Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Bestellung Volleyball-Lizenzen

 
1.   Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Bestellungen von Volleyball-Lizenzen in der Webapplikation „VolleyManager“ unter volleymanager.volleyball.ch (nachfolgend Webapplikation). Die Webapplikation zur Bestellung der Volleyball-Lizenzen wird vom Schweizerischen Volleyballverband betrieben (nachfolgend "Swiss Volley" genannt).

Die vorliegenden AGB für Swiss Volley-Lizenznehmer:innen regeln ausschliesslich das Verhältnis zwischen den lizenzierten Volleyballer:innen und Swiss Volley betreffend Lizenzbestellung, digitale Identität und Authentifizierung. Die Funktionen sind in der Webapplikation im Einzelnen beschrieben oder als Videoanleitung dargestellt.

Swiss Volley behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB. Für die Bestellung können die massgebenden AGB nicht einseitig geändert werden kann. 


2.   Benutzer:innenkonto

Die Registrierung eines Benutzer:innenkontos ist eine zwingende Voraussetzung für eine Bestellung der Volleyball-Lizenz und erfolgt über die Webapplikation. Dafür braucht die Bestellerin oder der Besteller Zugriff auf ein E-Mail-Konto und gegebenenfalls auf ein Mobiltelefon, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzen zu können.

Die Bestellerin oder der Besteller ist verpflichtet, bei der Registrierung und anderen Nutzungshandlungen jederzeit vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zu machen, alle Angaben in seinem Benutzer:innenkonto aktuell zu halten und Fehler umgehend zu berichtigen. Die Bestellerin oder der Besteller bestätigt mit seiner Anmeldung, handlungsfähig zu sein bzw. mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu handeln.

Nach dem erfolgreichen Registrierungsvorgang ist die Bestellerin oder der Besteller in der Webapplikation registriert und das Benutzer:innenkonto angelegt. Sie oder er kann sich ab diesem Zeitpunkt mit dem Benutzer:innenkonto in die Webapplikation einloggen und die Angaben, Verknüpfungen mit Onlinediensten und freigegebenen Daten verwalten.


3.   Lizenzabschluss

Der Lizenzabschluss zwischen Swiss Volley und der Bestellerin oder dem Besteller kommt zustande, indem der Verein in welchem sie oder er Mitglied ist, stellvertretend online in entsprechender Funktion die Volleyball-Lizenz aktiviert. Die erfolgreiche Aktivierung bei Swiss Volley wird dem bestellenden Verein angezeigt. Durch die Aktivierung und Validierung ist die Bestellerin oder der Besteller gemäss Volleyballreglement (VR) Inhaberin bzw. Inhaber einer gültigen Swiss Volley Lizenz. 


4.   Lizenzkosten

Die Lizenzkosten verstehen sich netto, in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt). Swiss Volley behält sich das Recht vor, die Lizenzkosten zu ändern. Massgebend ist der im VR (siehe Anhang VII. Ziff. 10) zum Zeitpunkt der Bestellung (Aktivierung) festgelegte Betrag.

Für die Bezahlung der Rechnungen für die Lizenzkosten ist der Verein des Bestellers oder der Bestellerin verantwortlich (vgl. VR Art. 286). Die Zahlungen durch den Verein sind innert der von Swiss Volley aufgeführten und verbindlichen Zahlungsfristen zu tätigen. 


5.   Änderung der Bestellung oder Stornierung

Die Bestellung verpflichtet den Verein der Lizenznehmerin oder des Lizenznehmers zur Übernahme der Lizenzen und zur Bezahlung der Lizenzkosten (siehe Ziff. 4). Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen kann Swiss Volley nach freiem Ermessen akzeptieren (siehe VR Art. 54 und 56).


6.   Weitere Bestimmungen

6.1   Unterstellung Swiss Sport Integrity (Ethik- und Doping-Statut)

Mit dem Lizenzabschluss anerkennt die Bestellerin oder der Besteller die Statuten und Reglemente von Swiss Volley, insbesondere die Ethik-Charta, das Ethik-Statut bzw. das Doping-Statut des Schweizer Sports vom 26. November 2022 (Art. 5 und 11 der Statuten von Swiss Volley), an. Alle Swiss Volley Lizenznehmer:innen verpflichten sich, diese vorbehaltlos einzuhalten und strikte zu befolgen. Diese gelten unbeschränkt für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft bei Swiss Volley, also über den Zeitraum der Lizenzierung (in der Regel bis Ende April einer jeden Saison) hinaus. 

