Stabilisierungspaket 2021 Phase III

Nach dem ersten namhaften Stabilisierungspaket von CHF 92 Mio. im 2020 unterstützt der Bund den Schweizer Leistungs- und Breitensport im Jahr 2021 sogar mit CHF 150 Mio. Damit sollen die für den Sport relevanten Strukturen mitsamt einer qualitativ und quantitativ guten Sportförderung bewahrt und stabilisiert werden. Neu wird das Stabilisierungspaket über drei Phasen laufen.

Die Phase I (01.01.2021 – 30.04.2021) und die Phase II (01.01.2021 – 31.08.2021) des Stabilisierungspakets COVID-19 2021 sind abgeschlossen. 

Für die Phase III (01.09.2021 – 31.12.2021) sind die Kriterien  seitens BASPO und Swiss Olympic inzwischen definitiv festgelegt worden.

Allgemeine Vorgaben und Voraussetzungen

In der dritten Phase ist die Möglichkeit, Schäden anzumelden beschränkt. Einzig für Sportveranstaltungen, die vor dem 13. September 2021 abgesagt wurden und die deshalb einen Covid-19-bedingten Nettoschaden aufweisen, können Anträge gestellt werden.

Der Prozess bleibt gleich. Die im Volleyball, Beachvolleyball und Snowvolleyball tätigen Organisationen, die die oben erwähnten Bedingungen erfüllen, können bis am 31. Januar 2022 ein Beitragsgesuch für die Phase III an Swiss Volley stellen. Die eingereichten Anträge werden anschliessend von Swiss Volley formal und buchhalterisch geprüft und müssen gemäss Auftrag des Bundes durch den Zentralvorstand von Swiss Volley priorisiert werden. Die von Swiss Olympic beziehungsweise dem Bundesamt für Sport BASPO gesetzte Frist für die Weiterleitung der plausibilisierten Gesuche ist der 28. Februar 2022. Swiss Volley rechnet nicht mit einer Ausschüttung der genehmigten Gelder vor Februar oder März 2022. 

Für alle Phasen wurde Swiss Volley ein Betrag von maximal CHF 3.05 Mio. zugesprochen. Der Einsatz der Bundesbeiträge wird wie folgt aufgeteilt: 2/3 Breitensport sowie 1/3 Leistungssport plus neu leistungsorientierter Nachwuchssport.

Die Basis, um diesen Betrag (ganz oder teilweise) auszulösen, bildet nach wie vor das von Swiss Volley erarbeitete Stabilisierungskonzept nach Vorgaben von Swiss Olympic und BASPO.

Zeitplan

31.01.2022: Deadline für die Eingabe der Anträge (Netto-Schäden für die Phase 01.09.–31.12.2021) bei Swiss Volley 

28.02.2022: Deadline für den formellen Abschluss der zweiten Phase gemäss Vorgaben von Swiss Olympic bzw. BASPO 

Grundsatz: Es besteht kein Anspruch auf Gelder aus dem Stabilisierungspaket und der Rechtsweg ist ausgeschlossen!