Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB VolleyManager

 
1.   Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Nutzungshandlungen und Interaktionen innerhalb und mit der Webapplikation „VolleyManager“
(volleymanager.volleyball.ch, nachfolgend "Webapplikation"). Die Webapplikation wird vom Schweizerischen Volleyballverband betrieben (nachfolgend "Swiss Volley" genannt).

Die vorliegenden AGB regeln insbesondere das Verhältnis zwischen zukünftigen und bestehenden Webapplikations-Benutzer:innen und Swiss Volley betreffend Registrierung bzw. Authentifizierung, digitale Identität und Lizenzbestellungen.

Es gelten zudem für alle sich registrierenden Personen und Benutzer:innen der Webapplikation die jeweils aktuelle Version der Reglemente im Volleyball (VR) und im Beachvolleyball (BVR) sowie deren Ausführungsbestimmungen. 


2.   Benutzer:innenkonto

Die Registrierung für die Webapplikation und einer damit einhergehenden Erstellung eines Webapplikations-Benutzer:innenkontos, ist eine zwingende Voraussetzung für die Nutzung der Webapplikation als Benutzer:in. Für die Registrierung benötigt die oder der Registrierende mindestens einen Zugriff auf ein E-Mail-Konto. Zusätzlich kann eine Zwei-Faktor-Authentifizierung vorausgesetzt werden.

Die oder der Registrierende bestätigt mit seiner Registrierung, handlungsfähig zu sein beziehungsweise mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu handeln.

Die oder der Registrierende ist verpflichtet, während der Registrierung und nachfolgend bei allen Nutzungshandlungen seine Angaben jederzeit vollständig und wahrheitsgemäss zu erfassen sowie in seinem Benutzer:innenkonto aktuell zu halten.

Nach erfolgreicher Registrierung ist die oder der Registrierende in der Webapplikation als Benutzer:in registriert und ihr oder sein zugehöriges Benutzer:innenkonto angelegt. Sie oder er kann sich ab diesem Zeitpunkt mit dem Benutzer:innenkonto in die Webapplikation einloggen und Daten unter Berücksichtigung ihrer oder seiner expliziten Berechtigungen als Benutzer:in verwalten.


3.   Lizenzabschluss

Swiss Volley Volleyball-Lizenzen umfassen Spieler:innen-, Schiedsrichter:innen-, Trainer:innen- und Schreiber:innen-Lizenzen für Volleyball:

Der Abschluss einer Volleyball-Lizenz zwischen Swiss Volley und der Bestellerin oder dem Besteller kommt zustande, indem ein dazu berechtigter oder eine dazu berechtigte Vereins-Benutzer:in oder Regionalverbands-Benutzer:in (stellvertretend für den oder die Lizenznehmer:in) die Volleyball-Lizenz in der Webapplikation aktiviert. Die erfolgreiche Aktivierung der Volleyball-Lizenz wird dem bestellenden Verein und/oder Regionalverband in der Webapplikation angezeigt. Der oder die Lizenznehmer:in ist gemäss Volleyball-Reglement mit der Lizenzaktivierung Inhaber:in einer gültigen Swiss Volley-Lizenz.

Swiss Volley Beach-Lizenzen umfassen Spieler:innen-Lizenzen für Beachvolleyball:

Die erfolgreiche Bestellung der Beach-Lizenz in der Webapplikation wird der Bestellerin oder dem Besteller mittels einer automatisch generierten Bestätigung an die im Benutzer:innenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse angezeigt. Damit ist die Bestellerin oder der Besteller Inhaber:in einer gültigen Swiss Volley Beach-Lizenz. 


4.   Lizenzkosten

Die Lizenzkosten verstehen sich netto, in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.). Swiss Volley behält sich das Recht vor, die Lizenzkosten jederzeit zu ändern. Massgebend ist der im VR bzw. im BVR zum Zeitpunkt der Bestellung festgelegte Betrag.

Verantwortlich für die Rechnungsbegleichung innert der von Swiss Volley aufgeführten und verbindlichen Zahlungsfristen von Volleyball-Lizenzen, ist der Verein oder Regionalverband der Lizenznehmerin oder des Lizenznehmers.

