
Schiedsrichterwesen
Diskussion Altersgrenze nationale Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen 60 Jahre
Die SSK diskutiert zurzeit, beim Zentralvorstand (ZV) einen Antrag einzureichen, welcher das Alter für nationale Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen von 55 Jahre auf 60 Jahre ändern könnte.
Eine Übergangsregelung für aus Altersgründen kürzlich zurück getretene Schiedsrichter ist Bestandteil des Antrages. Anschliessend wird der ZV darüber entscheiden.
Per wann eine allfällige Änderung umgesetzt wird, ist im Moment noch offen. Sollte eine Änderung in Kraft treten, werden die nationalen Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen und auch die Regionen informiert.
Werde auch Du Teil des Teams!
Herzlichen Dank allen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern für ihren Einsatz!
Schweizerische Schiedsrichterkommission (SSK)
Die SSK ist verantwortlich für das gesamte Schiedsrichterwesen innerhalb von Swiss Volley sowie die Übertragung und Anpassung internationaler Regeln auf alle Spielkategorien.
Die SSK ist für die Schiedsrichter*innen-Aufgebote der NLA und NLB, Swiss Volley Cup ab Achtelfinal, Länderspiele und weitere Nominationen zuständig.
Die SSK beauftragt und unterstützt die regionalen Schiedsrichterkommissionen (RSK) mit der Organisation des Schiedsrichterwesens und kontrolliert deren Tätigkeit.
Die SSK pflegt den Kontakt mit den technischen Fachgremien des europäischen Volleyball-Verbandes (CEV) und des internationalen Volleyball-Verbandes (FIVB).