6.2.   Datenschutz und Datensicherheit

Swiss Volley erhebt, bearbeitet und speichert personenbezogene Daten nur zu internen Zwecken (jederzeit widerrufbar) für die Erbringung der Dienstleistung und gibt sie nur dann an Dritte weiter, sofern das für die Ausführung des Auftrags unbedingt notwendig ist oder diese bedeutende Sponsoren von Swiss Volley sind (siehe VR Art. 37 Abs. 5).

Swiss Volley schützt die von den Besteller:innen zur Verfügung gestellten Daten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen und behandelt diese sorgfältig im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht.

Die Datenschutzerklärung der Webseite informiert ergänzend über die Datenbearbeitung bei der Nutzung der genannten Webapplikation.

6.3.   Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

6.4.   Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Swiss Volley und der Bestellerin oder dem Besteller unterstehen materiellem Schweizer Recht.

In allen Fällen ist Bern ausschliesslicher Gerichtsstand.

6.5.   Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Swiss Volley.

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Swiss Volley zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich Swiss Volley rechtlichen Schritte vor.


Bern, April 2023 

AGB Bestellung Beachvolleyball-Lizenzen

 
1.   Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Bestellungen von Beachvolleyball-Lizenzen in der Webapplikation „VolleyManager“ unter volleymanager.volleyball.ch (nachfolgend Webapplikation). Die Webapplikation zur Bestellung der Beachvolleyball-Lizenzen wird vom Schweizerischen Volleyballverband betrieben (nachfolgend "Swiss Volley" genannt).

Die vorliegenden AGB für Swiss Volley-Lizenznehmer:innen regeln ausschliesslich das Verhältnis zwischen den lizenzierten Volleyballer:innen und Swiss Volley betreffend Lizenzbestellung, digitale Identität und Authentifizierung. Die Funktionen sind in der Webapplikation im Einzelnen beschrieben oder als Videoanleitung dargestellt.

Swiss Volley behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB. Für die Bestellung können die massgebenden AGB nicht einseitig geändert werden kann. 


2.   Benutzer:innenkonto

Die Registrierung eines Benutzer:innenkontos ist eine zwingende Voraussetzung für eine Bestellung der Beachvolleyball-Lizenz und erfolgt über die Webapplikation. Dafür braucht die Bestellerin oder der Besteller Zugriff auf ein E-Mail-Konto und gegebenenfalls auf ein Mobiltelefon, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzen zu können.

Die Bestellerin oder der Besteller ist verpflichtet, bei der Registrierung und anderen Nutzungshandlungen jederzeit vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zu machen, alle Angaben in seinem Benutzer:innenkonto aktuell zu halten und Fehler umgehend zu berichtigen. Die Bestellerin oder der Besteller bestätigt mit seiner Anmeldung, handlungsfähig zu sein bzw. mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu handeln.

Nach dem erfolgreichen Registrierungsvorgang ist die Bestellerin oder der Besteller in der Webapplikation registriert und das Benutzer:innenkonto angelegt. Sie oder er kann sich ab diesem Zeitpunkt mit dem Benutzer:innenkonto in die Webapplikation einloggen und die Angaben, Verknüpfungen mit Onlinediensten und freigegebenen Daten verwalten.


3.   Lizenzabschluss

Der Lizenzabschluss zwischen Swiss Volley und der Bestellerin oder dem Besteller kommt zustande, indem sie oder er online mit seinem Benutzer:innenkonto den Bestellprozess für eine Beachvolleyball-Lizenz abschliesst. Die Online-Bestellung bei Swiss Volley wird der Bestellerin oder dem Besteller mittels einer automatisch generierten Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Damit ist die Bestellerin Inhaberin oder der Besteller Inhaber einer Swiss Volley Beach-Lizenz. 


4.   Lizenzkosten

Die Lizenzkosten verstehen sich netto, in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.). Swiss Volley behält sich das Recht vor, die Lizenzkosten jederzeit zu ändern. Massgebend ist der im Beachvolleyballreglement (BVR) zum Zeitpunkt der Bestellung festgelegte Betrag.

Bei der Bestellung muss der Betrag in Schweizer Franken direkt bezahlt werden (keine Rechnungstellung). Als Zahlungsmittel werden Kreditkarten, Postfinance Card, TWINT und PayPal akzeptiert.


