Stabilisierungspaket 2022

Die Schweizer Sportlandschaft kämpft weiterhin mit den Auswirkungen der Pandemie. Während längerer Zeit konnten die Mitglieder nicht wie gewohnt an Trainings, Wettkämpfen und sozialen Anlässen teilnehmen. Viele Verbände verloren Vereine und Vereine verloren Mitglieder. Deshalb unterstützt der Bund die nationalen Verbände auch 2022.

Die Auswirkungen der Pandemie sind auch bei Swiss Volley spürbar. Die Zahl der Lizenzierten in den regionalen Ligen hat seit 2019 abgenommen. Es ist zudem noch schwieriger geworden, die vielen ehrenamtlichen Funktionen in den Vereinen zu besetzen. Das erkennt man ganz besonders bei den Trainerinnen und Trainern oder auch den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, bei welchen die Lizenzzahlen ebenfalls zurückgegangen sind. Doch auch alle anderen Aufgaben in den Vereinen werden von immer weniger Schultern getragen.

Gemäss dem Bundesamt für Sport BASPO ist das Ziel des Stabilisierungspaketes 2022, das Ausüben der jeweiligen Sportart in einer zukunftsgerechten Form zu sichern und Sporttreibende wiederzugewinnen oder neu zu erschliessen. Es geht in diesem Paket im Gegensatz zu den Stabilisierungspaketen 2020 und 2021 also viel mehr um Revitalisierungsmassnahmen als um Rückerstattung von Schäden.

Revitalisierungsprojekte

Swiss Volley will mit innovativen Projekten von den gesprochenen Bundesgeldern profitieren und damit dem Volleyball und dem Beachvolleyball die dringend benötigte Revitalisierungsspritze zu verabreichen.

Die Bedingungen sind streng! Die Projekte müssen auf Verbandsebene angesetzt und Mitte 2024 abgeschlossen sein. Sie müssen einen klaren Bezug zu Auswirkungen der Covid-19-Pandemie aufweisen und auf ein Verbandsziel ausgerichtet sein. Daneben muss wie bei allen bisherigen Stabilisierungspaketen das Verhältnis von 2/3 Breitensport und 1/3 Leistungssport eingehalten werden. Gleichzeitig dürfen die Projekte nicht von anderen Sportfördergefässen des Bundes unterstützt werden, Einzelpersonen dürfen nicht von den Projekten profitieren (es ist also nicht erlaubt, Mitgliederbeiträge zu erlassen), oder auch isolierte Werbemassnahmen sind nicht zugelassen – um nur einen Teil der Einschränkungen zu erwähnen.

Bis Ende Oktober kann Swiss Volley Revitalisierungsmassnahmen bei Swiss Olympic eingeben. Angedacht sind einerseits Projekte, die für all die ehrenamtlich tätigen Personen klare Vereinfachungen bringen. Andererseits erarbeitet der Verband auch Projekte, die Volleyball und Beachvolleyball näher zu ehemaligen und potentiell neuen Mitgliedern und Fans bringen sollen.

Schadensmeldung

Grundsätzlich könnten Sportorganisationen auch Schäden melden, sofern diese zwischen dem 1.1.2022 und 31.8.2022 als Folge von Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie entstanden sind. Swiss Olympic geht jedoch davon aus, dass 2022 höchstens geringe Schäden entstanden sein könnten. Deshalb liegt der Schwerpunkt dieses Stabilisierungspaktes ganz klar auf den Revitalisierungsprojekten.

Vereine, die Schäden anmelden können, die den Kriterien entsprechen – Q+A von Swiss Olympic – wenden sich an corona(at)volleyball.ch.