Leitlinien zur Verankerung der Prävention von sexuellen Übergriffen

Keine sexuellen Übergriffe im Sport (Swiss Olympic)

Die Verankerung der Prävention zur Vermeidung von sexuellen Übergriffen ist eine unabdingbare Massnahme, die Verbände und Vereine aktiv angehen müssen. Dazu gehört beispielsweise die Bestimmung einer Kontaktperson im Verein, die einerseits für die Kinder und Jugendlichen eine vertrauenswürdige Anlaufstelle ist, und die andererseits die Haltung des Vereins gegen aussen vertritt: «Wir dulden weder sexuelle Belästigung noch sexuelle Übergriffe».

Die Ethik-Charta, in den Statuten verankert, signalisiert nicht nur die klare Haltung des Vereins,  sondern sie ist auch eine Grundlage, auf die sich Reglemente, Vereinbarungen usw. abstützen können.

1. Wissensmanagement

Grundsatz: «Führungs- und Bezugspersonen setzen sich für den Schutz aller Beteiligten ein und gestalten die Organisation als möglichst sicheren Ort. Dafür eignen sie sich Wissen und Handlungskompetenzen zur
Prävention sexueller Ausbeutung an.»

Kernaussage: «Sensibilisierung schärft den Blick für die verschiedenen Gesichter, Facetten und subtilen Dynamiken sexueller Ausbeutung. Prävention heisst immer: hinschauen und handeln, denn hinschauen und sensibilisieren allein schützt noch kein Kind.»

Arbeitsprinzip: «Wir sensibilisieren und stärken im Verein die Handlungskompetenzen der Akteurinnen und Akteurin in ihren verschiedenen Rollen zur Prävention sexueller Ausbeutung. Wir beziehen dabei das  Know-how und die Bedürfnisse des Vereins ein und orientieren uns zugleich am Bedarf einer wirksamen
Prävention.»

2. Personalmanagement

Grundsatz: «Prävention sexueller Ausbeutung ist immer Führungsaufgabe und Teil der Qualitätssicherung in einer Organisation. Klare Haltungen und konkrete Massnahmen dienen dabei als Schwellen für die
Verwischung von Grenzen (Erschwerung des Groomings).»

Kernaussage: «Es können frühzeitig Schwellen für Taten eingebaut werden – nicht jedoch Tatpersonen
vorzeitig identifiziert werden. Sexuelle Ausbeutung kann durch Führungspersonen nicht vorzeitig erkannt, sondern nur erschwert werden.»

Arbeitsprinzip: «Wir lassen uns von Fachstellen beraten, um bereits bei der Personalauswahl Schwellen einzubauen und auf die vereinseigenen Schutz- und Präventionsmassnahmen ausdrücklich hinzuweisen.»

3. Risikomanagement

Grundsatz: «Sexuelle Ausbeutung wird wirksam erschwert durch Transparenz, Dialog und Qualitätsstandards / Regeln / Richtlinien zu konkreten Risikosituationen im Alltag.»

Kernaussage: «Risikosituationen lassen sich transparent gestalten und besprechen, jedoch nicht immer
vermeiden. Null Risiko ist nicht möglich.»

Arbeitsprinzip: «Wir lassen uns im Verein durch Fachstellen beraten, um passgenaue Massnahmen und
Instrumente zur transparenten Gestaltung eigener Risikosituationen zu erarbeiten und diese im Verein zu
verankern.»

4. Meldemanagement

Grundsatz: «Die Aufdeckung sexueller Ausbeutung wird erleichtert durch eine dialogorientierte und beschwerdefreundliche Kultur, niederschwellige und kommunizierte interne  Meldestrukturen bzw. Ansprechstellen mit geklärtem Auftrag.»

Kernaussage: «Im Alltag präsente Ansprechstellen senken Schwellen für Beschwerden und Meldungen – die Führung bleibt jedoch für deren Bearbeitung verantwortlich.»

Arbeitsprinzip: «Wir lassen uns im Verein von Ansprechstellen beraten, um unser Beschwerdemanagement sorgfältig aufzubauen und zu verankern. Wir lassen uns bei dieser wichtigen Aufgabe an der delikaten Schnittstelle von Prävention sexueller Ausbeutung und Intervention begleiten.»

5. Krisenmanagement

Grundsatz: «Der Umgang mit begründetem Verdacht auf sexuelle Ausbeutung wird professionell gestaltet durch klare Fallführung und Vernetzung mit externen professionellen Fachstellen (Opferberatungsstellen,
 Polizei, usw.).»

Kernaussage: «Intervention bei begründetem Verdacht ist Leitungsaufgabe – keine Teamsache – und bedingt den unbefangenen Blick von aussen (Opferberatungsstellen, Polizei, usw.).»

Arbeitsprinzip: «Unser Verein lässt sich für die Erarbeitung und Verankerung der Interventions- und Krisenkonzepte schulen und sichert damit proaktiv die professionelle Vorbereitung und Fallführung im Ernstfall. Damit kennt unser Verein das Vorgehen bei (begründetem) Verdacht auf Straftaten, und weiss, welche Fachstellen der Intervention (Kinderschutzgruppen, Opferberatungsstellen, Kriseninterventionsstellen) zu kontaktieren sind.»

6. Beteiligungsmanagement / Partizipation

Grundsatz: «Machtmissbrauch und Manipulation werden erschwert durch Partizipation der Kinder und Jugendlichen – Betreuungspersonen sind jedoch immer in der Machtposition und damit für deren Schutz verantwortlich.»

Kernaussage: «Kein Kind kann sich alleine schützen – werden Kinder im Alltag jedoch ermächtigt und beteiligt, werden sie sich bei Machtmissbrauch leichter beschweren.»

Arbeitsprinzip: «Wir lassen uns beim Einbezug der Schutzbefohlenen in allen obigen Bausteinen der Schutzkonzepte durch Fachstellen beraten. Wir informieren uns als Verein bezüglich Fragen der Stärkung von Abwehrstrategien von Kindern und Jugendlichen. Als Verein sind wir sensibilisiert für die Differenzierung von sexuellem Experimentieren, von Übergriffen sowie von Straftaten unter Kindern und Jugendlichen.»