5.   Änderung der Bestellung oder Stornierung

Die Bestellung verpflichteten die Lizenznehmer:innen zur Bezahlung der Lizenzkosten (siehe Ziff. 4). Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen kann Swiss Volley nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebsentschädigung verlangen (siehe BVR Anhang 3).


6.   Weitere Bestimmungen

6.1.   Unterstellung Swiss Sport Integrity (Ethik- und Doping-Statut)

Mit dem Lizenzabschluss anerkennt die Bestellerin oder der Besteller die Statuten und Reglemente von Swiss Volley, insbesondere die Ethik-Charta, das Ethik-Statut bzw. das Doping-Statut des Schweizer Sports vom 26. November 2022 (Art. 5 und 11 der Statuten von Swiss Volley), an. Alle Swiss Volley Lizenznehmer:innen verpflichten sich, diese vorbehaltlos einzuhalten und strikte zu befolgen. Diese gelten unbeschränkt für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft bei Swiss Volley, also über den Zeitraum der Lizenzierung hinaus. 

6.2.   Datenschutz und Datensicherheit

Swiss Volley erhebt, bearbeitet und speichert personenbezogene Daten nur zu internen Zwecken (jederzeit widerrufbar) für die Erbringung der Dienstleistung und gibt sie nur dann an Dritte weiter, sofern das für die Ausführung des Auftrags unbedingt nötig ist oder diese Premium oder Leading Partner von Swiss Volley sind.

Swiss Volley schützt die von den Besteller:innen zur Verfügung gestellten Daten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen und behandelt diese sorgfältig im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht.

Die Datenschutzerklärung der Webseite informiert ergänzend über die Datenbearbeitung bei der Nutzung der genannten Webapplikation.

6.3.   Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

6.4.   Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Swiss Volley und der Bestellerin oder dem Besteller unterstehen materiellem Schweizer Recht.

In allen Fällen ist Bern ausschliesslicher Gerichtsstand.

6.5.   Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Swiss Volley.

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Swiss Volley zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich Swiss Volley rechtlichen Schritte vor.


Bern, April 2023 

AGB Volleyshop

 
1.   Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop auf «www.volleyball.ch» abgeschlossen werden (nachfolgend je einzeln «Volleyshop» genannt).

Der Volleyshop wird vom Verband Swiss Volley betrieben (nachfolgend «Swiss Volley» genannt).

Swiss Volley behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nicht anerkannt.


2.   Angebote

Das Angebot richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Schweiz (nachfolgend «Kund:innen» genannt) und gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Volleyshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.


3.   Produkte und Preise

Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Volleyshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich. Massgebend sind die spezifischen Angaben auf der Produktverpackung oder den Packungsbeilagen.

Die Informationen über Produkte werden im Volleyshop möglichst kundenfreundlich zusammengestellt, sind aber nicht verbindlich. Die Angaben des Herstellers (z.B. Herstellergarantie) sind massgebend, sofern diese in der Schweiz gültig sind.

Die Preise verstehen sich netto, in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.).

Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Massgebend ist der Preis im Volleyshop zum Zeitpunkt der Bestellung.


4.   Bestellungen

Swiss Volley legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Volleyshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.


5.   Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Volleyshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundin oder der Kunde im Volleyshop die Bestellung aufgibt (nachfolgend «Vertrag» genannt).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundin oder dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die von ihr oder ihm angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundin oder dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei Swiss Volley eingetroffen und somit der Vertrag unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.


6.   Liefertermin

Kommt Swiss Volley in Lieferverzug, so steht der Kundin oder dem Kunden (ausser bei Spezialbestellungen) ab 60 Tagen seit dem Abschluss des Vertrages, das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. Für diesen Fall erstattet Swiss Volley der Kundin oder dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber Swiss Volley bestehen keine.


7.   Lieferung

Nimmt die Kundin oder der Kunde die bestellten Produkte nicht entgegen, kann Swiss Volley den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundin oder dem Kunden die entstandenen Lieferkosten, eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.00, sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte in Rechnung stellen.


8.   Mängelrüge

Die Kundin oder der Kunde hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind Swiss Volley innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive des Versandes zu melden. Ein solches Produkt darf die Kundin oder der Kunde nicht in Betrieb nehmen und hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren, bis sich Swiss Volley mit ihr oder ihm in Verbindung setzt.


9.   Gewährleistung

Swiss Volley übernimmt während sechs (6) Monaten nach der Lieferung die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Swiss Volley kann die Gewährleistung wahlweise durch

  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt erbringen. Bei Ersatz durch ein gebrauchtes Produkt beträgt die Gewährleistungsfrist einen (1) Monat;
  • Gutschrift zum Tagespreis, maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung, ausstellen;
  • Minderung zurückerstatten.