Eine Beach-Lizenz muss von der oder dem Besteller:in unmittelbar während des Bestellvorgangs bezahlt werden (keine Rechnungsstellung). Als Zahlungsmittel werden Kreditkarten, Postfinance Card, TWINT und PayPal akzeptiert.


5.   Änderung der Bestellung oder Stornierung

Der Lizenzabschluss verpflichten die Lizenznehmer:innen zur Bezahlung der Lizenzkosten. Für nachträgliche Änderungen oder Stornierungen der Bestellung gelten die Bestimmungen im VR/BVR.


6.   Weitere Bestimmungen

6.1   Unterstellung Swiss Sport Integrity (Ethik- und Doping-Statut)

Lizenznehmer:innen und Webapplikations-Benutzer:innen anerkennen die Statuten und Reglemente von Swiss Volley, insbesondere die Ethik-Charta, das Ethik-Statut bzw. das Doping-Statut des Schweizer Sports vom 26. November 2022 (Art. 5 und 11 der Statuten von Swiss Volley). Sie verpflichten sich, diese vorbehaltlos einzuhalten und strikte zu befolgen. Diese gelten unbeschränkt für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft bei Swiss Volley, also auch über den Zeitraum einer gültigen Lizenzierung hinaus.

6.2.   Datenschutz und Datensicherheit

Swiss Volley erhebt, bearbeitet und speichert personenbezogene Daten nur zu internen Zwecken (jederzeit widerrufbar) für die Erbringung der Dienstleistung und gibt sie nur dann an Dritte weiter, sofern dies für die Ausführung des Auftrags unbedingt notwendig ist oder es sich um bedeutende Partner von Swiss Volley handelt.

Swiss Volley schützt die von Benutzer:innen zur Verfügung gestellten Daten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen und behandelt diese sorgfältig im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht.

Die Datenschutzerklärung der Webseite informiert ergänzend über die Datenbearbeitung bei der Nutzung der Webapplikation.

6.3.   Verwendung von Bild- und Tonmaterial

Die Benutzer:innen oder Lizenznehmer:innen erklären sich damit einverstanden, dass Swiss Volley die Bild- und Tonrechte ohne Kostenfolge für eigene Zwecke (Website, Facebook, Instagram, Flyer, Plakate usw.) nutzen und verwenden darf, sofern diese in Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit für Verbandzwecke (u.a. Kommunikationsmassnahmen) gemacht werden. Das Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht ist zeitlich unbeschränkt gültig.

6.4.   Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

6.5.   Änderungen der AGB

Swiss Volley behält sich vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne weitere schriftliche Zustimmung jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

6.6.   Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Swiss Volley und den Webapplikations-Benutzer:innen oder Lizenznehmer:innen unterstehen materiellem Schweizer Recht. 

In allen Fällen ist Bern ausschliesslicher Gerichtsstand.

6.7.   Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Swiss Volley.

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Swiss Volley zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich Swiss Volley rechtlichen Schritte vor.


Bern, Juli 2023 

AGB Volleyshop

 
1.   Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop auf «www.volleyball.ch» abgeschlossen werden (nachfolgend je einzeln «Volleyshop» genannt).

Der Volleyshop wird vom Verband Swiss Volley betrieben (nachfolgend «Swiss Volley» genannt).

Swiss Volley behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nicht anerkannt.


2.   Angebote

Das Angebot richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Schweiz (nachfolgend «Kund:innen» genannt) und gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Volleyshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.


3.   Produkte und Preise

Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Volleyshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich. Massgebend sind die spezifischen Angaben auf der Produktverpackung oder den Packungsbeilagen.

Die Informationen über Produkte werden im Volleyshop möglichst kundenfreundlich zusammengestellt, sind aber nicht verbindlich. Die Angaben des Herstellers (z.B. Herstellergarantie) sind massgebend, sofern diese in der Schweiz gültig sind.

Die Preise verstehen sich netto, in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.).

Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Massgebend ist der Preis im Volleyshop zum Zeitpunkt der Bestellung.


