Stabilisierungspaket 2021 Phase II

Nach dem ersten namhaften Stabilisierungspaket von CHF 92 Mio. im 2020 unterstützt der Bund den Schweizer Leistungs- und Breitensport im Jahr 2021 sogar mit CHF 150 Mio. Damit sollen die für den Sport relevanten Strukturen mitsamt einer qualitativ und quantitativ guten Sportförderung bewahrt und stabilisiert werden. Neu wird das Stabilisierungspaket über drei Phasen laufen.

Die Phase I (01.01.2021 – 30.04.2021) des Stabilisierungspakets COVID-19 2021 ist abgeschlossen. Entgegen dem ursprünglichen Plan, umfasst die Phase II nicht mehr das ganze Jahr 2021, sondern den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.08.2021.

Neu gibt es zusätzlich eine Phase III (01.09.2021 – 31.12.2021) für die die Kriterien noch nicht bekannt beziehungsweise definitiv festgelegt worden sind. Für den Sport gilt im Allgemeinen, dass dieser wieder komplett geöffnet wurde und unter Einhaltung der 3G-Pflicht ohne weitere Einschränkungen stattfinden kann. 

Allgemeine Vorgaben und Voraussetzungen

In der Phase II können sämtliche betroffenen Organisationen oder Antragsteller alle Netto-Schäden für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.08.2021 geltend machen – auch rückwirkend diejenigen Antragsteller, die in der Phase I keinen Antrag gestellt haben.

Für alle Phasen wurde Swiss Volley ein Betrag von maximal CHF 3.05 Mio. zugesprochen. Der Einsatz der Bundesbeiträge wird wie folgt aufgeteilt: 2/3 Breitensport sowie 1/3 Leistungssport plus neu leistungsorientierter Nachwuchssport.

Die Basis, um diesen Betrag (ganz oder teilweise) auszulösen, bildet nach wie vor das von Swiss Volley erarbeitete Stabilisierungskonzept nach Vorgaben von Swiss Olympic und BASPO.

Zeitplan

21.11.2021: Deadline für die Eingabe der Anträge (Netto-Schäden für die Phase 01.01.–31.08.2021) bei Swiss Volley 

30.11.2021: Deadline für den formellen Abschluss der zweiten Phase gemäss Vorgaben von Swiss Olympic bzw. BASPO 

Grundsatz: Es besteht kein Anspruch auf Gelder aus dem Stabilisierungspaket und der Rechtsweg ist ausgeschlossen!