rekurs an die Rekursinstanz richtet sich gegen Entscheide von Verbandsstellen von Swiss Volley, sofern dieser nicht explizit ausgeschlossen ist. Ist ein Rekurs möglich, wird aber nicht eingelegt, so wird der Entscheid der MKI oder der MKB nach Ablauf der Rekursfrist rechtskräftig.
  • Die Rekursinstanz kann angefochtenen Entscheid bestätigen, ihn abändern oder aufheben und einen neuen Entscheid fällen. Sie kann das Verfahren zudem an die MKI oder MKB zurückweisen mit dem Auftrag, die Untersuchung zu vervollständigen oder einen neuen Entscheid im Sinne ihrer Erwägungen zu fällen.
  • Der Entscheid der Rekursinstanz kann ans Verbandsgericht weitergezogen werden – mit Ausnahme von Entscheiden über die Festlegung von Transfersummen oder gegen einen letztinstanzlichen Entscheid eines Regionalverbandes von Swiss Volley. Entscheide des Verbandsgerichts können nicht mehr weitergezogen werden. 

Reglemente