4.   Bestellungen

Swiss Volley legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Volleyshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.


5.   Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Volleyshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundin oder der Kunde im Volleyshop die Bestellung aufgibt (nachfolgend «Vertrag» genannt).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundin oder dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die von ihr oder ihm angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundin oder dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei Swiss Volley eingetroffen und somit der Vertrag unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.


6.   Liefertermin

Kommt Swiss Volley in Lieferverzug, so steht der Kundin oder dem Kunden (ausser bei Spezialbestellungen) ab 60 Tagen seit dem Abschluss des Vertrages, das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. Für diesen Fall erstattet Swiss Volley der Kundin oder dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber Swiss Volley bestehen keine.


7.   Lieferung

Nimmt die Kundin oder der Kunde die bestellten Produkte nicht entgegen, kann Swiss Volley den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundin oder dem Kunden die entstandenen Lieferkosten, eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.00, sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte in Rechnung stellen.


8.   Mängelrüge

Die Kundin oder der Kunde hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind Swiss Volley innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive des Versandes zu melden. Ein solches Produkt darf die Kundin oder der Kunde nicht in Betrieb nehmen und hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren, bis sich Swiss Volley mit ihr oder ihm in Verbindung setzt.


9.   Gewährleistung

Swiss Volley übernimmt während sechs (6) Monaten nach der Lieferung die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Swiss Volley kann die Gewährleistung wahlweise durch

  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt erbringen. Bei Ersatz durch ein gebrauchtes Produkt beträgt die Gewährleistungsfrist einen (1) Monat;
  • Gutschrift zum Tagespreis, maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung, ausstellen;
  • Minderung zurückerstatten.

Bei Verschleissteilen, wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel und Adapter sowie Lampen und Softwareproblemen bedingt Swiss Volley die Gewährleistung vollständig weg. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 10.

Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung von Swiss Volley hinausgeht, räumt Swiss Volley diese der Kundin oder dem Kunden ebenfalls ein.


10.   Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Swiss Volley in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, sowie (iv) Schäden aus Lieferverzug, sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Swiss Volley, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Swiss Volley haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • der Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundin oder den Kunden oder Dritte;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Swiss Volley zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.


11.   Zahlung

11.1   Zahlungsvarianten

Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.

Als Zahlungsmittel werden Bank-/oder Postüberweisung oder Kreditkarten, TWINT und PayPal, sofern angeboten, akzeptiert. Die aktuellen Gebühren sind unter Zahlungsoptionen ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen.

Bei gebührenpflichtigem Kauf auf Rechnung ist die Kundin oder der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 10 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend gekürzt werden.

11.2   Zahlungsverzug

Kommt die Kundin oder der Kunde den Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundin oder der Kunde Swiss Volley unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und Swiss Volley kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundin oder den Kunden einstellen.

Swiss Volley erhebt ab der 3. Mahnung eine Umtrieb-Entschädigung von CHF 100.00.

11.3   Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Swiss Volley des im Volleyshop bestellten Artikels.


12.   Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundin oder den Kunden zur Annahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundin oder des Kunden kann Swiss Volley nach freien Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.00 sowie dem allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

Tritt die Kundin oder der Kunde nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss vorstehender Ziffer 5 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundin oder der Kunde umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundin oder der Kunde bereits bezahlt hat, wird dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundin oder der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.


13.   Rückgabe von mängelfreier Ware

Eine Rückgabe ist ausschliesslich 14 Tage (Kalendertage) nach Erhalt der Ware möglich. Massgebend ist das Datum des Poststempels oder der persönlichen Rückgabe. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückgabe nicht mehr möglich

Die Produkte sind mit eingeschriebener Post an die Stiftung Bernaville, Langenwilweg 94 in 3150 Schwarzenburg zu senden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden der Kundin oder dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.


14.   Weitere Bestimmungen

14.1   Nicht zuordenbare Rücksendungen

Rücksendungen, die keiner Kundin oder keinem Kunden zugeordnet oder der Kundin oder dem Kunden nicht zugestellt werden können, werden sechs Monate aufbewahrt und dann entsorgt.

