Doping

Schneller, weiter, höher? Doping geht alle etwas an. Die Einnahme unerlaubter Substanzen oder die Nutzung unerlaubter Methoden zur Steigerung der sportlichen Leistung beschränkt sich nicht nur auf den Spitzensport sondern ist auch im Breitensport ein Thema.
Quelle: J+S 

Swiss Volley bekennt sich vorbehaltlos zu dopingfreiem Sport, unterstützt die Dopingprävention und pflegt eine aktive Zusammenarbeit mit der Stiftung Antidoping Schweiz. Mehr Informationen zur Dopingbekämpfung.  

Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung

Im Jahr 2002 wurde das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport mit Artikeln zur Dopingbekämpfung ergänzt. Mit der Überarbeitung des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG) inklusive zugehöriger Verordnung per 1. Oktober 2012 wurde die gesetzliche Basis geschaffen, dass der Bund Kompetenzen und Aufgaben der Dopingbekämpfung an Antidoping Schweiz delegieren konnte. Gleichzeitig wurden die Strafbestimmungen gegen Personen, die mit Doping in Verbindung gebracht werden, verschärft und der Daten- und Informationsaustausch zwischen staatlichen Behörden wie Zoll, Swissmedic oder Staatsanwaltschaften mit Antidoping Schweiz ermöglicht. Grundsatz des SpoFöG ist auch weiterhin, dass der dopende Athlet nicht per Gesetz, sondern durch den privatrechtlichen Sport sanktioniert wird, sein Umfeld hingegen kann bei Dopingverstössen mittels Gesetz belangt werden.