Bei Verschleissteilen, wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel und Adapter sowie Lampen und Softwareproblemen bedingt Swiss Volley die Gewährleistung vollständig weg. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 10.

Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung von Swiss Volley hinausgeht, räumt Swiss Volley diese der Kundin oder dem Kunden ebenfalls ein.


10.   Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Swiss Volley in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, sowie (iv) Schäden aus Lieferverzug, sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Swiss Volley, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Swiss Volley haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • der Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundin oder den Kunden oder Dritte;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Swiss Volley zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.


11.   Zahlung

11.1   Zahlungsvarianten

Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.

Als Zahlungsmittel werden Bank-/oder Postüberweisung oder Kreditkarten, TWINT und PayPal, sofern angeboten, akzeptiert. Die aktuellen Gebühren sind unter Zahlungsoptionen ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen.

Bei gebührenpflichtigem Kauf auf Rechnung ist die Kundin oder der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 10 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend gekürzt werden.

11.2   Zahlungsverzug

Kommt die Kundin oder der Kunde den Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundin oder der Kunde Swiss Volley unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und Swiss Volley kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundin oder den Kunden einstellen.

Swiss Volley erhebt ab der 3. Mahnung eine Umtrieb-Entschädigung von CHF 100.00.

11.3   Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Swiss Volley des im Volleyshop bestellten Artikels.


12.   Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundin oder den Kunden zur Annahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundin oder des Kunden kann Swiss Volley nach freien Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.00 sowie dem allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

Tritt die Kundin oder der Kunde nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss vorstehender Ziffer 5 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundin oder der Kunde umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundin oder der Kunde bereits bezahlt hat, wird dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundin oder der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.


13.   Rückgabe von mängelfreier Ware

Eine Rückgabe ist ausschliesslich 14 Tage (Kalendertage) nach Erhalt der Ware möglich. Massgebend ist das Datum des Poststempels oder der persönlichen Rückgabe. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückgabe nicht mehr möglich

Die Produkte sind mit eingeschriebener Post an die Stiftung Bernaville, Langenwilweg 94 in 3150 Schwarzenburg zu senden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden der Kundin oder dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.


14.   Weitere Bestimmungen

14.1   Nicht zuordenbare Rücksendungen

Rücksendungen, die keiner Kundin oder keinem Kunden zugeordnet oder der Kundin oder dem Kunden nicht zugestellt werden können, werden sechs Monate aufbewahrt und dann entsorgt.

14.2   Nicht abgeholte oder zustellbare Garantieware

Wird Ware, die im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung gemäss Ziffern 8 und 9 steht, bei Swiss Volley nicht innert 6 Monaten seit Versendung der Abholaufforderung an die Kundin oder den Kunden abgeholt, so ist Swiss Volley berechtigt, über die Ware zu verfügen (insbesondere diese entsorgen zu können).

14.3   Datenschutz

Swiss Volley erhebt, bearbeitet und speichert personenbezogene Daten nur zu internen Zwecken (jederzeit widerrufbar) für die Erbringung der Dienstleistung und gibt sie nur dann an Dritte weiter, sofern das für die Ausführung des Auftrags unbedingt nötig ist (z.B. Spedition) oder diese Premium oder Leading Partner von Swiss Volley sind.

Swiss Volley schützt die von der Bestellerin oder vom Besteller zur Verfügung gestellten Daten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen und behandelt diese sorgfältig im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht. 

Die Datenschutzerklärung der Webseite informiert ergänzend über die Datenbearbeitung bei der Nutzung der genannten Webseite.

14.4   Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB als Gesamtes.

14.5   Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Swiss Volley und der Kundin oder dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

In allen Fällen ist Bern ausschliesslicher Gerichtsstand.

14.6   Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Swiss Volley.

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Swiss Volley zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich Swiss Volley sämtliche rechtlichen Schritte vor.


Bern, April 2022

Allgemeine Teilnahmebedingungen ATB Gönner:innenkreis Swiss Volley Friends

 
1.         Allgemeines

1.1       Der Gönner:innenkreis Swiss Volley Friends wird «Gönner:innenkreis» genannt.

1.2       Die Gönner:innen fördern die Fankultur des Volleyballsports in der Schweiz und unterstützen mit dem Gönner:innenbeitrag den Hallenvolleyballsport sowie den Beachvolleyballsport in der Schweiz.