14.2   Nicht abgeholte oder zustellbare Garantieware

Wird Ware, die im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung gemäss Ziffern 8 und 9 steht, bei Swiss Volley nicht innert 6 Monaten seit Versendung der Abholaufforderung an die Kundin oder den Kunden abgeholt, so ist Swiss Volley berechtigt, über die Ware zu verfügen (insbesondere diese entsorgen zu können).

14.3   Datenschutz

Swiss Volley erhebt, bearbeitet und speichert personenbezogene Daten nur zu internen Zwecken (jederzeit widerrufbar) für die Erbringung der Dienstleistung und gibt sie nur dann an Dritte weiter, sofern das für die Ausführung des Auftrags unbedingt nötig ist (z.B. Spedition) oder diese Premium oder Leading Partner von Swiss Volley sind.

Swiss Volley schützt die von der Bestellerin oder vom Besteller zur Verfügung gestellten Daten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen und behandelt diese sorgfältig im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht. 

Die Datenschutzerklärung der Webseite informiert ergänzend über die Datenbearbeitung bei der Nutzung der genannten Webseite.

14.4   Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB als Gesamtes.

14.5   Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Swiss Volley und der Kundin oder dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

In allen Fällen ist Bern ausschliesslicher Gerichtsstand.

14.6   Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Swiss Volley.

Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Swiss Volley zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich Swiss Volley sämtliche rechtlichen Schritte vor.


Bern, April 2022

Allgemeine Teilnahmebedingungen ATB Gönner:innenkreis Swiss Volley Friends

 
1.         Allgemeines

1.1       Der Gönner:innenkreis Swiss Volley Friends wird «Gönner:innenkreis» genannt.

1.2       Die Gönner:innen fördern die Fankultur des Volleyballsports in der Schweiz und unterstützen mit dem Gönner:innenbeitrag den Hallenvolleyballsport sowie den Beachvolleyballsport in der Schweiz.

1.3       Die Leistungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

1.4       Das Verhältnis zwischen Swiss Volley und den einzelnen Teilnehmenden des Gönner:innenkreises ist rein vertraglicher Natur.

1.5       Die Teilnahme im Gönner:innenkreis begründet keine Mitgliedschaft bei Swiss Volley und seinen Unterorganisationen, sondern berechtigt einzig zur Inanspruchnahme der betreffenden Leistungen aus dem Gönner:innenkreis. Es gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen, deren Annahme unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme im Gönner:innenkreis ist.


2.         Teilnahme

2.1       Teilnehmende im Gönner:innenkreis können natürliche Personen sowie juristische Personen sein, die den Gönner:innenbeitrag bezahlen. Bei minderjährigen Teilnehmenden wird die Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters vermutet.

2.2       Die Teilnahme im Gönner:innenkreis beginnt im Anschluss an das Anmeldeverfahren und die Bezahlung des Gönner:innenbeitrages.


3.         Leistungen

3.1       Die Leistungen können nur vom Teilnehmenden des Gönner:innenkreises persönlich angefordert werden.

3.2       Die eigentliche Weitergabe der angeforderten Leistungen an Dritte ist unzulässig, es sei denn, Swiss Volley hat bei der Bekanntgabe der Leistungen Ausnahmen ausdrücklich zugelassen (z.B. mehrere Eintrittstickets).

3.3       Ist der Teilnehmende des Gönner:innenkreises eine juristische Person, obliegt es dieser juristischen Person zu bestimmen, wer zum Bezug der jeweiligen Leistungen berechtigt ist.

3.4       Die angebotenen Leistungen stehen auch ohne besonderen Hinweis jeweils unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Ist eine Leistung nicht mehr verfügbar, können hieraus keine Schadenersatzansprüche gegen Swiss Volley hergeleitet werden.


4.         Vertrags-/Ansprechpartner

Vertragspartner für den Teilnehmenden des Gönner:innenkreises ist Swiss Volley, Schwarzenburgstrasse 47, 3007 Bern.


