Stabilisierungspaket 2021 Phase I

Nach dem ersten namhaften Stabilisierungspaket von CHF 92 Mio. im 2020 unterstützt der Bund den Schweizer Leistungs- und Breitensport im Jahr 2021 sogar mit CHF 150 Mio. Damit sollen die für den Sport relevanten Strukturen mitsamt einer qualitativ und quantitativ guten Sportförderung bewahrt und stabilisiert werden. Neu wird das Stabilisierungspaket über zwei Phasen laufen.

Allgemeine Vorgaben und Voraussetzungen (Stand 19.04.2021)

In der ersten Phase (01.01.2021 – 30.04.2021) sollen vor allem systemrelevante Organisationen oder Antragsteller berücksichtigt werden, die akut in ihrer Existenz gefährdet sind.

Für die zweite Phase (ab dem 01.05.2021) sollen dann alle weitere Organisationen oder Antragsteller alle Netto-Schäden für den Zeitraum vom 01.01.2021 – 31.12.2021 rückwirkend geltend machen können. 

Für die beiden Phasen wurde Swiss Volley ein Betrag von maximal CHF 3.05 Mio. zugesprochen. Der Einsatz der Bundesbeiträge wird wie folgt aufgeteilt: 2/3 Breitensport sowie 1/3 Leistungssport plus neu leistungsorientierter Nachwuchssport.

Voraussetzung und Basis, um diesen Betrag (ganz oder teilweise) auszulösen, bildet ein von Swiss Volley zu erarbeitendes Stabilisierungskonzept nach Vorgaben von Swiss Olympic und BASPO.

Zeitplan

16.05.2021: Deadline für die Eingabe der Anträge (Netto-Schäden für die Phase 01.01.–30.04.2021) bei Swiss Volley 

31.05.2021: Deadline für die Eingabe des plausibilisierten Stabilisierungskonzeptes durch Swiss Volley bei Swiss Olympic

Grundsatz: Es besteht kein Anspruch auf Gelder aus dem Stabilisierungspaket und der Rechtsweg ist ausgeschlossen!