1.3       Die Leistungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

1.4       Das Verhältnis zwischen Swiss Volley und den einzelnen Teilnehmenden des Gönner:innenkreises ist rein vertraglicher Natur.

1.5       Die Teilnahme im Gönner:innenkreis begründet keine Mitgliedschaft bei Swiss Volley und seinen Unterorganisationen, sondern berechtigt einzig zur Inanspruchnahme der betreffenden Leistungen aus dem Gönner:innenkreis. Es gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen, deren Annahme unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme im Gönner:innenkreis ist.


2.         Teilnahme

2.1       Teilnehmende im Gönner:innenkreis können natürliche Personen sowie juristische Personen sein, die den Gönner:innenbeitrag bezahlen. Bei minderjährigen Teilnehmenden wird die Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters vermutet.

2.2       Die Teilnahme im Gönner:innenkreis beginnt im Anschluss an das Anmeldeverfahren und die Bezahlung des Gönner:innenbeitrages.


3.         Leistungen

3.1       Die Leistungen können nur vom Teilnehmenden des Gönner:innenkreises persönlich angefordert werden.

3.2       Die eigentliche Weitergabe der angeforderten Leistungen an Dritte ist unzulässig, es sei denn, Swiss Volley hat bei der Bekanntgabe der Leistungen Ausnahmen ausdrücklich zugelassen (z.B. mehrere Eintrittstickets).

3.3       Ist der Teilnehmende des Gönner:innenkreises eine juristische Person, obliegt es dieser juristischen Person zu bestimmen, wer zum Bezug der jeweiligen Leistungen berechtigt ist.

3.4       Die angebotenen Leistungen stehen auch ohne besonderen Hinweis jeweils unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Ist eine Leistung nicht mehr verfügbar, können hieraus keine Schadenersatzansprüche gegen Swiss Volley hergeleitet werden.


4.         Vertrags-/Ansprechpartner

Vertragspartner für den Teilnehmenden des Gönner:innenkreises ist Swiss Volley, Schwarzenburgstrasse 47, 3007 Bern.


5.         Haftungsausschluss

Soweit gesetzlich zulässig ist jede Haftung von Swiss Volley für eigene Leistungen und für Schäden jedwelcher Art der Teilnehmenden des Gönner:innenkreises im Zusammenhang mit dem Gönner:innenkreis ausgeschlossen.


6.         Datennutzung

6.1       Die im Antragsverfahren erhobenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, etc.) werden von Swiss Volley in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang in einem automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Nutzung erfolgt zum Zwecke der Organisation und Verwaltung des Gönner:innenkreises. In diesem Rahmen können die Daten im erforderlichen Umfang an verbundene Unternehmen oder Dritte weitergegeben werden.

6.2       Swiss Volley darf die erhobenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, etc.) zu kommerziellen Zwecken, insbesondere Werbezwecken, selber verwenden oder an Dritte weitergeben. Die Teilnehmenden können die Verwendung dieser Daten jederzeit durch eine schriftliche Meldung an [email protected] untersagen.

6.3       Die Datenschutzerklärung auf der Webseite informiert ergänzend über die Datenbearbeitung bei der Nutzung der genannten Webseite.


7.         Änderung der vorliegenden Bedingungen

Swiss Volley kann die vorliegenden Bedingungen jederzeit einseitig nach billigem Ermessen ändern oder ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden auf der Homepage von Swiss Volley (www.volleyball.ch) bekannt gegeben. Sie gelten als angenommen, wenn der Teilnehmende des Gönner:innenkreises nach Bekanntgabe der neuen Bedingungen die Teilnahme fortsetzt oder er ihnen nicht innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei Swiss Volley widerspricht.


8.         Dauer und Beendigung der Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich für ein (1) Jahr. Der Vertrag verlängert sich durch die Bezahlung des Gönner:innenbeitrages um ein (1) Jahr.


9.         Verrechnung

9.1       Der Beitrag gilt jeweils für ein Swiss Volley-Geschäftsjahr (01.01. – 31.12.).

9.2       Eintritte für das laufende Geschäftsjahr müssen bis am 30. September angemeldet werden. Erfolgt die Anmeldung zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember, startet die Gönner:innenschaft mit dem darauffolgenden Geschäftsjahr am 1. Januar und wird im Januar verrechnet.


10.       Sonstiges/Recht

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern.


Bern, April 2022