5.         Haftungsausschluss

Soweit gesetzlich zulässig ist jede Haftung von Swiss Volley für eigene Leistungen und für Schäden jedwelcher Art der Teilnehmenden des Gönner:innenkreises im Zusammenhang mit dem Gönner:innenkreis ausgeschlossen.


6.         Datennutzung

6.1       Die im Antragsverfahren erhobenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, etc.) werden von Swiss Volley in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang in einem automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Nutzung erfolgt zum Zwecke der Organisation und Verwaltung des Gönner:innenkreises. In diesem Rahmen können die Daten im erforderlichen Umfang an verbundene Unternehmen oder Dritte weitergegeben werden.

6.2       Swiss Volley darf die erhobenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, etc.) zu kommerziellen Zwecken, insbesondere Werbezwecken, selber verwenden oder an Dritte weitergeben. Die Teilnehmenden können die Verwendung dieser Daten jederzeit durch eine schriftliche Meldung an [email protected] untersagen.

6.3       Die Datenschutzerklärung auf der Webseite informiert ergänzend über die Datenbearbeitung bei der Nutzung der genannten Webseite.


7.         Änderung der vorliegenden Bedingungen

Swiss Volley kann die vorliegenden Bedingungen jederzeit einseitig nach billigem Ermessen ändern oder ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden auf der Homepage von Swiss Volley (www.volleyball.ch) bekannt gegeben. Sie gelten als angenommen, wenn der Teilnehmende des Gönner:innenkreises nach Bekanntgabe der neuen Bedingungen die Teilnahme fortsetzt oder er ihnen nicht innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe schriftlich bei Swiss Volley widerspricht.


8.         Dauer und Beendigung der Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich für ein (1) Jahr. Der Vertrag verlängert sich durch die Bezahlung des Gönner:innenbeitrages um ein (1) Jahr.


9.         Verrechnung

9.1       Der Beitrag gilt jeweils für ein Swiss Volley-Geschäftsjahr (01.01. – 31.12.).

9.2       Eintritte für das laufende Geschäftsjahr müssen bis am 30. September angemeldet werden. Erfolgt die Anmeldung zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember, startet die Gönner:innenschaft mit dem darauffolgenden Geschäftsjahr am 1. Januar und wird im Januar verrechnet.


10.       Sonstiges/Recht

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern.


Bern, April 2022

AGB Aus- und Weiterbildungsangebote

 

1. Geltungsbereich

1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aus- und Weiterbildungsangebote, die von Swiss Volley innerhalb und ausserhalb des Programms von Jugend+Sport (J+S) angeboten und durchgeführt werden (nachfolgend «Kurse» genannt). Sie haben keine Gültigkeit für Kurse, die durch Dritte organisiert und von Swiss Volley lediglich im gesamtheitlichen Kursangebot kommuniziert werden.

2. Anmeldung

1 Die Kursanmeldung erfolgt bis zum kommunizierten Anmeldeschluss und ist bis zum Widerruf verbindlich. Die Anmeldungen werden, sofern keine besonderen Aufnahmebedingungen gelten, in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2 Es gilt kein Anspruch auf die Kursteilnahme. In jedem Kurs wird eine Warteliste geführt.

3. Teilnehmerzahlen und Durchführung

1 Die maximale und minimale Teilnehmerzahl ist bei der jeweiligen Kursausschreibung vermerkt. Kurse, für die zu wenige Anmeldungen vorliegen, können abgesagt werden. Kursabsagen werden bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn kommuniziert.

2 Damit der Kurs als «bestanden», respektive «besucht» gewertet wird, ist eine vollumfängliche Anwesenheit und eine aktive Teilnahme in allen Programmpunkten vorausgesetzt.

4. Teilnahmegebühren

1 Im Falle einer Abmeldung von einem gebuchten Kurs sind, abhängig vom Zeitpunkt der Abmeldung, folgende Gebühren geschuldet:

− Bis 35 Kalendertage vor Kursbeginn: Bearbeitungsgebühr CHF 20.00

− Ab 34 bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn: 50% der Teilnahmegebühr, mindestens CHF 20.00

− Ab 7 Kalendertage vor Kursbeginn: 100% der Teilnahmegebühr, mindestens CHF 20.00

Die Abmeldung von einem gebuchten, kostenlosen Kurs hat in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 zur Folge.

