Keine sexuellen Übergriffe im Sport

Melderegelung im zivilrechtlichen Kinderschutz (ZGB) für Leitende und Funktionäre in Vereinen

Regelung per 1. Januar 2019

Melderegelung im zivilrechtlichen Kindesschutz (ZGB)

 

Kindeswohlgefährdung

Das Kindeswohl ist der oberste Grundsatz im Kinderrecht und muss in allen Bereichen, die das Kind betreffen, umfassend berücksichtigt und geschützt werden. Damit das Wohl eines Kindes gewährleistet ist, müssen seine altersentsprechenden Grundbedürfnisse befriedigt sein. Diese Verantwortung obliegt den Eltern. Sie haben sowohl das Recht als auch die Pflicht, ihr Kind zu erziehen und dessen körperliche, geistige und sittliche Entfaltung zu fördern und zu schützen. Dazu gehört auch die Pflicht, das Kind zu pflegen und für eine angemessene Ausbildung zu sorgen, die den Fähigkeiten und Neigungen des Kindes entspricht (Art. 302 Abs. 1 und 2 ZGB).

Mögliche Formen einer Kindeswohlgefährdung sind: 

  • Körperliche Gewalt
  • Psychische Gewalt  
  • Vernachlässigung 
  • Sexuelle Gewalt

Keine Meldepflicht, aber Melderecht

Personen, die ehrenamtlich, freiwillig und nur im Freizeitbereich mit Kindern Kontakt haben, sind hingegen von der Meldepflicht ausgenommen.

Das sind beispielsweise :

  • Pfadi-, J+S- sowie JUBLA-Leiterinnen und -Leiter;
  • ehrenamtliche Sporttrainerinnen und Sporttrainer;
  • freiwillige Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter.

⇒ Diese Personen haben keine Meldepflicht (es sei denn, das kantonale Recht sieht eine solche Pflicht vor). Sie haben jedoch ein Melderecht und dürfen der KESB Meldung erstatten, wenn ihnen das Wohl eines Kindes gefährdet erscheint.

 

 

Pro Juventute Jugendleiter-Beratung: ein Beratungs- und Notfalltelefon

Mobbing, verbotene Substanzen, psychische Probleme, Verdacht auf Gewalt oder sexuelle Übergriffe in Vereinen. Viele Leitende von Jugendlichen kommen irgendwann zur Frage: «Soll ich, darf ich, muss ich mich einmischen?» Mit dem Beratungs- und Notfalltelefon bietet Pro Juventute neu eine Anlaufstelle.

Pro Juventute - Jugendleiter-Beratung

Beratung + Hilfe 147: Hilfe für Kinder und Jugendliche in Not

Die Notrufnummer 147 von Pro Juventute hilft Kindern und Jugendlichen bei Fragen, Problemen und in Notsituationen weiter. Rund um die Uhr. Via Telefon, SMS, Chat, E-Mail und Webservice.

Pro Juventute - Beratung + Hilfe 147

 

 

J+S Prävention sexuelle Übergriffe

Zum Sport gehören Berührungen, wie Hilfestellungen beim Sichern oder das Lösen von Spannungen, und Sport löst Emotionen aus. Das kann in Bezug auf Grenzsetzungen und das Mass an Nähe und Distanz Unsicherheiten mit sich bringen. Die Auseinandersetzung mit der Thematik sexuelle Übergriffe, mit Grenzen und Grenzverletzungen bedeutet einen Gewinn an Sicherheit, was erlaubt und was zu vermeiden ist.

Ihr interessiert Euch mehr für dieses Thema?

J+S bietet verschiedene Weiterbildungskurse an:

Interdisziplinäre Module Jugendsport

Interdisziplinäre Module Kindersport

Quelle: J+S (sexuelle Übergriffe)

 

 

Swiss Olympic: Keine sexuellen Übergriffe im Sport

Sexuelle Übergriffe werden unter keinen Umständen toleriert! Deshalb engagiert sich Swiss Olympic seit 2004 intensiv für dieses Thema und hat, zusammen mit dem Bundesamt für Sport, das Programm «Keine sexuellen Übergriffe im Sport» lanciert.

Quelle: Swiss Olympic

 

 

Mögliche Ansprechpartner Deutschschweiz:

Limita: Fachstelle zur Prävention

Die Strategien der Täter*innen sind geplant und systematisch aufgebaut. Ebenso strategisch muss die Prävention sein. Zugleich bedingt die Arbeit mit Trainer*innen – meist freiwillig Tätige- niederschwellige Instrumente der Prävention. Ein Widerspruch? Eine Knacknuss!

Seit Juli 2017 ist ein Netzwerk im organisierten Freizeitbereich, insbesondere dem Sportbereich, tätig. Limita (D-CH), Espas (F-CH), Swiss Olympic und das Baspo (Bundesamt für Sport), koordiniert durch Kinderschutz Schweiz, sind  im regelmässigen fachlichen Austausch und bekennen sich zu gemeinsamen Leitlinien der Prävention für den Freizeitbereich.

Ansprechperson: Karin Iten, [email protected], Tel. 044 450 85 20

VERSA: Prävention sexueller Ausbeutung

VERSA ist eine unabhängige Anlaufstelle für Sportorganisationen (Vereine, Veranstalter, Sportlager) und arbeitet mit Fachpersonen, Beratungsstellen und Behörden zusammen. VERSA verzichtet bewusst auf Intervention. Die Vereine verpflichten sich jedoch eine Reihe von präventiven Massnahmen umzusetzen. Rund 400 Sportorganisationen haben sich bis heute VERSA angeschlossen. Damit ist VERSA rund um den Sport die grösste Organisation, die gezielt Prävention zum Thema «sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen» betreibt. Die Mitgliedschaft bei VERSA ist kostenlos.