2 Eine Umbuchung entspricht einer Abmeldung. Diese Bestimmungen in Absatz 1 gelten entsprechend auch für Umbuchungen.

3 Im Falle des Vorweisens eines ärztlichen Zeugnisses (Krankheit oder Unfall) oder bei unverschuldeter Abwesenheit (Militär, Todesfall in der Familie etc.) entspricht die geschuldete Gebühr der in Absatz 1 genannten Auflistung, beträgt jedoch maximal 50% der Teilnahmegebühr.

4 Swiss Volley empfiehlt den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.

5. Programm- und Preisänderungen

1 Datums-, Programm- und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Im Falle einer solchen Änderung werden bereits angemeldete Personen entsprechend informiert.

6. Datenschutz

1 Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer:innen einverstanden, Swiss Volley ihre Daten (Personendaten, gebuchte Kurse, Zahlungsverhalten, Verhalten im Kurs, etc.) zur Bearbeitung im Zusammenhang mit der Kursadministration und zur Information hinsichtlich neuer Angebote zu überlassen. Swiss Volley verpflichtet sich, die Grundsätze des Datenschutzrechts gemäss den geltenden rechtlichen Grundlagen zu befolgen, insbesondere keine Daten der Teilnehmer:innen ohne deren Einverständnis an Dritte weiterzugeben, sofern dies zur Durchführung des Kurses nicht nötig ist.

2 Im Übrigen gelten die Bestimmungen zum Datenschutz – soweit sie hier anwendbar sind – wie auf der Webseite von Swiss Volley publiziert (https://www.volleyball.ch/verband/informationen/datenschutzerklaerung).

7. Ethik-Statut und J+S-Verhaltensgrundsätze

1 Swiss Volley bekennt sich zum Ethik-Statut von Swiss Olympic. Sämtliche Mitglieder von Swiss Volley und Teilnehmer:innen eines Kurses von J+S und/oder Swiss Volley sind verpflichtet, das Ethik-Statut zu befolgen. Die aktuelle Version des Ethik-Statuts ist der Webseite von Swiss Olympic zu entnehmen.

2 Bei J+S-Kursen und -Modulen gelten ausserdem die «Verhaltensgrundsätze in der Aus- und Weiterbildung» von J+S. Diese sind der J+S-Webseite zu entnehmen.

8. Einwilligung zu Foto-, Video- und Audio-Aufnahmen

1 Swiss Volley behält sich das Recht vor, während der angebotenen Kurse Fotos zu machen und/oder Video- und Audioaufnahmen zu erstellen. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer:innen damit einverstanden, dass solche Inhalte von Swiss Volley zu pädagogischen, informativen oder illustrativen Zwecken verwendet und auf den Kommunikationskanälen von Swiss Volley veröffentlicht werden dürfen (z.B. Webseite und Social Media). Eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist dagegen ausgeschlossen.

2 Wer mit der Verwendung des Bildmaterials (Foto oder Video) zu den oben genannten Verwendungswecken nicht einverstanden ist, hat das Kurskader rechtzeitig vor Kursbeginn darüber zu informieren.

3 Es ist den Teilnehmer:innen untersagt, während eines Kurses ohne ausdrückliches Einverständnis des Kurskaders Fotos zu machen oder Video- und Audioaufnahmen anzufertigen, es sei denn, diese Aufnahmen sind Teil der Stoffvermittlung oder gehören zum Kursprogramm.

9. Versicherung und Haftungsauschluss

1 Der ausreichende Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmer:innen.

2 Für alle von Swiss Volley organisierten Kurse schliesst Swiss Volley jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen übernimmt Swiss Volley keine Haftung.

10. Weitere Bestimmungen

1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB als Gesamtes.

2 Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten in der Schweiz und im Ausland, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden.

11. Gerichtsstand

1 Für alle Rechtsbeziehungen mit Swiss Volley ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtstand ist Bern.

Bern, Dezember 2023